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Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 14:33
von argoscamper
Hallo
habe heute einen Strafzettel mit Mängelanzeige an meinem Wohnmobil
gefunden .
Vergehen Fahrzeug (5,5)über 3,5t geparkt im Industriegebiet(vor meiner Firma)
bei Dunkelheit nicht Beleuchtet (keine Parkwarntafel angebracht)
Ich habe das Fahrzeug 2008 gekauft habe den Hersteller gefragt ob ich dieses brauche
aussage "nein" jetzt nach 4 Jahren das.
Wo um Gottes willen soll ich beim Fiat vorne die klapp Tafeln anbringen,
hinten erlischt laut Hersteller die Dichtigkeitsgarantie.
......... und jetzt was tun sprach Zeus ,wer weiss Rat
Ps.Bin gleich zur Polizei gefahren hab ihn das alles so erklärt,er hat mit den Schultern gezuckt nach §7 ist das so
dann hab ich meinen Dackelblick aufgesetzt, alles zurück genommen,wenn ein anderer Kollege das auch so sieht hab ich Pech!
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 14:49
von garibaldi
Eure Polizei scheint ja nicht viel zu tun zu haben, wenn sie nächtens in Industriegebieten geparkte Fahrzeuge ohne Parkwarntafeln aufschreiben ... tststs ...
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 14:56
von womopeter
Tja,
da werdet Ihr um die zahlung eines Tickets nicht herum kommen.
Fazit:
Zahlen und in Zukunft Parkwarntafel anbringen.
Jeweils an der Stoßstange sollte gehen.
Nach § 17 Abs. 4 StVO sind innerorts auf der Fahrbahn haltende und parkende Fahrzeuge über 3,5 t (ausgenommen Pkw) und Anhänger
vorne und hinten auf der der Fahrbahn zugewandten Seite mit amtlich geprüften (§ 22a Abs. 1 Nr. 9 StVZO) Warntafeln Z. 630 StVO (§ 43 Abs. 4 StVO) kenntlich zu machen,
sofern sie nicht mit einer eigenen Lichtquelle oder einer anderen zugelassenen lichttechnischen Einrichtung beleuchtet oder versehen sind.
Hinsichtlich der Anbringung der Warntafeln ist § 51c Abs. 5 StVZO zu beachten. Können die vorgegebenen Maße nicht eingehalten werden,
ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs 1 StVZO durch die zuständigen Verwaltungsbehörden erforderlich.
Die konkrete Zuständigkeitsregelung treffen für ihren Bereich die obersten Landesbehörden.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO hat im Allgemeinen bundesweite Gültigkeit.
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 15:06
von Gitte
Wie teuer ist denn das Knöllchen, Eric?
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 15:25
von argoscamper
Hi 20 Euro
womopeter, du weißt aber schon das bestimmte höhen eingehalten werden müßen
und jetzt !!!!!!
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 15:52
von Gitte
argoscamper hat geschrieben:
Hi 20 Euro
womopeter, du weißt aber schon das bestimmte höhen eingehalten werden müßen
und jetzt !!!!!!
Das geht ja noch, aber ärgerlich ist es schon. Wir haben auch keine Warntafeln....
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 16:11
von cmw
...Warntafeln sind leider Pflicht... Wir hatten das Pech schon 2011 vor unserem Haus in der Tempo 30 Zone.
Ich habe allerdings keine montiert, da in unserer Fahrradplane immer die Tafel für Italien drann ist - damit war auch der Polizist zufrieden, vorne steht immer stramm mein Firmenfahrzeug davor.
Seit dem einen Knölchen hat sich kein Polizist mehr daran gestört ! Allerdings steht das Womo max. 2 Nächte vor dem Haus, sprich kein dauerparken !
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 16:29
von womopeter
argoscamper hat geschrieben:
Hi 20 Euro
womopeter, du weißt aber schon das bestimmte höhen eingehalten werden müßen
und jetzt !!!!!!
Hallo Eric,
das sollte doch machbar sein:
"Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 und Satz 2 müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass der unterste Punkt der leuchtenden Fläche mehr als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm von der Fahrbahn entfernt sind. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Leuchten darf vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm entfernt sein."
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 16:58
von argoscamper
womopeter hat geschrieben:argoscamper hat geschrieben:
Hi 20 Euro
womopeter, du weißt aber schon das bestimmte höhen eingehalten werden müßen
und jetzt !!!!!!
Hallo Eric,
das sollte doch machbar sein:
"Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 und Satz 2 müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass der unterste Punkt der leuchtenden Fläche mehr als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm von der Fahrbahn entfernt sind. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Leuchten darf vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm entfernt sein."
jetzt sag mir mal wo das hin soll, hier mal ein gleiches Fahrzeug
meiner steht ganz rechts
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 16:59
von WOMO61
Hi,
ist so eine Parkwarntafel in einer Parkbucht auch erforderlich????