Hier mal ein Auszug aus der Dekra HP:64ersnoopy hat geschrieben:Also den letzten HU-Bericht muss man auch in D bereits seit Jahren dabei haben.
Mangeleinstufung / HU-Bericht
Der Prüfingenieur teilt die bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel in eine der folgenden Mangelklassen ein:
Geringe Mängel (GM): Die Plakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist (dem Fahrzeughalter droht ein Bußgeld, wenn bei einer Kontrolle im Straßenverkehr die Mängel nicht abgestellt sind). Erhebliche Mängel (EM): Die Plakette wird nicht zugeteilt, eine Nachprüfung ist erforderlich. Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Die HU-Plakette muss entfernt werden. Der Untersuchungsbericht (HU) muss grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, ist aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen Behörden vorzulegen.
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