Hallo Uli
Das ist bei Euch besser, eindeutiger geregelt. Danke für den Hinweis. Werd es ändern.
Ich zitiere mal aus dem Netz.
Ein Problem an dem sogenannten „Lkw-Durchfahrtsverbot“ ist, dass sich das Schild nicht auf die Zulassungsart Lkw bezieht, wie landläufig überwiegend gemeint wird. Vielmehr ist es ein „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“. Von einer Beschränkung auf die Zulassungsart Lkw ist hier also nicht die Rede.
Viele Städte und Gemeinden stellen diese Schilder auf, ohne sich deren Bedeutung bewusst zu sein. Vereinzelt stehen diese Schilder sogar vor Campingplätzen. Auf Nachfragen, warum man denn mit einem Wohnmobil über 3,5 t nicht in den Ort oder auf den Campingplatz fahren dürfe, bekommt man oft verwunderte Blicke, da genau dies eben nicht das gewünschte Ziel der Beschilderung gewesen sei.
Eine Lösung wäre, dass die Bedeutung des Schildes in der StVO dahin gehend geändert wird, dass es sich – wie z. B. in Österreich – nur auf die Zulassungsart Lkw bezieht. Hier ist aber derzeit seitens des zuständigen Ministeriums nichts geplant.
Zitat Ende
Das mit dem Park - Stellplatz in Linz wäre sehr schade, habe im Netz jetzt nichts konkretes gefunden.
Zum langsamen Aufbau der Bilder

(also bei mir läuft es ganz normal )
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