Bussgeld Frankreich
Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 12:26
Hallo Gemeinde,
am Samstag flatterte mir ein Bussgeldbescheid aus Frankreich in den Briefkasten. Da waren wir im September, der Verstoss soll am 16.09 begangen worden sein, der Bescheid ist vom 16.12 und der Eigangang bei mir am 06.01.
Bei einem deutschen Bescheid würde der jetzt die Wand weiter füllen mit Bussgeldern, die verjährt sind, nun meine Fragen:
Dürfen die Franzosen in Deutschland Bussgelder eintreiben (90 Euro bei 11km/H Überschreitung auf einer Landstraße!!!!) Wieso geben unsere Behörden bei einer derartigen Lächerlichkeit meine Daten in ein fremdes Land weiter. Das sieht zwar alles hübsch aus aber ist das überhaupt von einer französischen Behörde, kein Stempel, keine Unterschrift. Gelten in Frankreich keine Verjährungen von Bussgeldern?
Freue mich über jede Antwort
Gruß Matthias
am Samstag flatterte mir ein Bussgeldbescheid aus Frankreich in den Briefkasten. Da waren wir im September, der Verstoss soll am 16.09 begangen worden sein, der Bescheid ist vom 16.12 und der Eigangang bei mir am 06.01.
Bei einem deutschen Bescheid würde der jetzt die Wand weiter füllen mit Bussgeldern, die verjährt sind, nun meine Fragen:
Dürfen die Franzosen in Deutschland Bussgelder eintreiben (90 Euro bei 11km/H Überschreitung auf einer Landstraße!!!!) Wieso geben unsere Behörden bei einer derartigen Lächerlichkeit meine Daten in ein fremdes Land weiter. Das sieht zwar alles hübsch aus aber ist das überhaupt von einer französischen Behörde, kein Stempel, keine Unterschrift. Gelten in Frankreich keine Verjährungen von Bussgeldern?
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Gruß Matthias