Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

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Kutscher Fred
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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Kutscher Fred »

Als befremdlich dies zu empfinden, tue ich mich etwas schwer. Mein FS Kl. 3 gestattet immerhin, auch z.B. Möbelkoffer bis 7,49 to. zu fahren. Das habe ich im zarten Alter von 19 auch öfter getan, ohne hierfür gesondert bezahlt zu haben und ausgebildet worden zu sein. Das Ganze auch noch, ohne jemanden geschädigt zu haben.

Ich unterstelle mal, die jüngeren, von der FS Klasse B betroffenen, sind keineswegs dümmer als wir es seinerzeit waren. Ich habe deshalb kein Problem damit, daß es wieder ein Stück in die alte Gewichtsrichtung geht. Hat man den Womofahrern ein schönes Geschenk gemacht.


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Tuppes »

Ich sehe es ähnlich wie Alfred (Kutscherfred): Wenn ich bedenke, dass unsere Generation vielleicht noch auf einem VW Käfer oder Golf1 gelernt hat und nach bestandener Führerscheinprüfung, Klasse 3 bis zu 7,49t + Anhänger (!) bewegen durfte und darf, finde ich es nun als Fortschritt, dass die "jungen" Leute ein Wohnmobil bis 4,25t bewegen werden dürfen. - Es ist allgemein bekannt, dass sehr viele Wohnmobile die 3,5t-Grenze reißen - und da halte ich diese Anpassung schon für sinnvoll.
Sicherlich gibt es etliche Ungereimtheiten in der Klassifizierung von Führerscheinen. Mein Patenkind durfte mit 16 nach bestandener Prüfung einen schweren Trecker mit Anhänger fahren, nach Bestehen der Führerscheinklasse B aber keinen Anhänger über 750kg ankuppeln, usw. - Man wird es nie allen recht machen.
Ich persönlich halte auch eine Gesundheitsüberprüfung im Alter (z.B. ab 70) für richtig. Jeder (junge) Anwärter auf einen Führerschein muss einen Sehtest machen (dabei sind die Augen insbesondere in jungen Jahren doch meist recht gut). Danach überprüft niemand mehr die Sehkraft. Meiner Meinung nach auch nicht richtig. Ich weiß, dass mich nun viele steinigen werden - aber wenn ich mich so umsehe, wer alles noch ein Fahrzeug führt, da frage ich mich schon, ob gewisse Personen noch in der Lage sind, in gewissen Situationen richtig zu handeln/zu reagieren... - Aber das ist ein anderes Thema.
Erhard (Tuppes)


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Marry »

Die jungen Leute können das doch. Die Wirtschaft findet kaum Leute die die Transporter bis zu 7, 5t fährt.
Soll ich mich als Rentnerin bewerben, darf man nun unendlich zur Rente dazu verdienen.

Aber wir denken nicht im Traum daran, unsere Freizeit ist schon so gut durchgetaktet, das ich aktuell einen Terminkalender brauche.
Gefahren bin ich als Frau auch schon so ziemlich alles bis 7,5t langes Womo.

Nächstes Thema:
Gestern las ich irgendwo im Netz wieder so eine allg. Presse Meldung, dass alle die vor 2013 den Führerschein machten diesen umtauschen müssen. In den aufgeführten Jahrgängen wären wir dabei.

Wir haben ja einen in der EU zugelassenen, aber ich bin es leid durch solche andauernd wechselnden Hinweisen im Netz verunsichert zu werden.

Wenn ich nach Hause komme fahren wir an unserer KFZ Zulassungs Stelle vorbei und fragen die. Oder wo bekäme man 100% Auskunft?


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Tuppes »

@ Marry: Hier findest du bzgl. der Führerscheine eine einigermaßen verständliche Erklärung:
https://www.arag.de/rechtsschutzversich ... DMQAvD_BwE

Wenn ich es richtig verstehe, muss ich meinen Scheckkarten-großen Führerschein, ausgestellt 12/2003 bis zum 19.1.2027 gegen einen neuen, angeblich fälschungssicheren und dann nur noch 15 Jahre gültigen Führerschein umtauschen. Meine Führerscheinprüfung habe ich in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts (wie sich das anhört :roll: ) gemacht. Den damaligen in der BRD üblichen "grauen Lappen" habe ich 2003 gegen einen Scheckkartenführerschein eingetauscht. Hätte ich das damals nicht getan, hätte ich bei meinem Geburtsjahr bis zum 19.1.2022 den nun zeitlich befristeten Führerschein beantragen müssen. Stichtag für die "ganz alten" Führerscheine ist der 31.12.1998.
 - Schau dir den o.a. Link an. Danach müsstest du Klarheit bekommen, ob und wie lange deine jetzige Fahrerlaubnis gültig ist. - Viel Erfolg.
Erhard (Tuppes)


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Tuppes »

@ Marry: Noch ein Nachtrag zu o.a. Problematik, da es für ex DDR-Bürger eine etwas abweichende Regelung gibt. Hat man einen ehemaligen DDR-Führerschein gelten folgende Umtauschtermine:
Die spätesten Umtauschtermine sind:
  • der 19.01.2033 für vor 1953 Geborene
  • der 19.07.2022 für zwischen 1953 und 1958 Geborene
  • der 19.01.2023 für zwischen 1959 und 1964 Geborene
  • der 19.01.2024 für zwischen 1965 und 1970 Geborene
  • der 19.01.2025 für 1971 oder später Geborene
Nachlesen kann man das hier: https://www.bussgeldkatalog.net/ddr-fuehrerschein/

Ich hoffe, dass damit alle Klarheiten beseitigt sind ;) .
Allzeit "Gute Fahrt", egal mit welchem Führerschein.
Erhard (Tuppes)
 


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Marry »

Danke Tuppes

Unsere EU Scheckkarten Führerscheine von 1999 ausgestellt, sind bis zum möglichen 19.01.26 gültig.

Man darf freiwillig vorher schon dem Umtausch beantragen.
Es geht ja um ein neues Passbild, um eine evt. Namensänderung und fälschungs Sicherheit.

Verständlich, ich sehe 1999 noch verdammt gut und jung aus 😂🤫☺️ nur unser Name ist geblieben und die Führerscheinklassen.

Nun verstehe ich das und mein Mann auch, sobald wir zu Hause sind nehmen wir das freiwillig vorzeitig in Angriff.


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Tuppes »

Ach Marry, werden wir im Alter nicht alle hübscher? - Ich werde aber nicht vorzeitig einen neuen Führerschein beantragen, da die Gültigkeit dann auf 15 Jahre begrenzt ist - und ich sehe nicht ein, dass ich freiwillig bzw. noch früher die sicherlich nicht unerheblichen Gebühren dafür berappen soll. Und mein Foto auf der Fahrerlaubnis ist mir sowas von egal... - Die Adresse ist eh geblieben und wird (hoffentlich) auch so bleiben. Aber ich meine, dass man eine Adressänderung noch nicht einmal anmelden muss.
Und wer weiß, was in den nächsten Jahrten noch alles so ausgedacht wird. Vielleicht gibt es dann einen Chip, der unter der Haut steckt und man muss in einer Polizeikontrolle dann entsprechend seinen Hintern aus dem Fenster halten :lach1.
Euch weiterhin einen schönen Aufenthalt in Spanien und eine geruhsame Rückreise.
Erhard (Tuppes)


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Marry »

@Tuppes Erhard,
Wir sind 2019 umgezogen. Und das erste was wir machen mußten eine Ummeldebescheinigung ausfüllen und uns bei der neuen Gemeinde im anderen Bundesland anmelden. Es gibt dann eine Einwohnermeldebescheinigung.
Ohne die hat man wenig Rechte und bleibt " Tourist"

Das wurde dann Datentechnisch auf dem Personalausweis geändert. Gegen Gebühr natürlich

Das machen die immer und überall so, damit die zukünftigen " Wahlbenachrichtigungen" im richtigen Briefkasten landen und Dein ehemaliger Wohnsitz mit dem neuen Wohnsitz, abgeändert wird zum Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz usw.
Manche haben ja auch 5 oder mehr Wohnsitze in der EU.

Es geht nichts ohne Bürokratie. 😪

Ach so und wenn der neue Führerschein dann 15 Jahre gültig ist, finden wir o.k., weil es viel Zeit nach hinten ist und ich dann garantiert evt. nicht mehr lebe. Oder betreut werden muss.

Am 19.01.2026 sind wir voraussichtlich wieder in Spanien und da müssen wir vorher auch spätestens 2025 alles im Sack haben.


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von mpetrus »

Kutscher Fred hat geschrieben: Mo 11. Mär 2024, 08:11 Als befremdlich dies zu empfinden, tue ich mich etwas schwer. Mein FS Kl. 3 gestattet immerhin, auch z.B. Möbelkoffer bis 7,49 to. zu fahren. Das habe ich im zarten Alter von 19 auch öfter getan, ohne hierfür gesondert bezahlt zu haben und ausgebildet worden zu sein. Das Ganze auch noch, ohne jemanden geschädigt zu haben.

Ich unterstelle mal, die jüngeren, von der FS Klasse B betroffenen, sind keineswegs dümmer als wir es seinerzeit waren. Ich habe deshalb kein Problem damit, daß es wieder ein Stück in die alte Gewichtsrichtung geht. Hat man den Womofahrern ein schönes Geschenk gemacht.

Mir ging es einzig darum das man ein WoMo bis 4,25t fahren darf aber im Berufsleben nur den Kastenwagen bis 3,5t.
Das was du beschreibst ist eine generelle Gewichtsbeschränkung bis 7,5t also egal ob WoMo oder "LKW".
Wenn man schon etwas neu regeln möchte, dann doch bitte für alle gleich und nicht nur für WoMo und Sonderfahrzeuge (Rettungsdienst) bzw. E.-Fahrzeuge.


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Re: Führerschein jetzt bis 4,25t für Wohnmobile

Beitrag von Tuppes »

mpetrus hat geschrieben: Mo 11. Mär 2024, 21:33
...Mir ging es einzig darum das man ein WoMo bis 4,25t fahren darf aber im Berufsleben nur den Kastenwagen bis 3,5t.
Das was du beschreibst ist eine generelle Gewichtsbeschränkung bis 7,5t also egal ob WoMo oder "LKW".
Wenn man schon etwas neu regeln möchte, dann doch bitte für alle gleich und nicht nur für WoMo und Sonderfahrzeuge (Rettungsdienst) bzw. E.-Fahrzeuge.
Wenn ich bedenke, mit welchem Tempo etliche Paketdienstfahrer mit ihren Sprintern, Ducatos usw. mit ihren 3,5t unterwegs sind, halte ich es für keine gute Idee, auch diese für 4,25t frei zu geben.
Dieses "für alle gleich" ist schon problematisch. Warum dürfen Omnibusse mit zum Teil 20t und mit über 50 Personen an Bord im LKW-Überholverbot überholen, ein Wohnmobil mit z.B. 3,8t und 2 Personen nicht? - Und da gibt es sicherlich noch mehr Beispiele, die nicht gleichgeschaltet sind... - Ich halte die Erhöhung auf 4,25t für sinnvoll - aus bereits geschilderten Gründen. "Man muss auch jönne könne!"
Erhard (Tuppes)
 


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