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Mobile Freiheit • Zusätzliche Spiegel
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Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 05:57
von womofahrerin
Am 1. April 2009 war ja derStichtag für die Nachrüstung von zusätzlichen Spiegeln bei
Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000.Es sollen Weitwinkel- und Nahbereichsspiegel vorhanden sein. Eine fehlende Nachrüstung soll bei der Hauptuntersuchung (HU) als "Erheblicher Mangel" eingestuft werden. Diese Nachrüstung soll der besseren Rundumsicht für die Fahrer von Nutzfahrzeugengewährleisten und soll Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, wie etwa Radfahrern, im so genannten "Toten Winkel" verhindern. Betrifft dies auch unsere Womos oder nur eine Nutzfahrzeuge?
Wir haben einen zweigeteilten Spiegel weiß jemand ob dennoch Nachgerüstet werden muß?

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 06:22
von Andy
Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe gestern noch bei einem Händler nachgefragt, der hatte noch nicht einmal eine Idee, wie man einen zusätzlichen Spiegel bei meinem Fahrzeug befestigen kann.

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 07:19
von womofahrerin
Die habe ich auch nicht.Habe bei uns auch schon mal geschaut.

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 19:21
von oldpitter
Das WoMo ist für uns natürlich "sehr nützlich", aber in der gesetzlichen Fz-Klassifizierung KEIN Nutzfahrzeug.
Eine Umrüstung der Spiegel ist daher aus DIESEM Grund nicht nötig.
Bessere Sicht und kleinere "Tote Winkel" sind aber nur zu ersetzen durch noch bessere Sicht und noch kleinere...... :P

Wenn also jemand seine Spiegel wegen was auch immer auf einer Seite erneuern muss, ist es eine Überlegung wert, auf beiden Seiten
bessere/neuere anzubringen.
Beispiel: die vom 250ger Duc passen auch an das Vorgängermodell.

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 20:01
von Andy
Nach der heutigen "googelei" ergibt sich für mich folgende Situation:

- Ein Sachverständigenbüro sagt aus: Womo ist ausgeschlossen
- Die zweiten sagen aus, man müsste alle nachrüsten
- Der TÜV weis es nicht, ich solle eine E-Mail schreiben, man würde sich kundig machen.
- Der vierte sagt, man muss, aber nur, wenn man es ohne große Änderungen machen kann.

:1sauer

Ich bin mit meinem Latein langsam am Ende.

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 20:17
von Andy
So gerade noch etwas weiter gesucht:

Die Vorschrift gilt für Fahrzeuge zur Güterbeförderung der Klassen N2 und N3.

Wohnmobile gehören angeblich zur Fahrzeugklasse M (M2 < 5t; M3 > 5t)

Somit wäre es nicht nötig.

Vielleicht findet ja irgend jemand noch was offizielles.

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 20:25
von camperfan
Hi,

ich meine, es waren tasächlich nur "Nutzfahrzeuge" betroffen.

Wir mußten in unserer Gemeinde einige Katastrophenschutzfahrzeuge etsprechend umrüsten.

Ich könnte Montag aber noch mal im Dienst nachschauen.

Wenn WoMos drunter fallen würden, hätte ich mich auf Grund der oben erwähnten Sache auch direkt darum gekümmert, auch hier informiert. Keine Sorge, kannst Dir das Geld sparen. ;)
Es diente tatsächlich den gößeren und höheren Fahrzeugen, um Radfahrer und Fußgänger früher erkennen zu können.

Die ganze Aktion hat den befremdlichen Namen "Spiegelfelduntersuchung" :roll:

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 20:27
von Prauers
Hallo All,

Wohnmobile gehören nicht zu den Nutzfahrzeugen und sind damit von der Umrüstung befreit.


siehe hier: http://www.vautec-nms.de/pdf/twsp.pdf


tschaui haui

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 07:07
von Andy
Hallo Haui,

das ist genau der "Verein", der das so sagt.

Andere reden von LKWs, was gemäß StVO ein Womo > 3,5t ist (Wenigstens zum Teil - Überholverbot, etc).

Aber exakt ist, glaube ich: die Klasse N2 und N3 zur Nachrüstung, Wohnmobile sind in der Klasse M2und M3.

Ich hoffe, ich liege damit richtig.

Re: Zusätzliche Spiegel

Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 11:31
von oldpitter
Andy hat geschrieben: Andere reden von LKWs, was gemäß StVO ein Womo > 3,5t ist (Wenigstens zum Teil - Überholverbot, etc).

Aber exakt ist, glaube ich: die Klasse N2 und N3 zur Nachrüstung, Wohnmobile sind in der Klasse M2und M3.

Ich hoffe, ich liege damit richtig.
1. Überholverbot gilt für KRAFTFAHRZEUGE (Faustregel: alles mit Motor)
2. Klassifizierung richtig :cool1

Im Übrigen - Ich beziehe Gehalt vom TÜV.....