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Mobile Freiheit • Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?
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Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 20:57
von Petermännchen
Heute sagte mir ein Bekannter, daß nach 8 oder 10 Jahren (wußte er nicht genau) alle Gasschläuche im Womo ausgetauscht werden müssen.

Kennt jemand solch eine Vorschrift? Ist das gesetzlich geregelt?

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 22:22
von Mario
Ja , noch 10 Jahren muß getauscht werden, Amaturen und Schläuche, kann Dir Jeder der Gasprüfungen macht bestätigen, die gesetzlichen Regelungen dazu gibts auch im Netz.

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Do 28. Mai 2009, 05:22
von mpetrus
Anmerkung:
Das ganze betrifft eigentlich nur den Schlauch von der Flasche bis zum Druckminderer.
Danach dürfte im WOMO alles mit festen Leitungen versorgt sein.
Also ist die Sache nicht so teuer.

Oder hast du noch andere Schläuche?

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Do 28. Mai 2009, 09:27
von karo
Hallo hobby-sn,

hier die Regelungen für Gasanlagen in KfZ.
Gasanlagen_in_Wohnwagen_u._Wohnmobilen.doc

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Do 28. Mai 2009, 09:48
von Mario
mpetrus hat geschrieben:Anmerkung:
Das ganze betrifft eigentlich nur den Schlauch von der Flasche bis zum Druckminderer.
Danach dürfte im WOMO alles mit festen Leitungen versorgt sein.
Also ist die Sache nicht so teuer.

Oder hast du noch andere Schläuche?
Klar wenn man nur einen einfachen Anschluß verwendet ist das kein Problem,
aber bei Triomatik oder Duomatik usw. mit Fernanzeige Eisex und wie bei mir noch 50mbar,
ist das kein Grund zur Freude. :x
Zum Glück habe ich noch 2 Jahre.

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Do 28. Mai 2009, 20:49
von Petermännchen
Na ja, da bin ich nächstes Jahr dann ja wohl fällig.

Ich hoffe nur die Duomatic muß nicht gewechselt werden.

Danke für die Antworten!!

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Do 28. Mai 2009, 22:33
von Urban
Meine Duomatik ist locker 15 Jahre alt und wurde bei der Gasprüfung noch nie bemängelt.

Genauso hieß es nach 20 Jahren muß die Gasheizung erneuert werden, stand in fast allen Foren.

Stimmt nicht sagt Truma, es muß nicht gewechselt werden.

Gasschläuche nach 10 Jahren wechseln ist ja nachvollziehbar...aber wieso die Armaturen...sprich die ganze Duomatik wechseln.

????

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 09:41
von Mario
Hallo Urban

Ich habe noch die Triomatk und auf der Steht Bj.2000, ich wurde hier von 2 unabhängigen Prüfern darauf hingewiesen das ich 2011 zur nächsten Prüfung mit dieser keine Gas-Plakette mehr bekomme.

Es wird wie bei allen Prüf Geschichten sicherlich auch immer Stellen geben die das lockerer sehen,
so zB. bei mir die Scheinwerfer-Weitenregulierung, haben viele keinen Tüv wegen bekommen, hier völlig uninteressant.

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 16:56
von stormy on the road
Urban hat geschrieben:Meine Duomatik ist locker 15 Jahre alt und wurde bei der Gasprüfung noch nie bemängelt.
Gasschläuche nach 10 Jahren wechseln ist ja nachvollziehbar...aber wieso die Armaturen...sprich die ganze Duomatik wechseln.
????
Hallo Urban, ich sehe es bzgl. der Duomatic auch nicht ganz ein. Mir wurde auch gesagt, ich müsste meine Duomatic (30 MBar) auswecheln, man
würde aber kulanterweise noch einmal abnehmen. "Beim nächsten Mal" aber nicht mehr. Beim nächsten Mal ist das Teil dann 13 Jahre alt.

Könntest Du mir mal ´ne PN schicken, wo Du die Prüfung durchführen lässt?

Danke, Uwe

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 21:34
von bauhenkel
Na, Urban, dann hast du Glück mit deinem Gas - Prüfer.
Ich kenn´ das von meinem Freund ( selbst Gas - Prüfer ) nur so: auf dem Regler ist auf der Unterseite das Herstellungsjahr eingeprägt bzw. erhaben sichtbar. Auf den Anschlußschläuchen ist das Herstelljahr auch aufgedruckt. Nach Ablauf von 10 Jahren sind diese Teile auszutauschen (nach G 607). Darauf hinzuweisen ist eigentlich jeder Prüfer verpflichtet, sie müßten eigentlich die Abnahme verweigern bis zum Austausch. Aber, wie überall, scheint es auch Prüfer zu geben, die das nicht so eng sehen. Aber, wie gesagt, nach G 607 nicht zulässig!

Klaus

Ich jedenfalls laß das, schon wegen meiner eigenen Sicherheit, machen. Notfalls sage ich sogar selbst, das der Regler und der Schlauch gewechselt werden müssen.