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Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 17:16
von Kerli
Moin Moin,
hab da mal 'ne Frage:
Ist es eigentlich üblich, das ein Kostenvoranschlag mit 10 % der Reparaturkosten in Rechnung gestellt wird
Bei Auftragserteilung wird diese KV-Rechnung dann verrechnet
Vielen Dank vorab für evtl. Erklärungen und Hinweise

Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 17:27
von Tomott
Das ist durchaus üblich und meiner Meinung nach auch verständlich.
Manche lassen sich nur einen Kostenvoranschlag erstellen um auf der Basis mit der Versicherung abzurechnen.
Diese Dienstleistung muss halt bezahlt werden.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 17:33
von garibaldi
Tomott hat geschrieben:Das ist durchaus üblich und meiner Meinung nach auch verständlich.
Manche lassen sich nur einen Kostenvoranschlag erstellen um auf der Basis mit der Versicherung abzurechnen.
Diese Dienstleistung muss halt bezahlt werden.
Sehe ich auch so. Allerdings finde ich die 10%-Lösung problematisch. Wenn da nämlich die Reparaturkosten hoch sind, wird automatisch der Preis für den Kostenvoranschlag unangemessen hoch. Umgekehrt hat natürlich der Handwerker wenig davon, wenn die Reparaturkosten niedrig sind. Sinnvoller sind da feste Beträge, je nachdem, was an Aufwand betrieben werden muss für die Erstellung des Kostenvoranschlags.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 17:48
von Urban
außerdem ist so ein Kostenvoranschlag ziemlich Aufwendig...schließlich muß der Händler genau rechnen da er sich damit ja quasi preislich festlegt....außerdem wird auch jedes noch so kleine Teil aufgeführt und muß aufwendig rausgesucht werden.
Anders ist es bei einem Pi mal Daumen mündlichem Kostenvoranschlag der ist in der Regel kostenfrei und genügt ja auch zum Preisvergleich zwischen verschiedenen Werkstätten
Will man mit einer Versicherung einen Schaden abrechnen, kann man ja einen Gutachter einschalten....manchmal stellt die Versicherung auch lieber selber einen Gutachter....meist kann man mit denen reden so das auch wirklich eine gerechte Begutachtung rauskommt vor allen Dingen wenn man erwähnt das man bei Bedenken einen Gegengutachten erstellen würde.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 17:50
von präses
So einfach ist es scheinbar nicht, seit 2001 gibt es dieses Gesetz: [clicklink=]
http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html[/clicklink]
Nachlesen kann man auch hier: [clicklink=]
http://www.vis.bayern.de/recht/dienstle ... schlag.htm[/clicklink]
So wie ich das interpretiere, muß in der AGB der Fa. vermerkt sein das ein Kostenvoranschlag Kostenpflichtig ist.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 17:59
von garibaldi
So sehe ich es auch. Wenn ich einen Handwerker mit einem Kostenvoranschlag beauftrage, sollte vor Annahme des Auftrages von ihm geklärt werden, ob er dafür etwas verlangt. Hinterher Geld verlangen geht ja nie ...
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 18:10
von Kerli
garibaldi hat geschrieben:
Hinterher Geld verlangen geht ja nie ...
Schon klar, es wurde aber vorher deutlich angesagt, das ein Kostenvoranschlag nicht umsonst
erstellt werden kann

Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 18:27
von Tomott
Kerli hat geschrieben:
Schon klar, es wurde aber vorher deutlich angesagt, das ein Kostenvoranschlag nicht umsonst
erstellt werden kann

So kenne ich das auch und würde nie auf die Idee kommen, dass ein Kostenvoranschlag kostenlos ist.
Solange die Summe hinterher verrechnet wird, ist doch alles in Ordnung.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 18:48
von thomasd
Wenn ich in meiner Branche Geld für ein KV verlangen würde, dürfte ich nirgends mehr anbieten. Glaub ich jedenfalls.
Ich habe aber schon Leute erlebt, die haben sich für ein Veluxfenster für ca. 600,- einen ganzen Leitzordner mit 30 Angeboten gefüllt. Ich habe das 31. nicht geschrieben. :1sauer
Ich bin dafür, das Angebote Geld kosten, es wird ja auch etwas dafür geleistet.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 19:11
von Remmi
Leider nicht Thomas,
ein Angebot und ein Kostenvoranschlag sind zwei verschiedene Dinge.
Ein Angebot ist normal ein Produktpreis und ein Kostenvoranschlag ist ein Produkt verbunden mit eine Dienstleistung.
Den Preis für ein Fenster kann ich sofort ermitteln um dieses dann auch noch zu montieren muss ich schon wissen wo und wie.
Verhaue ich mich hier kann es für mich richtig teuer werden.
Also Angebot und Kostenvoranschlag nicht verwechsel, was leider viele machen oder denken.