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Doch, die Haftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit - nicht jedoch bei Vorsatz.
Das heißt, wenn ich das nicht ordentlich mache oder zu spät, kein Problem.
Wenn ich es sein lasse, weil zahlt ja die Versicherung, dann werde ich auch Pech haben. Also darauf ankommen lassen würde ich es nicht. Und: Am besten ist auch, eine Versicherung überhaupt zu haben (hat wahrlich nicht jeder, den das betrifft!).
Das Problem was sich mir, hoffentlich nicht zu bald, stellt - was mache ich, wenn ich nicht im Hause bin und es schneit in der Zwischenzeit bis ich wieder zurückkehre? (z.B. während der Arbeitszeit)
Jede Menge Salz vor dem Weg zur Arbeit auf den Gehweg schmeißen? In der Hoffnung, das es bis abends hält?
Wie macht Ihr das, wenn über mehrere Stunden der Gehweg nicht "beaufsichtigt" und "unterhalten" wird/werden kann?
es gibt in der Rechtsprechung so etwas wie ein "allgemeines Lebensrisiko", d.h. wenn ich im Winter bei Schnee und Glätte raus gehe, dann muß auch auch damit rechnen, dass es tatsächlich Schnee und Glätte gibt - und mich darauf einstellen. Also aufpassen!
Wenn ich jetzt stürze und falle und meine, den nächstbesten Menschen verklagen zu können, freut das zwar den Anwalt (der verdient sein Geld so oder so), wird mir aber nicht unbedingt etwas bringen.
Denn die Rechtsprechung verlangt auch nicht, dass ich jederzeit und ständig meinen Gehweg räumen muß, selbst dann nicht, wenn es richtig schneit. Oder sogar dann nicht, weil es ist anerkannt, dass man auf Ende des Schneefalls warten darf.
Wohlweislich gibt es hier keine glasklare Linie "das darf ich, und das darf ich nicht", sondern die Umstände des Einzelfalls werden berücksichtigt. Das führt nicht immer zu einheitlichen Gerichtsentscheidungen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Pflicht des Schneeräumens ernst nimmt, also wenn man die Möglichkeit hat das zu machen (oder auch machen zu lassen!) und den Rest deckt die Haftpflichtversicherung ab.
Wir können uns wohl nicht so einfach rausreden wie inzwischen viele Gemeinden?
Dort liest man ja immer häufiger die Schilder von wegen eingeschränkter Winterdienst oder ähnliches.
Wenn ich nun so ein Schild auf den Anfang meines Geländes stelle und ein von mir nicht eingeladener (Vertreter oder ähnlicher Sammler) betritt mein Grundstück und stürzt.... bin ich dann Schuld?
In Amerika dürfte ich den sogar erschießen ( übrigens auch wenn er nicht stürzt )