Tachometer und Blitzer und Navi?

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Joergos
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Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Joergos »

Hallo zusammen,

hab mir ein neues Navi zugelegt , Medion 4440, das hat ein nettes Feature: es wird u.a. die aktuelle Geschwindigkeit angezeigt.
Nun zum Thema. diese angezeigte Geschwindigkeit stimmt leider nicht mit dem Tacho überein. Als Beispiel beim Womo läuft der Tacho fast 5km/h nach.
Wie ist das nun bei Blitzanlagen unserer Ordnungskräfte - worauf sind die geeicht?
Oder anders gefragt kann ich bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von sagen wir mal 100 - nach Tacho immer 105 fahren ohne ein eKnolle zu bekommen?
Wer hat da Erfahrung, bzw kann mir sagen wie inbesondere Blitzgeräte eingestellt sind.

herzlichen Dank im vorraus.
Adler
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Adler »

Die GPS Daten sind sicherlich sehr viel genauer als dein Tacho.

Ich war schon in Fahrzeugen, die sind mehr als 15km/h vorgeeilt.

Nachdem das Radar von der Rennleitung sich ja nicht nach deinem Tachometer sondern nach der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit richtet, kannst Du deinem Navi vertrauen und egal was dein Tacho dir zeigt nach dem Navidisplay 100 fahren.

Wenn du es jetzt genau nimmst und deinen Spritverbrauch ausrechnest.... wirst du feststellen, dass dein Wagen mehr säuft als du eigentlich gedacht hast. Denn wenn der Tachometer vorgeht, dann zeigt er dir ja auch mehr gefahrenen Kilometer an, als er tatäschlich zurück gelegt hat. Und deine Inspektion kommt auch viel zu früh :cool1
Andy
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Andy »

Die genaueren Daten wird normalerweise das Navi liefern.

Als Beispiel beim Womo läuft der Tacho fast 5km/h nach.

Nach meiner Kenntnis darf ein Tacho zwar zu viel anzeigen (max. 10%) aber nie zu wenig. ((§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).

In deinem Fall würde ich den Tacho jedoch mal prüfen lassen, bevor ich dem Navi mehr vertraue. Hier scheint ja etwas nicht zu stimmen. Vielleicht hast Du ja auch ein Navi mit einer "Macke"
Gimli
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Gimli »

Andy hat geschrieben: Nach meiner Kenntnis darf ein Tacho zwar zu viel anzeigen (max. 10%) aber nie zu wenig. ((§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).


Genauso ist das !

Und was das "Eichen" der Geschwindgkeitsmessgeräte anbelangt: die werden weder auf GPS noch sonst irgendetwas geeicht, sondern regelmäßig (in sich) kalibriert.

Zur Technik der verschiedenen Geräte: http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von pilote600 »

Du kannst (in gewisser Weise) dein Navi und deinen Tacho mal selbst prüfen.
Am besten zu zweit)

1. Fahre auf der Autobahn, nimm dir irgendwann eine km Beschilderung und die nächste nach 10km, Vergleiche sie mit de Entfernung die dein Tacho anzeigt

Die Geschwindigeit kannst du auch so testen, ich gebe einfache zahlen ´, alles andere kann man berechen, du brauchst ne stoppuhr und eine 2. person (und eine Autobahn mit wenig verkehr
2. Fahre konstant 60 und stoppe wie lange du für eine Strecke (laut STreckenschilder) für 1km brauchst. Brauchst du länger als 1min dann geht dein Tacho nach (er zeigt dir mehr an als du fährst) brauchst du weniger als 1 min dann geht dein Tacho vor (du fährst schneller als der Tacho anzeigt)
Guggi
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Guggi »

Adler hat geschrieben: Denn wenn der Tachometer vorgeht, dann zeigt er dir ja auch mehr gefahrenen Kilometer an, als er tatäschlich zurück gelegt hat. Und deine Inspektion kommt auch viel zu früh :cool1

Hi Adler!

So stimmt das nicht wirklich.

Der Tachometer darf nicht eine geringere Geschwindigkeit als die tatsächliche anzeigen, aber maximal 10% + 4km/h mehr.

Der Kilometerzähler darf maximal +/- 4% von der tatsächlichen Kilometerleistung abweichen.

Damit ist es wurscht ob er lt. Tacho 100 km/h oder 110 km/h (welches echten 100 km/h entspricht) fährt. Die gefahrenen km sind +/- 4%

Der Tacho und der Kilometerzähler haben unterschiedliche Toleranzen.

lG
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von präses »

Hallo Guggi,
"Der Tachometer darf nicht eine geringere Geschwindigkeit als die tatsächliche anzeigen, aber maximal 10% + 4km/h mehr."
Der erste Teil stimmt, der zweite kann ja so nicht stimmen, denn je mehr der Reifen abnutzt (Abrollumfang) je ungenauer wird die Anzeige.
Wenn ich z.B. lt. Navi 100km/h fahre, steht mein Tacho auf 109 km/h, da sollte man nicht zu oft dauf sehen, speziell in BAB Baustellen bekomm ich regelmäßig nen dicken Hals, wenn der "Spitzenreiter" stur z.B. 80 km/h lt. Tacho fährt und tatsächlich mit nur knapp über 70 km/h vorwärts kommt. :1sauer
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Guggi »

präses hat geschrieben:Hallo Guggi,
"Der Tachometer darf nicht eine geringere Geschwindigkeit als die tatsächliche anzeigen, aber maximal 10% + 4km/h mehr."
Der erste Teil stimmt, der zweite kann ja so nicht stimmen, denn je mehr der Reifen abnutzt (Abrollumfang) je ungenauer wird die Anzeige.

Sorry das steht aber so in eurer STVO (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39)
Für den Kilometerzähler gilt § 57 Abs. 3 der StVZO

Es ist auch so, dass die Abweichung nicht linear über den gesamten Geschwindigkeitsbereicht ist, sondern je nach Geschwindigkeit unterschiedlich ist.
Da spielen einige Faktoren mit, die jetzt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben:
* Profiltiefe
* Reifendruck
* Fahrbahntemperatur
uem.

lG
Gimli
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Gimli »

Guggi hat geschrieben:
präses hat geschrieben:Hallo Guggi,
"Der Tachometer darf nicht eine geringere Geschwindigkeit als die tatsächliche anzeigen, aber maximal 10% + 4km/h mehr."
Der erste Teil stimmt, der zweite kann ja so nicht stimmen, denn je mehr der Reifen abnutzt (Abrollumfang) je ungenauer wird die Anzeige.

Sorry das steht aber so in eurer STVO (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39)
Für den Kilometerzähler gilt § 57 Abs. 3 der StVZ

lG

Auszug aus der 75/443/EWG:

4 . Vorschriften

4.1 Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss sich im direkten Sichtfeld des Fahrers
befinden, und der Anzeigewert muss sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein.
Der Anzeigebereich muss so groß sein, dass er die vom Fahrzeughersteller angegebene
Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält.

4.2 Bei Geschwindigkeitsmessern, die keine Digitalanzeige haben, sondern eine Skale, muss
diese eine deutliche Teilung haben.

4.2.1 Die Teilstriche der Skale müssen nach 1, 2, 5 oder 10 km/h fortschreiten. Die
Geschwindigkeitswerte, die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen, sind auf der Skale anzugeben.

4.2.2 Ein Geschwindigkeitsmeßgerät, das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt
worden ist, in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und
Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind, muss sowohl in km/h als auch in mph
unterteilt sein; die Teilstriche müssen nach 1, 2, 5 oder 10 km/h sowie nach 1, 2, 5 oder 10 mph
fortschreiten, und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches
von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein.

4.3 Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu
kontrollieren:

4.3.1 Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten. Die
Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu
wiederholen.
4.3.2 Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muss dem Gewicht
nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen.
4.3.3 Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 *C.
4.3.4 Bei jeder Prüfung muss der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen
Zustand entsprechen.
4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40 km/h, 80 km/h sowie
120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit, wenn diese
weniger als 150 km/h beträgt.
4.3.6 Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs
verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als mehr oder weniger 1,0 %.
4.3.6.1 Wenn eine Messstrecke verwendet ist, muss sie eine ebene, trockene und ausreichend
griffige Oberfläche aufweisen.

4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei
den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muss zwischen
der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen
Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen: O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
V2/10 + 4 km/h .
Troll
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Re: Tachometer und Blitzer und Navi?

Beitrag von Troll »

Moin,
dem Navi ist aber auch nur bedingt zu trauen. Da das Navi seine Signale in Intervallen bekommt mißt es nur die Strecke zwischen den einzelnen Signalen und errechnet daraus die Geschwindigkeit. Wenn die Straße jetzt eine Kurve macht schneidet das Navi die Kurve und errechnet eine geringere Geschwindigkeit da es eine kürzere Strecke zwischen den einzelnen Signalen mißt. Mein Navi holt sich die GPS-Signale ca. jede Sekunde.
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