Mustang74 hat geschrieben:offensichtlich bin ich dem einen oder anderen etwas auf den Fuß getreten--war nicht meine Absicht.
Ich habe nur aus dem Gesetzestext zitiert und dort wird eindeutig bei einem Bußgeldvergehen von einer
Straftat gesprochen,also Folge daraus ist:Das jeder der ein Bußgeld bekommt auch ein Straftäter ist.
Anders verhält es sich bei Verkehrordnungwiedrichkeiten mit Verwarnungsgeld (Knöllschen) hier spricht man nicht von
Straftätern sondern von "unabsichtlich gemachten Fehlern".
Sorry, aber da muss ich widersprechen.
Als Straftäter werden Personen bezeichnet, die gegen das geltende Strafrecht und entsprechende Nebengesetze verstoßen.
Ein sog. Bußgeldvergehen (ist eh´nur umgangssprachlich) ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit und ergo sind Personen, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, keine Straftäter.
Mich würde jedoch interessieren, aus welchem Gesetzestext Du Deine Info hast.

