Cruiser hat geschrieben:Helle hat geschrieben:
Ich halte die Geschichte mit der Feuerwehr für frei erfunden, sorry.
Also, wir würden da keinen Feuerwehrmann hinschicken, es sei denn, es ist zufällig einer in der Nähe. Denn, die Feuerwehr ist weder für das Einhalten der max. Anzahl der Fahrzeuge, noch für das Einhalten irgendwelcher Abstände der Fahrzeuge zueinander, zuständig. Es gibt auch keine gesetzliche Abstandsregelung auf Park-, oder Stellplätzen (anders bei Campingplätzen). Was soll die Feuerwehr in solch einem Fall machen? Sie kann, genau so, wie der Stellplatznachbar, den Fahrer höchstens höflich bitten, den Abstand zu vergrößern. Wenn der Nein sagt, steht man genau so blöd da, wie der besagte Stellplatznachbar. Nebenbei hat die Feuerwehr keinerlei Handlungsbefugnisse beim ruhenden- und fließenden Verkehr. Hier ist ausscließlich die Polizei zuständig.
Die Sache mit der Feuerwehr ist nicht erfunden, sondern die von mir gerufene Polizei sagte das sie dort nicht zuständig sei, und ich lieber die Feuerwehr benachrichtigen soll da dieser Parker den Fluchtweg versperre, ein aussteigen war fast unmöglich:
Das die Polizei nicht zuständig sei wollte ich erst nicht glauben, aber das ist tatsächlich so auf Stellplätzen,
siehe;
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliede ... mobil.html
Dient das Abstellen allerdings in erster Linie dem Wohnen, so liegt nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des schleswig-holsteinischen OLG (Beschluß vom 17.07.2002 -1 Ss OWi 33/02( 52/02), NZV 2003, S. 347 ff.) kein Gemeingebrauch mehr vor, so daß
nicht die Vorschriften der StVO Anwendung finden.