Stromerzeuger

Alles womit man den Wohnwagen aufrüsstet
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willy13

Re: Stromerzeuger

Beitrag von willy13 »

Was man auf Stellplätzen darf oder nicht regelt der Betreiber, auf öffendlichen Stellplätzen regelt dies die Gemeindeordnung bzw. die Landesverordnung soweit es eine solche gibt.
Wenn es keinerlei Verordnungen gibt, dann kommt das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. das Landesimmissionsschutzgesetz in Betracht, in diesem ist was Lärm und abgase angeht vieles geregelt
ontheroad
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Re: Stromerzeuger

Beitrag von ontheroad »

willy13 hat geschrieben:Was man auf Stellplätzen darf oder nicht regelt der Betreiber, auf öffendlichen Stellplätzen regelt dies die Gemeindeordnung bzw. die Landesverordnung soweit es eine solche gibt.
Wenn es keinerlei Verordnungen gibt, dann kommt das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. das Landesimmissionsschutzgesetz in Betracht, in diesem ist was Lärm und abgase angeht vieles geregelt
Regeln Regelt Regel Gesetz geregelt.

Hoerst du dich eigentlich selber zu.

Ich glaube ich bleibe zu hause.

Mit solche nachbarn moecht ich nicht auf ein stellplatz stehen
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Urban
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Re: Stromerzeuger

Beitrag von Urban »

lieber ontheroad
wie naiv bist Du eigentlich das Du glaubst das Menschliche Zusammenleben könnte ohne Regeln auskommen....ich möchte mal sehen wie schnell Du Dich auf Regeln berufst wenn jemand der sich noch mehr "angebliche Freiheit" herausnimmt als Du.
:cool1 Ach ich hab noch ein paar Farbsprühdosen übrig und weil mir ontheroad ;s Wohnmobil so nicht gefällt sprühe ich den so ein bis ich den schön finde...und weil ich mich ja an keine Regel halten will/muß haue ich dem erzürnten Besitzer des Mobils noch einen neuen Scheitel aufs Haupt...... :cool1

Ne so geht es doch wirklich nicht und deshalb haben die meisten Städte und Gemeinden bereits Verordnungen über zB Lärmschutz erlassen.
In der Regel ist der Betrieb von Mobilen Stromerzeugern an Sonn und Feiertagen schon mal generell Verboten. Werktags von 20.00 bis 7.00 Uhr auch Verboten.
Die Europäischen Richtlinien über Lärm und Emmissionsschutz gehen da sogar noch weiter und schützen auch Ruhezeiten an Werktagen.


Hier ein Beispiel so einer Verordnung der Stadt Solms

http://www.solms.de/w3a/pubDetails.jsp? ... nl=4%2C176
SuperDuty

Re: Stromerzeuger

Beitrag von SuperDuty »

willy13 hat geschrieben:Was man auf Stellplätzen darf oder nicht regelt der Betreiber, auf öffendlichen Stellplätzen regelt dies die Gemeindeordnung bzw. die Landesverordnung soweit es eine solche gibt.
Wenn es keinerlei Verordnungen gibt, dann kommt das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. das Landesimmissionsschutzgesetz in Betracht, in diesem ist was Lärm und abgase angeht vieles geregelt
Bravo Willy, das sehe ich auch so.
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Beitrag von Camperfrank »

Interessant ist in dem Tröd, daß es wirklich in diesem Falle Camper gibt, die sich absolut nicht auskennen oder sich informiert haben. Das erklärt wirklich einiges was man real ständig auf "Plätzen aller Art" live erlebt.
willy13

Re: Stromerzeuger

Beitrag von willy13 »

ontheroad hat geschrieben: Regeln Regelt Regel Gesetz geregelt.

Hoerst du dich eigentlich selber zu.

Ich glaube ich bleibe zu hause.

Mit solche nachbarn moecht ich nicht auf ein stellplatz stehen
Bei Deinen hier gemachten Äußerungen wird es einige geben die Dir bei Deinem letzten Satz bestimmt Recht geben und es genau so sehen, ich möchte das auch nicht. Es ist schon schade genug, das der Gesetzgeber solche Regeln aufstellen muß, gegenseitige Rücksichtnahme wäre angebrachter, ist aber leider nicht von jedem zu erwarten.

Ich selber würde einen Moppel nur nutzen wenn ich damit keinen störe, wenn es notwendig wäre würde ich die andere die das Geräuch stören könnte erstmal fragen, und mein Anliegen schildern. Wenn mir dieses nicht weiterhilft gäbe es noch die Möglichkeit das ich mir einen anderen Stellplatz suche.
Aber es ist nicht nur der Moppel der stören kann, auch laute Fernsehsendungen, Hausmusik usw. können andere stören, und jeder sollte ein wenig Rücksicht auf Andere nehmen.
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Re: Stromerzeuger

Beitrag von ereus »

Urban hat geschrieben: Hier ein Beispiel so einer Verordnung der Stadt Solms

http://www.solms.de/w3a/pubDetails.jsp? ... nl=4%2C176
Da steht aber nichts von Notstromagregaten drin. Kraftstromerzeuger sind Drehstromgeneratoren die sehr laut sind und keinerlei Lärmdammung haben. Sorry das past nicht. :idea:
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Beitrag von ereus »

Und wenn wir schon bei den Gesetzten sind, dann zitiere ich gerne aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die da erlaubten Werte liegen weit höher als die mein Aggregat emitiert. Damit dürfte ich mein Moppel sogar Nachts anlassen.


"Auch für den Bereich der Wohnung und der Nachbarschaft gibt es empfohlene Grenzwerte, die nicht überschritten werden sollten. Solche Werte können Sie ab 50 dB z.B. mit einem Schallpegelmesser überprüfen. Hier einige Beispiele (in diesem Fall mit Bezug auf Lärmemissionen von Arbeitsstätten).

* Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe oder für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind: 70 dB(A)
* Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind: tagsüber 65 dB(A) / abends 50 dB(A)
* Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, von denen weder die einen noch die anderen überwiegen: tagsüber 60 dB(A) / abends 45 dB(A)
* Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind: tagsüber 55 dB(A) / abends 40 dB(A)
* Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind: tagsüber 50 dB(A) / abends 35 dB(A)
* In Kurgebieten, im Bereich von Krankenhäusern und Pflegeanstalten: tagsüber 45 dB(A) / abends 35 dB(A)
* In Wohnungen, die mit der Anlage baulich verbunden sind: tagsüber 35 dB(A) / abends
25 dB(A)

Ausnahmen, Besonderheiten und Erklärungen:

* Einzelne Geräuschspitzen: Wenn er kurzzeitig mal lauter wird, darf dies die oben angegebenen Werte nicht um folgende Werte überschreiten: tagsüber 30 dB(A) / abends 20 dB(A)
* Seltene Ereignisse: sofern es nicht häufiger als 18 Mal im Jahr vorkommt, dürfen die oben angegebenen Werte jeweils einmalig um bis zu 10 dB überschritten werden. Es gelten jedoch folgende pauschale Höchstwerte: tagsüber 70 dB(A) / abends 50 dB(A)
* Was ist "Tag" und was ist "Nacht"?
Tagsüber: an Werktagen von 8-20 Uhr
Tagsüber: an Sonn- u. Feiertagen von 9-13 u. 15-20 Uhr
Nachts: an Werktagen 22-6 Uhr
Nachts: an Sonn- u. Feiertagen von 22-7 Uhr
Darüber hinaus gibt es noch die Zeitzone "tagsüber, innerhalb der Ruhezeiten", in der andere Grenzwerte gelten können.

Quelle: Verw.-Vorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (v. 26.08.98)"
Zuletzt geändert von ereus am Sa 26. Feb 2011, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Re:

Beitrag von ereus »

Holzcowboy hat geschrieben: Mich würde aber mal interessieren wie oft und wo du deinen Moppel überhaupt einsetzen tust???
Im Sommer überhaupt nicht, da reicht meine Solaranlage vollkommen auch mehrere Tage aus aber im Spätherbst und im Winter nutze ich den Moppel täglich für 5 bis 6 Stunden. Wenn natürlich Strom da ist greife ich zur Steckdose. Aber da ich ja parke und damit auf sehr oft auf Parkplätzen übernachte bin ich aufs Moppel angewiesen und ich erwarte einfach auch dann vom Nachbar die Toleranz. Und ich erlebe es sogar sehr oft, dass die das gleiche Problem haben und etweder Ihren Moppel raus holen oder bei mir mit an die Steckdose gehen. Nur Notoriker, die dann meinten an meinem Womo klopfen zu müssen um mich zu belehren , die lernen mich dann von der kolerischen Seite her kennen.
willy13

Re: Stromerzeuger

Beitrag von willy13 »

Also ich verstehe die notwendigkeit eines Moppel nicht, ich habe jetzt grade im Winter bei 15°minus mal getestet wie lange ich ohne Netzanschluß auf einem Platz ohne Strom mich aufhalten kann. Nach 4 Tagen und Nächten wurde es mir an der gleichen Stelle doch zu langweilig und ich habe den Test abgebrochen und bin zu dem Schluß gekommen, dass ich mit meinem Fahrzeug weder Solar noch Moppel brauche, da ich gerne auch mal etwas anderes sehe und dann weiterfahre. Ich würde mal die Technik überprüfen, wenn ich jeden Tag einen Moppel brauche, da scheint mir was nicht zu stimmen.

Aber noch einen kleinen Hinweiß, wenn man an einem Wohnmobil einen Moppel anschießt ist das kein Parken mehr, sondern eine Sondernutzung die über den allgemeingebrauch des Parkens hinaus geht, demzufolge begeht man in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht eine Ordnungswidrichkeit, wenn man einen Parkplatz ohne Sondernutzungsgenemigung so nutzt.
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