Stromerzeuger

Alles womit man den Wohnwagen aufrüsstet
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ereus
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Re: Stromerzeuger

Beitrag von ereus »

willy13 hat geschrieben: Aber noch einen kleinen Hinweiß, wenn man an einem Wohnmobil einen Moppel anschießt ist das kein Parken mehr, sondern eine Sondernutzung die über den allgemeingebrauch des Parkens hinaus geht, demzufolge begeht man in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht eine Ordnungswidrichkeit, wenn man einen Parkplatz ohne Sondernutzungsgenemigung so nutzt.
Diese Aussage erscheint mir als Blödsinn, daher bitte ich um einen Quellennachweis!

Weiterhin weis ich ja nicht, was Du für ein Batteriegewicht mit Dir rumschleppst, jedenfalls ich habe die Serienausstattung meines Hymers an dieser Stelle nicht verändert und dazu gehört eine 90 Ah Wohnraumbatterie und nicht mehr. Und die reicht im Winter genau über eine Nacht.
willy13

Re: Stromerzeuger

Beitrag von willy13 »

ereus hat geschrieben: Diese Aussage erscheint mir als Blödsinn, daher bitte ich um einen Quellennachweis!

Weiterhin weis ich ja nicht, was Du für ein Batteriegewicht mit Dir rumschleppst, jedenfalls ich habe die Serienausstattung meines Hymers an dieser Stelle nicht verändert und dazu gehört eine 90 Ah Wohnraumbatterie und nicht mehr. Und die reicht im Winter genau über eine Nacht.
Zu der technischen Ausstattung Deines Fahrzeuges möchte ich mich nicht äußern, verbietet mir meine Erziehung.

Dir bleibt ungenommen dies als Blödsinn zu betrachten, das OLG Hamm (VRS72,378) sieht dies anders, wie in der Verkehrsrechtsammlung des Schmidt Verlag-Berlin nachzulesen ist.

Unter Parken ist im Straßenverkehrskommentar "Sammlung Guttentag; de Gruyter" folgendes vermerkt, "freiwilliges Abstellen eines fahrbereiten Fahrzeuges" dem nach ist ein Fahrzeug welches an der außensteckdose an Strom angeschlossen ist nicht fahrbereit, denn unter fahrbereit versteht man, das das Fahrzeug ohne sonstige Tätigkeiten sofort gefahren werden kann.
Diesem folgt sogar das Ministerium für Verkehr in NRW, welches das nutzen eines Wohnmobilplatzes nicht als Parken im verkehrsrechtlichen Sinne ansieht.
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Re: Stromerzeuger

Beitrag von ereus »

willy13 hat geschrieben: Unter Parken ist im Straßenverkehrskommentar "Sammlung Guttentag; de Gruyter" folgendes vermerkt, "freiwilliges Abstellen eines fahrbereiten Fahrzeuges" dem nach ist ein Fahrzeug welches an der außensteckdose an Strom angeschlossen ist nicht fahrbereit, denn unter fahrbereit versteht man, das das Fahrzeug sohne sonstige Tätigkeiten sofort gefahren werden kann.
Sorry, das ist Blödsinn denn:
1. Viele Parkplätze werden jetzt mit Steckdosen ausgerüstet. Dort können die Elektrofahrzeuge aufgeladen werden.
2. Steht mein Moppel in der Garage. Ich kann sofort losfahren ohne irgend eine Steckdose ziehen zu müssen.
3. Sind Mopplesteckdosen keine öffentliche Stromversorgung
4. Du kannst dich biegen und wenden wie du willst. Von der rechtlichen Seite sehe ich für meinen Moppel keinerlei Einschränkungen. Der moppelt in 2 Meter Abstand mit unter 35 dB daher (Kann man nur bei absoluter Windstille messen). 5. Bei Stellplätzen mit Steckdosen sieht die Sache ganz anders aus. Da kann eine Stellplatzordnung den Moppel verbieten. Aber da muss ich dann auch keinen Moppel laufen lassen.
willy13

Re: Stromerzeuger

Beitrag von willy13 »

hast PM
Andy

Re: Stromerzeuger

Beitrag von Andy »

ereus hat geschrieben:Da steht aber nichts von Notstromagregaten drin. Kraftstromerzeuger sind Drehstromgeneratoren die sehr laut sind und keinerlei Lärmdammung haben.
Was meinst Du eigentlich was ein Moppel ist? Vielleicht ein Kraftstromerzeuger?

Woher kommt Deine hübsche Meinung, dass ein Kraftstromerzeuger ein Drehstromgenerator ist.

Zeige da doch auch mal deine immer so verlangte die Definition. ;)
ereus hat geschrieben:Nur Notoriker, die dann meinten an meinem Womo klopfen zu müssen um mich zu belehren , die lernen mich dann von der kolerischen Seite her kennen.
So kann man auch das "Ich" einer Person erkennen. ;)
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Re: Stromerzeuger

Beitrag von ereus »

Andy hat geschrieben: Was meinst Du eigentlich was ein Moppel ist? Vielleicht ein Kraftstromerzeuger?

Zeige da doch auch mal deine immer so verlangte die Definition. ;)
Ach Andy,

ich muss Dir alter Hase,doch nicht erklären was Lichtstrom und Kraftstrom ist. Bis zu meiner Lehrzeit wurden die Begiffe noch verwendet. Dieser Begriff wurde 1988 in der Zeit von Oskar von Miller gebohren. Oskar von Miller trat damals den Beweis an, dass der Kraftstrom dem Gleichstrom zur Übertragung überlegen ist. Oskar von Miller hatte 1991 mittels 15.000 Volt erstmalig eine Strecke von 175 km Elektrizität übertragen. Und zwar von der Kraftstrommaschine im Zementwerk Lauffen zur Oper nach Frankfurt.

Nein nein Andy, der Begriff Krafstromerzeuger kommt bestimmt nicht von mir, sondern ist der von Urban in seinem Link aufgeführte Begriff zur Lärmbelästigung der Stadt Solms [clicklink=]http://www.solms.de/w3a/pubDetails.jsp? ... nl=4%2C176[/clicklink]

5 Kraftstromerzeuger

X

45.1 < 400 kW

X

45.2 < 400 kW

Ich hatte daraufhin folgendes geschrieben: "Da steht aber nichts von Notstromagregaten drin. Kraftstromerzeuger sind Drehstromgeneratoren die sehr laut sind und keinerlei Lärmdammung haben. Sorry das past nicht. :idea:"
Andy hat geschrieben: So kann man auch das "Ich" einer Person erkennen. ;)
Oder so :idea:
Andy

Beitrag von Andy »

Ach Edgar,

ich muss Dir doch wohl nicht erklären, dass es (Kraft)Stromerzeuger gibt, die etliche KW einphasig erzeugen, oder?

Wenn Du die angesprochene Verordnung aufmerksam liest, dann stellst Du fest, dass die Kraftstromerzeuger in einem Atemzug mit Rasenmähern und Heckenscheren etc. genannt werden. Und da steht auch nichts von keinerlei Lärmdämmung.

Auch Du wirst Argumentationsschwierigkeiten bekommen, wenn man Dich auffordern sollte, Deinen Moppel still zu legen, da Du gegen diese Verordnung verstößt.

Mit Deinen Worten: Sorry, das passt alles nicht.



Und wenn man davon ausgehen muss, dass Du kolerisch auf eine entsprechende Frage nach dem Klopfen an Deiner Tür reagiert, dann spricht das für mich Bände. ;)
Andy

Re: Stromerzeuger

Beitrag von Andy »

thomasd hat geschrieben:Es waren Kabel verschmort, so dass die Solaranlage keinen Strom zu den Batterien brachte. Am Morgen waren die Batterien leer und der Kühli warm.
Wir konnten dann mit meinem Reservelader und Moppel die Batterien laden und der Kühlschrank kühlte wieder. Nach ca. 4 Std. war der Fehler gefunden und repariert.
Scheiß Situation - wohl wahr.

Aber aus dieser Ssituation wäre ich auch ohne Moppel herausgekommen: Ich hätte, nachdem ich meine Nachbarn aufgeklärt hätte, den Motor gestartet und somit auch Energie gehabt.;-)
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Re:

Beitrag von ereus »

Andy hat geschrieben: Wenn Du die angesprochene Verordnung aufmerksam liest, dann stellst Du fest, dass die Kraftstromerzeuger in einem Atemzug mit Rasenmähern und Heckenscheren etc. genannt werden. Und da steht auch nichts von keinerlei Lärmdämmung.
Na ja, das mit dem Atemzug ist sehr interpretationsbedürftig. Mein Moppel mit 35 dB ab Garage willst Du doch nicht mit einem Grasmäher mit über 90 dB vergleichen, das wäre der Apfel/Birne- Vergleich. Nochmals, das Agregat steht nicht im Freien, so dass TA Lärm gilt [clicklink=]http://de.wikipedia.org/wiki/Technische ... _L%C3%A4rm[/clicklink] die Richtlinie 2000 / 14 / EG gilt für im freien stehende Geräte. Und die dürfen auch tagsüber von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Aber du bringst mich da auf eine Idee; Ich habe ja immer mein geeichtes Schallpegelmessgerät dabei (Das habe ich vom Modellflugsport, da kämpfen wir auch permanent mit Leuten die meinen der Fluglärm sei zu hoch, wir haben vor Gericht alle Prozesse gewonnen). Ich werde mir noch den Auszug aus der TA Lärm ins Womo legen, für den Fall, dass wirklich mal jemand einen ahnungslosen Ordnungshüter bei zitiert, damit ich das dann Vorort regeln kann.

Ich denke mein Moppel bleibt an.
Andy

Beitrag von Andy »

Aber Du kennst das schon mit: Ober sticht Unter?

Und das Dein Moppel an bleibt soll mit egal sein, da wir uns wohl nie begegnen werden. ;-)
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