Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!

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Leberkäsbaron
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Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!

Beitrag von Leberkäsbaron »

Unglaublich sowas ... Kennzeichen ist lesbar :mrgreen:

[clicklink=]http://www.youtube.com/watch?v=8F2Uf9rc ... =endscreen[/clicklink]
willy13
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Beitrag von willy13 »

Man kann niemand zwingen schneller als 80km/h zu fahren, ganz sauber war das nicht, aber der LKW-Fahrer hätte den FS verloren
esskaa
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!

Beitrag von esskaa »

Der Fernfahrer verdient sein Geld damit, dass er schnellstmöglich von A nach B fährt, wenn er unnötig aufgehalten wird, muss er Zwischenstopps einhalten, wegen Lenkzeiten usw.

Trotzdem war sein Verhalten nicht ok.

Der PKW-Fahrer hat aber ( eventuell zuerst gepennt und dann ) provozieren wollen. Dem gehört eine Anzeige wegen Verstoß gegen §1 StVO.

Natürlich soll keiner rasen, aber LKWs ausbremsen ist ne Sauerei.

Meine Meinung!
CampingPit
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Beitrag von CampingPit »

Der Audifahrer würde wohl die größeren Probleme als der LKWskipper kriegen, weil er durch das Behindern des Überholvorgangs eine massive Gefährdung für den Straßenverkehr dargestellt hat. Nach meinem Empfinden würde ich den Schein des Audi sowieso gleich komplett einstreichen - solche A...-löcher haben auf der Straße nichts verloren.
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!

Beitrag von Mobi-Driver »

Moin moin ,
wie auch immer...aber der PKW-Fahrer hat in diesem Fall mit seinem Leben gespielt . :o
Wenn er zwischen die LKW´s gerät, dann bleibt absolut nichts von ihm übrig .
Ich werde mit dem PKW niemals versuchen einen LKW auszubremsen .
Dafür lebe ich viel zu gerne . Das gleiche auch mit dem Wohnmobil .
Auch mit dem Wohnmobil provoziere ich keine LKW-Fahrer .
Ich bin immer froh wenn wir genügend Abstand zu den Großen haben .
willy13
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Re:

Beitrag von willy13 »

CampingPit hat geschrieben:Der Audifahrer würde wohl die größeren Probleme als der LKWskipper kriegen, weil er durch das Behindern des Überholvorgangs eine massive Gefährdung für den Straßenverkehr dargestellt hat. Nach meinem Empfinden würde ich den Schein des Audi sowieso gleich komplett einstreichen - solche A...-löcher haben auf der Straße nichts verloren.


Das Überholverbot ist für LKW, weiterhin halt der LKW zeitweise den Standstreifen befahren, und bei einmem Fahrzeug mit Gefahrgut wird sowas schon scharf behandelt.
Ich will bestimmt das Verhalten des Audifahres nicht entschuldigen, aber die Nötigung sowie die Gefährdung liegt wohl im großen und ganzen beim LKW.
Heiko
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Beitrag von Heiko »

Was sag ich als Fahrlehrer dazu?

Der Pkw Fahrer hat angefangen - ist im Kindergarten auch immer wieder ein gern genommenes Argument - zählt hier aber nichts.

Wobei der Lkw Fahrer die ersten Ordnungswidrigkeiten und Gefährdungen begannen hat.
Danach hat dann der Audi die Lkw Fahrer genötigt und durch unnötiges starkes Abbremsen gefährdet.

Alles im allen genau das, was wir im Straßenverkehr nicht brauchen. Glück nur, dass es alles gut ausging.
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Re:

Beitrag von Mobi-Driver »

Heiko hat geschrieben:Danach hat dann der Audi die Lkw Fahrer genötigt und durch unnötiges starkes Abbremsen gefährdet.

Moin moin Heiko ,
es stimmt was Du schreibst, aber :

Beim Crash zieht der PKW-Fahrer eindeutig die schlechteren Karten und...er hat hauptsächlich sich persönlich
gefährdet !
Wenn der LKW den PKW trifft...na dann gute Nacht Marie .

Und nach dem Crash heißt es dann :

Der PKW-Fahrer war im Recht....lebt aber leider nicht mehr .

PS:
Ich bin zwar kein Fahrlehrer, war damals lange Fahrer beim Bund auf den ganz großen "Böcken" .
Deshalb meine Devise : Immer schön versuchen Abstand zu den Großen halten . ;)
willy13
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!

Beitrag von willy13 »

Nach meinem Rechtsempfinden wurde von beiden der Bereich der OWI verlassen, nach Meinung haben beide eine Straßenverkehrsgefährdung §315 begangen, wobei noch ein ganzer Schwanz von OWI dranhängt.
Wobei strafverschärfend zu beachten wäre die Gefahrgutladung des LKW.
Ich bin mir sicher das wenn es in Köln vor den Richter gekommen wäre, für beide mindestens eine 4 wöchige Fussgängerlaufbahn herausgekommen wäre.
Heiko
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Beitrag von Heiko »

He Willy,
der § 315 ist für Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr - ich denke mal du meinst einen anderen.

Also Straßenverkehrsgefährdung wird meist der 315c genannt - aber der hat was mit Alkohol und Drogen zu tun.
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