na das ist ja ein Mist.
Tut mir sehr leid für Euch.
Bei einem Saisonkennzeichen besteht folgender Schutz (Kravag/RMV).
- muss auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen
dann:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko, wenn diese bestand
- darüber hinaus Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung
eine Vollkasko bestand.
Wenn dem bei Euch so ist, dann sprecht mit der Versicherung, wie es weitergeht. Es könnte gut sein, dass diese damit einverstanden ist, dass eine Werkstatt sich auch um die Abholung und das zurückbringen kümmert.
Alles Gute für Euch




