Jep, ich finde es auch so richtig.Brain hat geschrieben: Rechtlich bedenklich das zeigen des Nummernschildes ! Ansonsten keinen Einspruch![]()
Gebührenpreller werden veröffentlicht
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
1. Ticket für´s Falschparker:cmw hat geschrieben:Also, ist der Stellplatzbetreiber aufgefordert eine ordentliche Anzeige zu machen! Fürs Falschparken mit dem Pkw, gibt es ja auch ein ordentliches Ticket!
Das Ticket für´s Falschparken gibt es, wenn man im öffentlichen Verkehrsraum parkt. versuche mal, ein auf Deinem Grund und Boden widerrechtlich abgestellten PKW wegzukriegen, geht nur, wenn Du in Vorkasse beim Abschlepper gehst... die Kosten kannst Du Dir dann beim Halter einklagen - ich wünsche Dir viel Spass und Geduld! Wenn der Stellplatz von der Stadt bewirtschaftet wird, wird es auch das Ticket geben, aber ein privater Betreiber auf Privat- oder Pachtgrund.... s.o.
2. Ordentliche Anzeige:
Welcher Staatsanwalt und welches Gericht wird wegen einem Streitwert von 6,- € tätig? Wie lange dauert es bis dahin? Keine Chance!
Ich würde noch die Möglichkeit einer Parkkralle in Betracht ziehen, bis die Gebühr bezahlt ist, aber nach unserer aktuellen Rechtsprechung (Täterschutz vor Opferschutz) geht da vermutlich der Stellplatzbetreiber wegen Freiheitsberaubung ab ...
Ich finde den Pranger voll okay und würde begrüßen, wenn Stellplatzschnorrer und natürlich auch Entsorgungsschweine in einer zentralen Datei mit Namen, Kennzeichen und Bildern veröffentlicht würden! Die Seite dürfte nur nicht auf einem europäischen Server liegen...
LG Peter
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Klärt mich doch bitte mal auf, warum das Veröffentlichen eines Kennzeichens im Internet, "Rechtlich bedenklich" sein soll.
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Ich denke das zeigen der Schilder alleine wohl noch nicht.
Aber immerhin wird hier jemand einer Straftat bezichtigt und durch das Kennzeichen ist seine Identität preisgegeben.
Wobei ich nicht in der Lage bin über ein Kennzeichen eine Personenfeststellung zu machen.
Aber immerhin wird hier jemand einer Straftat bezichtigt und durch das Kennzeichen ist seine Identität preisgegeben.
Wobei ich nicht in der Lage bin über ein Kennzeichen eine Personenfeststellung zu machen.

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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Hm, aber trägt er sein Kennzeichen nicht sowieso öffentlich zur Schau? Also, ich sehe da jetzt keine rechtliche Relevanz, ist aber auch nur meine Meinung.
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
"Wobei ich nicht in der Lage bin über ein Kennzeichen eine Personenfeststellung zu machen."
Dein Anwalt aber schon, und ich habe ja gesagt, dass eine "korrekte" Abwicklung natürlich Kosten mit sich bringt, die auch einklagbar sind, wobei wir mal von der Verhältnismässigkeit absehen wollen.
Ich denke, dass die Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht des Inhabers des Fahrzeuges beeinträchtigt, da das Fahrzeug ja eindeutig einer Person zugeordnet werden kann, und sei es nur, dass man den Halter zufällig auf einem anderen Stellplatz trifft.
Aus dem Foto geht ja nun mal nicht hervor, dass der Halter eine inkorrekte Handlung getätigt hat. Im Grunde handelt es sich bei dieser öffentlichen "Anzeige" um eine Behauptung des Stellplatzbetreibers, die nicht belegt ist.
Man insinuiert aber die Beschreitung des Rechtsweges und dies bedeutet unter Umständen eine Einflussnahme auf eine richterliche Entscheidung, da ein "Beweis" veröffentlicht wird, bevor überhaupt Klage erhoben wurde.
Das ist alles sehr trocken, könnte aber dazu kommen, wenn ein Mahnbescheid erginge, dieser einen Widerspruch erleidet und dann eine evtl sogar mündliche Verhandlung zu führen wäre.
Da ist doch der "Internet-Pranger" viel einfacher...
Ich sage nicht, dass die Anschuldigung nicht auf Tatsachen beruht, aber diese "Pranger" sind eine grosse Gefahr, einmal für unsere persönliche Freiheit und auch für den Anprangernden. Wenn mir das passiert und ich habe doch bezahlt und Zeugen, dann würde ich mich schon wehren.
Dein Anwalt aber schon, und ich habe ja gesagt, dass eine "korrekte" Abwicklung natürlich Kosten mit sich bringt, die auch einklagbar sind, wobei wir mal von der Verhältnismässigkeit absehen wollen.
Ich denke, dass die Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht des Inhabers des Fahrzeuges beeinträchtigt, da das Fahrzeug ja eindeutig einer Person zugeordnet werden kann, und sei es nur, dass man den Halter zufällig auf einem anderen Stellplatz trifft.
Aus dem Foto geht ja nun mal nicht hervor, dass der Halter eine inkorrekte Handlung getätigt hat. Im Grunde handelt es sich bei dieser öffentlichen "Anzeige" um eine Behauptung des Stellplatzbetreibers, die nicht belegt ist.
Man insinuiert aber die Beschreitung des Rechtsweges und dies bedeutet unter Umständen eine Einflussnahme auf eine richterliche Entscheidung, da ein "Beweis" veröffentlicht wird, bevor überhaupt Klage erhoben wurde.
Das ist alles sehr trocken, könnte aber dazu kommen, wenn ein Mahnbescheid erginge, dieser einen Widerspruch erleidet und dann eine evtl sogar mündliche Verhandlung zu führen wäre.
Da ist doch der "Internet-Pranger" viel einfacher...
Ich sage nicht, dass die Anschuldigung nicht auf Tatsachen beruht, aber diese "Pranger" sind eine grosse Gefahr, einmal für unsere persönliche Freiheit und auch für den Anprangernden. Wenn mir das passiert und ich habe doch bezahlt und Zeugen, dann würde ich mich schon wehren.
Zuletzt geändert von Har-Pi am Do 26. Jul 2012, 21:55, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Du trägst ja Dein Gesicht auch zur Schau, und trotzdem darf ich Dein Foto nicht "einfach so" veröffentlichen, geschweige denn ermöglichen, Dich eindeutig zu identifizieren, wenn ich nicht Deine Erlaubnis dazu habe. Persönlichkeitsrecht.Cruiser hat geschrieben:Hm, aber trägt er sein Kennzeichen nicht sowieso öffentlich zur Schau? Also, ich sehe da jetzt keine rechtliche Relevanz, ist aber auch nur meine Meinung.
Wenn Du in einer Menge bist, oder nur "Beiwerk" eines Fotos bist, dann sieht die Sache anders aus.
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Habe dazu das hier gefunden:
Landgericht Kassel
Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Hinweis:
Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen. Denn wegen der Eigenheiten des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite ermittelt werden.
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Nachsicht, Nachsicht!!
Der Gebührenpreller fährt "Sunliner".
GO 207 ;)
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht
Ich habe jetzt lange gesucht nach einer Regelung oder einem Gesetz, was es verbietet, einen Betrüger/Zechpreller beim Namen zu nennen und andere unter Angabe des Kennzeichens zu warnen. Was habe ich gefunden? Nichts. Vielleicht kann mir hier einer der Bedenkentraeger einen Hinweis auf eine rechtliche Regelung geben.
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