...und das zu Recht, Heiko, denn ich vermute das es die wenigsten wissen, die über 3,5 to fahren, das Warnleuchte ( n ) und Unterlegkeile dabei sein müssen.Heiko hat geschrieben:Nachdem nun geklärt wurde wie ein WoMo auf unbeleuchteten Fahrbahnen i.g.O. abgestellt werden muss, sollte der eine oder andere auch gleich mal schauen, ob denn der Unterlegkeil und die Warnleuchte an Bord sind
Parkwarntafel Wohnmobil
-
Christian
- Explorer

- Beiträge: 106
- Registriert: Mo 3. Sep 2012, 09:15
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
-
Tourist
- Enthusiast

- Beiträge: 577
- Registriert: Mi 10. Nov 2010, 10:32
- Wohnmobil: Hymer MC-T550
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Hallo womopeter,
Nicht umsonst sind solche Tafeln bei den heute üblichen Womos, egal welcher Tonnage eher ungebräuchlich und wird deren Fehlen auch so gut wie nie beanstandet (außer ein Gesetzeshüter meint es mal wieder sehr genau - wie eingangs beschrieben).
Es macht schon einen Unterschied, ob ein verdreckter LKW-Oldtimer mit Minimalrückstrahlern und dunkelgrauer Stoffplane am Straßenrand steht oder ein blütenweißes Womo mit großflächigen Reflektoren an den Rückleuchten, wie sie heute allgemein üblich sind - wenn auch nicht vor dem Gesetz.
Wenn der von Dir beschriebene Rollerpilot ein Problem mit dem vorausschauenden Fahren hat, sind wohl eher andere Gründe die Ursache (sagt jetzt einer, der schon 35 Jahre mit motorisierten Zweirädern aller Art unterwegs ist.)
Gesetzestreue Grüße von
Tourist
jetzt lass mal wieder etwas Ruhe in die Diskussion kommen. Es geht hier um eine alte Vorschrift, die früher mal für LKW gedacht war (und die zweifelsohne noch gültig ist). Du müsstest dann schon mal den Unterschied erläutern, warum ein Womo mit unter 3,5 to (keine Tafel vorgeschrieben) eine geringere Gefahr darstellt, als exakt das gleiche Womo, nach der Auflastung auf über 3,5 to.womopeter hat geschrieben:...ein 16 Jähriger in der Dunkelheit mit seinem Roller auf ein unbeleuchtetes Wohnmobil auffährt und sich den Halswirbel bricht. Dem sein Leben ist gelaufen. Nur weil ein WOMO Besitzer sein WOMO nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Warnschild "verschandeln" wollte,
welches exakt solche Unfälle vermeiden helfen soll...
Nicht umsonst sind solche Tafeln bei den heute üblichen Womos, egal welcher Tonnage eher ungebräuchlich und wird deren Fehlen auch so gut wie nie beanstandet (außer ein Gesetzeshüter meint es mal wieder sehr genau - wie eingangs beschrieben).
Es macht schon einen Unterschied, ob ein verdreckter LKW-Oldtimer mit Minimalrückstrahlern und dunkelgrauer Stoffplane am Straßenrand steht oder ein blütenweißes Womo mit großflächigen Reflektoren an den Rückleuchten, wie sie heute allgemein üblich sind - wenn auch nicht vor dem Gesetz.
Wenn der von Dir beschriebene Rollerpilot ein Problem mit dem vorausschauenden Fahren hat, sind wohl eher andere Gründe die Ursache (sagt jetzt einer, der schon 35 Jahre mit motorisierten Zweirädern aller Art unterwegs ist.)
Gesetzestreue Grüße von
Tourist
-
cmw
- Enthusiast

- Beiträge: 1354
- Registriert: Fr 23. Okt 2009, 21:10
- Wohnmobil: Knaus
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
...und auch funktionierenChristian hat geschrieben:...und das zu Recht, Heiko, denn ich vermute das es die wenigsten wissen, die über 3,5 to fahren, das Warnleuchte ( n ) und Unterlegkeile dabei sein müssen.Heiko hat geschrieben:Nachdem nun geklärt wurde wie ein WoMo auf unbeleuchteten Fahrbahnen i.g.O. abgestellt werden muss, sollte der eine oder andere auch gleich mal schauen, ob denn der Unterlegkeil und die Warnleuchte an Bord sind
[ Post made via iPhone ] images/mobile/iPhone.png
-
rgk
- Enthusiast

- Beiträge: 1863
- Registriert: Fr 25. Sep 2009, 18:57
- Wohnmobil: Concorde Charisma
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Code: Alles auswählen
Leider gibt es aber auch Unbelehrbare, die glauben, Gesetze seien nur für Andere da.
Ich stelle mir gerade vor, wie ein 16 Jähriger in der Dunkelheit mit seinem Roller auf ein unbeleuchtetes Wohnmobil
auffährt und sich den Halswirbel bricht. Dem sein Leben ist gelaufen.
Nur weil ein WOMO Besitzer sein WOMO nicht mit einem [u]gesetzlich vorgeschriebenen[/u] Warnschild "verschandeln" wollte,
welches exakt solche Unfälle vermeiden helfen soll.
Und der WOMO-Besitzer ? Der hat dann ein größeres Problem als nur sein schönes WOMO.[/quote]der Vergleich hinkt gewaltig. Was ist, wenn der 16-jährige nun auf ein Womo unter 3,5 to. auffährt, halten dann
die Halswirbel? Diese Womo haben ja oft dieselben Abmessungen wie die über 3,5to. und wer mit dem Roller auf
einen unbeleuchteten PKW o.ä. raufdonnert, zieht aus gesundheitlicher Sicht auch meist den Kürzeren.
Ich möchte hier nicht in die Diskussion eingreifen, ob dieses Gesetz nun von wem eingehalten werden muss oder nicht,
aber dieses Argument lässt einen ja über den Sinn oder Unsinn nachdenken.
-
Gimli
- Enthusiast

- Beiträge: 3174
- Registriert: Mo 30. Jun 2008, 06:59
- Wohnmobil: ja
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
.... naja:Christian hat geschrieben:...und das zu Recht, Heiko, denn ich vermute das es die wenigsten wissen, die über 3,5 to fahren, das Warnleuchte ( n ) und Unterlegkeile dabei sein müssen.
- 1 Unterlegkeil bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- 2 Unterlegkeile drei- und mehrachsigen Fahrzeugen (unabhängig vom zGG)
(§ 41 (14) StVZO)
-
Heiko
- Enthusiast

- Beiträge: 7868
- Registriert: Fr 11. Jun 2010, 21:17
- Wohnmobil: Hymer B774
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Das Konstruieren von Horror-Szenarien bringt uns da auch nicht weiter.
Fakt ist, wer ein Mobil über 3,5t fährt muss wissen, wie es zu parken ist, was er an Zusatzausrüstung dabei haben muss und welche anderen Verkehrsregeln sich für ihn ändern.
Fakt ist, wer ein Mobil über 3,5t fährt muss wissen, wie es zu parken ist, was er an Zusatzausrüstung dabei haben muss und welche anderen Verkehrsregeln sich für ihn ändern.
-
Gimli
- Enthusiast

- Beiträge: 3174
- Registriert: Mo 30. Jun 2008, 06:59
- Wohnmobil: ja
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
http://images.zaazu.com/img/thumbsup-th ... cebook.gifHeiko hat geschrieben:... Fakt ist, wer ein Mobil über 3,5t fährt muss wissen, wie es zu parken ist, was er an Zusatzausrüstung dabei haben muss und welche anderen Verkehrsregeln sich für ihn ändern.
-
Christian
- Explorer

- Beiträge: 106
- Registriert: Mo 3. Sep 2012, 09:15
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Danke Gimli, ich hatte immer die magische Grenze von 3,5 to vor Augen.Gimli hat geschrieben:.... naja:Christian hat geschrieben:...und das zu Recht, Heiko, denn ich vermute das es die wenigsten wissen, die über 3,5 to fahren, das Warnleuchte ( n ) und Unterlegkeile dabei sein müssen.
- 1 Unterlegkeil bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- 2 Unterlegkeile drei- und mehrachsigen Fahrzeugen (unabhängig vom zGG)
(§ 41 (14) StVZO)
-
Urban
- Enthusiast

- Beiträge: 3776
- Registriert: Mo 6. Okt 2008, 18:31
- Wohnmobil: Beyerland
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Parkwarntafel Wohnmobil
Ich hatte bei meinem 5 Tonner beide Warntafeln dabei, habe die aber in 20 Jahren nicht eimal benötigt bezw benutzt.
Ein Parklicht mit Led Licht wäre wahrscheinlich die einfachere Lösung
Ein Parklicht mit Led Licht wäre wahrscheinlich die einfachere Lösung
-
toli269
- Participant

- Beiträge: 123
- Registriert: Fr 2. Okt 2009, 08:26
- Wohnmobil: Dethleffs Esprit A5880
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Heiko, das sehe ich genauso. Es gibt so manche Regelung in Deutschland, die ärgerlich für den einen oder anderen ist. Aber das ist nunmal so in Deutschland. Aber man muss sich über diese Regeln gar nicht so ärgern. Es wird ja keine gezwungen hier zu leben. Ich glaube die Vorteile in Deutschland zu leben, wiegen die Nachteile mehr als auf.Heiko hat geschrieben: Fakt ist, wer ein Mobil über 3,5t fährt muss wissen, wie es zu parken ist, was er an Zusatzausrüstung dabei haben muss und welche anderen Verkehrsregeln sich für ihn ändern.