Für einen richtigen Schwaben gibt es nur ein Gedicht und das sind:
"Linsen und Spätzle
Gruß pepa








Mein derzeitiger Wissensstand ist, dass Gedichte, ähnlich wie Zitate, bei nichtkommerzieller Verwendung, abgedruckt werden dürfen. Allerdings ist unbedingt der Autor des Gedichtes zu nennen. Im Übrigen endet das Urheberrecht 70 Jahre (nicht 100) nach dem Tod des Autors.Zora hat geschrieben:Schön Eure Gedichte - aber
man darf nur Gedichte veröffentlichen (also auch hier reinsetzen), deren Autoren mind. 100 Jahre tot sind, sonst hat man schnell einen Prozess am Hals. Bestes Beispiel ist der Sohn/Enkel(?) von Erich Kästner, der einen User verklagt hat, der ein Kästner-Gedicht ins NET gesetzt hatte.

Das Kopieren und Einfügen von Gedichten ist urheberrechtlich gesehen eine Vervielfältigung / Verbreitung.Zora hat geschrieben:Schön Eure Gedichte - aber
man darf nur Gedichte veröffentlichen (also auch hier reinsetzen), deren Autoren mind. 100 Jahre tot sind, sonst hat man schnell einen Prozess am Hals. Bestes Beispiel ist der Sohn/Enkel(?) von Erich Kästner, der einen User verklagt hat, der ein Kästner-Gedicht ins NET gesetzt hatte.