Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Ferienz
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Tuppes
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Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Ferienz
Aus gut unterrichteten Kreisen wurde nunmehr bekannt, dass die Landespolitiker auf ihrer letzten Länderkonferenz beschlossen haben, die Anwesenheit von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen während der Ferienzeit zu verbieten.
Diese Neuerung soll vor allem denjenigen dienen, die auf die Ferienzeit angewiesen sind und nicht auf Reisetermine außerhalb der jeweiligen Landesschulferien ausweichen können. Um die Durchführung des neuen geplanten Gesetzes kontrollieren zu können, werden Rentnerfahrzeuge ab einer Übergangsfrist bis nach den Osterferien 2014 mit einem R-Aufkleber zu versehen sein. Rentner, die während der jeweiligen Ferienzeiten mit ihren (Enkel-)kindern verreisen, dürfen in dieser Zeit ihr „R-Kennzeichen“ mit geeigneten Mitteln (z.B. Isolierband) durchstreichen, wobei die Kinder, um eine Zuordnung zu ermöglichen, mit roten Kappen mit der Kennzeichnung „RK“ (=Rentnerkind) innerhalb des Stellplatzgeländes zu versehen sind.
Inwieweit diese Regelung ab 2015 auch europaweit eingeführt werden wird, hängt vom Abstimmungsergebnis im Europaparlament am 31.4.2014 ab.
Verstöße gegen diese Regelungen werden voraussichtlich mit Aufsichten in Kindergärten oder auf Schulhöfen nicht unter 12 Stunden geahndet.
Erhard (Tuppes)
Diese Neuerung soll vor allem denjenigen dienen, die auf die Ferienzeit angewiesen sind und nicht auf Reisetermine außerhalb der jeweiligen Landesschulferien ausweichen können. Um die Durchführung des neuen geplanten Gesetzes kontrollieren zu können, werden Rentnerfahrzeuge ab einer Übergangsfrist bis nach den Osterferien 2014 mit einem R-Aufkleber zu versehen sein. Rentner, die während der jeweiligen Ferienzeiten mit ihren (Enkel-)kindern verreisen, dürfen in dieser Zeit ihr „R-Kennzeichen“ mit geeigneten Mitteln (z.B. Isolierband) durchstreichen, wobei die Kinder, um eine Zuordnung zu ermöglichen, mit roten Kappen mit der Kennzeichnung „RK“ (=Rentnerkind) innerhalb des Stellplatzgeländes zu versehen sind.
Inwieweit diese Regelung ab 2015 auch europaweit eingeführt werden wird, hängt vom Abstimmungsergebnis im Europaparlament am 31.4.2014 ab.
Verstöße gegen diese Regelungen werden voraussichtlich mit Aufsichten in Kindergärten oder auf Schulhöfen nicht unter 12 Stunden geahndet.
Erhard (Tuppes)
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Tedela
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Der ist gut....... Fast so gut wie bei Promobil die neue Toilettenverordnung
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nelly
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Oh oh, das hätte in die Schlabberhose gehen können.
Du hast etwas ganz Wichtiges vergessen!

.... müssen aber - nach Absatz 13 -, vor allem, wenn man ihnen ihr Alter ansehen kann oder sie sich durch typisches Gebaren (Fuchteln mit dem Krückstock, Singen alter Schlager, Trinken aus Krügen mit Zinndeckel, Drapieren bestickter oder selbstgehäkelter Kissen ....) eindeutig der zu alten Generation zuordnen lassen, ein rotes Halsband mit der Aufschrift "GEDULDET, DA NOCH BRAUCHBAR" tragen.tuppes hat geschrieben:... Rentner, die während der jeweiligen Ferienzeiten mit ihren (Enkel-)kindern verreisen, dürfen in dieser Zeit ihr „R-Kennzeichen“ mit geeigneten Mitteln (z.B. Isolierband) durchstreichen,...
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Tuppes
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
.... das mit der Toilette etc. hatten wir hier schon! (vgl.: viewtopic.php?f=2&t=14689&p=243585&hili ... rz#p243585) - Du weißt doch:Tedela hat geschrieben:![]()
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Der ist gut....... Fast so gut wie bei Promobil die neue Toilettenverordnung![]()
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Erhard (Tuppes)
Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Ja tuppes, das passt dazu:
"Wohnmobile über 3,5 t dürfen auch auf den Parkplätzen parken, die durch das Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm) ausgewiesen sind. Das Zusatzschild bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t, also nicht nur auf Lkw. Unzulässig ist das Parken von Wohnmobilen unter 3,5 t auf Lkw Parkplätzen."
Und wo gehen dann die Rentner in der Ferienzeit hin? Gruft ansehen . . .
"Wohnmobile über 3,5 t dürfen auch auf den Parkplätzen parken, die durch das Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm) ausgewiesen sind. Das Zusatzschild bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t, also nicht nur auf Lkw. Unzulässig ist das Parken von Wohnmobilen unter 3,5 t auf Lkw Parkplätzen."
Und wo gehen dann die Rentner in der Ferienzeit hin? Gruft ansehen . . .
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ontheroad
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Das stimmt nicht Kann nicht sein und ich habe nachgeschaut und auch beim Ministerium angerufen. Die haben mir versichert das es so nicht stimmttuppes hat geschrieben:Aus gut unterrichteten Kreisen wurde nunmehr bekannt, dass die Landespolitiker auf ihrer letzten Länderkonferenz beschlossen haben, die Anwesenheit von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen während der Ferienzeit zu verbieten.
Diese Neuerung soll vor allem denjenigen dienen, die auf die Ferienzeit angewiesen sind und nicht auf Reisetermine außerhalb der jeweiligen Landesschulferien ausweichen können. Um die Durchführung des neuen geplanten Gesetzes kontrollieren zu können, werden Rentnerfahrzeuge ab einer Übergangsfrist bis nach den Osterferien 2014 mit einem R-Aufkleber zu versehen sein. Rentner, die während der jeweiligen Ferienzeiten mit ihren (Enkel-)kindern verreisen, dürfen in dieser Zeit ihr „R-Kennzeichen“ mit geeigneten Mitteln (z.B. Isolierband) durchstreichen, wobei die Kinder, um eine Zuordnung zu ermöglichen, mit roten Kappen mit der Kennzeichnung „RK“ (=Rentnerkind) innerhalb des Stellplatzgeländes zu versehen sind.
Inwieweit diese Regelung ab 2015 auch europaweit eingeführt werden wird, hängt vom Abstimmungsergebnis im Europaparlament am 31.4.2014 ab.
Verstöße gegen diese Regelungen werden voraussichtlich mit Aufsichten in Kindergärten oder auf Schulhöfen nicht unter 12 Stunden geahndet.
Erhard (Tuppes)
Das neue gesetzt bezieht sich nur auf Nelly
Zuletzt geändert von ontheroad am Di 1. Apr 2014, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Urban
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Dann verstößt das gegen das Grundgesetz
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präses
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Es wurde verschwiegen, das auch die Stricher, welche ja nur für eine begrenzte Zeit Kfz Steuern bezahlen, in das Verbot mit einbezogen werden. 

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garibaldi
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Re: Verbot von Rentnern auf Wohnmobilstellplätzen in der Fer
Für die gilt das aber nur in den Zeiten, in denen das Womo angemeldet ist, in den "stillgelegten" Zeiten wird das Verbot für die Stricher ausgesetzt.präses hat geschrieben:Es wurde verschwiegen, das auch die Stricher, welche ja nur für eine begrenzte Zeit Kfz Steuern bezahlen, in das Verbot mit einbezogen werden.