Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
Auch Rettungswagenfahrer überschätzen sich und sind nur Menschen mit Fehlern wie Du und ich und auch bei Rettungseinsätzen gibt es Grenzen die nicht überschritten werden sollten.
Darauf werden die umfassend geschult
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
34 Jahre Feuerwehrdienst haben mir gezeigt, dass es auf beiden Seiten Knalltüten gibt. Sowohl Fahrer von Rettungsfahrzeugen, die glauben, sie könnten sich alles erlauben, als auch andere Verkehrsteilnehmer, die die Straße als ihr persönliches Eigentum betrachten. Was wäre wohl gewesen, wenn der abgedrängte Autofahrer, beim ausweichen auf den Bürgersteig, eine Mutter mit Kinderwagen erwischt hätte?
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
Genau darum geht es mir.Cruiser hat geschrieben:Was wäre wohl gewesen, wenn der abgedrängte Autofahrer, beim ausweichen auf den Bürgersteig, eine Mutter mit Kinderwagen erwischt hätte?
Ich stelle mit keiner Silbe das Sonderrecht der Rettungsfahrzeuge in Frage!
Nur Sonderrecht ist kein Kriegsrecht. Zig andere Leben zu riskieren um eines möglicherweise dadurch zu retten geht einfach nicht.
Und nochmals: Wir wissen nicht, was dort wirklich vorgefallen ist. Ein Richter spricht nicht ohne Grund eine so hohe Strafe aus.
Wir werden sehen wie die Revision ausgeht. Vielleicht finden wir dann eine Urteilsbegründung und sehen klarer.
Eine Petition gegen einen Rechtsentscheid halte ich für völlig überflüssig, das wird nichts bringen.
Wenn überhaupt müsste man versuchen eine gegen die geltenden Gesetze oder Verordnungen zu starten.
PS: Leuten, die diese Petition nicht unterschreiben wollen und dieses öffentlich begründen einen zu spät kommenden Einsatzwagen zu wünschen, finde ich übrigens total daneben!
Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
Moin,
ist zwar eine mehr oder weniger sinnlose Diskussion, aber jeder hat ja nun mal so seine Meinung. Wir waren alle nicht dabei und hier geht es eigentlich nur um das Strafmaß für den Notarzt.
Zuerst einmal, grundsätzlich habe ich es mal gelernt " Rettungskräften freie Fahrt zu gewähren. So gut man es kann rückt man dann zur Seite o. fährt rechts ran. Punkt !
Zum zweiten gibt es aber auch echte Vollpfosten als Kraftfahrer, die ihr eigenes ICH immer überbewerten
- die einen die sich einen feuchten Kehricht drum kehren Rettungskräften Platz zu machen ( da kriege ich einen dicken Hals, habe ich selber auch erlebt )
- die anderen die sich als Rettungskräfte überproportional wirklich selber gefährden und evt. andere mit, ( siehe Beispiel von Achim )
Keiner von uns kann das wirklich beurteilen. keiner von uns kann in deren Hirn schauen oder hat diesen speziellen Fall gesehen.
Also lassen wir das einfach mal wirklich so laufen und sollte die Anzeige nicht zurückgezogen werden, dann wird doch das Gericht entscheiden.
Sorry aber eine Pedition dafür extra zu starten finde ich doch auch ziemlich übertrieben. Mit diesen Online Petitionen ist eine neue Mode die ich nicht mitmache.
So ein hohes Strafmaß finde ich ebenfalls total übertrieben, denn es ist ja nichts passiert.
Ich hoffe doch, jeder der in solcher Situation auf den öffentlichen Strassen kommt, denkt mal an diesen Fall ..... egal wem es betrifft und verhält sich dann einfach mal richtig.
ist zwar eine mehr oder weniger sinnlose Diskussion, aber jeder hat ja nun mal so seine Meinung. Wir waren alle nicht dabei und hier geht es eigentlich nur um das Strafmaß für den Notarzt.
Zuerst einmal, grundsätzlich habe ich es mal gelernt " Rettungskräften freie Fahrt zu gewähren. So gut man es kann rückt man dann zur Seite o. fährt rechts ran. Punkt !
Zum zweiten gibt es aber auch echte Vollpfosten als Kraftfahrer, die ihr eigenes ICH immer überbewerten
- die einen die sich einen feuchten Kehricht drum kehren Rettungskräften Platz zu machen ( da kriege ich einen dicken Hals, habe ich selber auch erlebt )
- die anderen die sich als Rettungskräfte überproportional wirklich selber gefährden und evt. andere mit, ( siehe Beispiel von Achim )
Keiner von uns kann das wirklich beurteilen. keiner von uns kann in deren Hirn schauen oder hat diesen speziellen Fall gesehen.
Also lassen wir das einfach mal wirklich so laufen und sollte die Anzeige nicht zurückgezogen werden, dann wird doch das Gericht entscheiden.
Sorry aber eine Pedition dafür extra zu starten finde ich doch auch ziemlich übertrieben. Mit diesen Online Petitionen ist eine neue Mode die ich nicht mitmache.
So ein hohes Strafmaß finde ich ebenfalls total übertrieben, denn es ist ja nichts passiert.
Ich hoffe doch, jeder der in solcher Situation auf den öffentlichen Strassen kommt, denkt mal an diesen Fall ..... egal wem es betrifft und verhält sich dann einfach mal richtig.
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
Ich schließe mich dem an, was Mary und Achim geschrieben haben. Ich bin jeden Tag auf der Strasse unterwegs und sehe was da für Vollpfosten unterwegs sind. Aber einzig und allein der Richter entscheidet darüber, welches Strafmaß gesetzt wird und eine Petition finde ich auch nicht richtig. Wir alle waren nicht dabei und wissen nicht was da wirklich gewesen ist. Hat der Notarztfahrer sich rowdiemässig verhalten, soll er dafür bestraft werden, hat sich der andere verkehrt verhalten, ist es nicht richtig das er ihn angezeigt hat. Aber wie gesagt, wir waren nicht dabei und der Richter wird schon richtig entscheiden.
Mittlerweile machen doch schon eh viele Autofahrer was sie wollen auf den Straßen und halten sich nicht an die Verkehrsgesetze. Ich plädiere sogar dafür, das man die Leute, die im Strassenverkehr unterwegs sind und sich nicht an die Gesetze halten, viel härter bestraft. Wenn einer genug Geld hat, der lacht doch über diese niedrige Bestrafung und macht weiter wie bisher. Da fahren sie bei rot über die Ampel, wenn man selbst schon grün hat, fahren einen fast in das Fahrzeug und wenn man dann hupt, zeigen sie einen noch den Mittelfinger, oder beschimpfen einen.
Mittlerweile machen doch schon eh viele Autofahrer was sie wollen auf den Straßen und halten sich nicht an die Verkehrsgesetze. Ich plädiere sogar dafür, das man die Leute, die im Strassenverkehr unterwegs sind und sich nicht an die Gesetze halten, viel härter bestraft. Wenn einer genug Geld hat, der lacht doch über diese niedrige Bestrafung und macht weiter wie bisher. Da fahren sie bei rot über die Ampel, wenn man selbst schon grün hat, fahren einen fast in das Fahrzeug und wenn man dann hupt, zeigen sie einen noch den Mittelfinger, oder beschimpfen einen.
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
................bin ja so ein ehemaliger Retter. Bei manchen Kollegen schaltete sich das Gehirn ab, wenn sie den Kopf drehten und zogen. Sie glaubten sie wären die Freistyle-Fahrer der Strasse. Der §38 sagt nur aus, dass ich Blaulicht und Martinshorn anmachen darf, wenn höchste Eile geboten ist oder eine hoheitliche Aufgabe zu lösen ist. Für die anderen heißt es im Text lediglich: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Im § 35 steht zwar drin, das: (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Was jedoch viele von den Blaulichtern nicht lesen ist der letzte Satz der Verordnung (§35): Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Damit stehe ich immer vor dem Gericht, wenn wir ein Unfall unter Nutzung der Sonder- und Wegrechte passiert.
Die Höhe der Strafe kommt mir persönlich auch sehr hoch vor, jedoch weiß ich nicht was da passiert ist. Natürlich wird sich momentan aufgeregt, weil ein Kind auf der anderen Seite, ein Retter und ein Geschädigter da sind und das Kind momentan überlagert und die Medienwelt und Sozialennetzwerke darauf anspringen.
Ich selber habe einige Jahre die jährliche Unterweisung nach den §§ 35,38, 27 und 29 als Referent abgehalten und bin oft auf taube Ohren bei meinen Kollegen gestossen. Deshalb haben sie auch immer vor einer Ampel direkt hinter dem Vorausstehendem gestanden. Damit der auch das Auto abwürgt, wenn ich ihm plötzlich von hinten das Presslufthorn aufdränge oder warum zeige ich nicht rechtzeitig an wohin ich möchte. Den Blinker bekommen sie nicht betätigt, aber das Blaulicht zuckt schon, dann ist der Einsatzbefehl noch nicht aus dem Drucker.
Aus der Diskussion und Petition in diesem Falle halte ich mich raus. Ich war nicht bei dieser Einsatzfahrt dabei und überlasse dies mal den ermittelnden Organen.
Gruß Hans
Im § 35 steht zwar drin, das: (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Was jedoch viele von den Blaulichtern nicht lesen ist der letzte Satz der Verordnung (§35): Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Damit stehe ich immer vor dem Gericht, wenn wir ein Unfall unter Nutzung der Sonder- und Wegrechte passiert.
Die Höhe der Strafe kommt mir persönlich auch sehr hoch vor, jedoch weiß ich nicht was da passiert ist. Natürlich wird sich momentan aufgeregt, weil ein Kind auf der anderen Seite, ein Retter und ein Geschädigter da sind und das Kind momentan überlagert und die Medienwelt und Sozialennetzwerke darauf anspringen.
Ich selber habe einige Jahre die jährliche Unterweisung nach den §§ 35,38, 27 und 29 als Referent abgehalten und bin oft auf taube Ohren bei meinen Kollegen gestossen. Deshalb haben sie auch immer vor einer Ampel direkt hinter dem Vorausstehendem gestanden. Damit der auch das Auto abwürgt, wenn ich ihm plötzlich von hinten das Presslufthorn aufdränge oder warum zeige ich nicht rechtzeitig an wohin ich möchte. Den Blinker bekommen sie nicht betätigt, aber das Blaulicht zuckt schon, dann ist der Einsatzbefehl noch nicht aus dem Drucker.

Aus der Diskussion und Petition in diesem Falle halte ich mich raus. Ich war nicht bei dieser Einsatzfahrt dabei und überlasse dies mal den ermittelnden Organen.
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
ich frage mich gerade, etwas abseits vom eigentlichen Thema:
scheinbar haben alle Verkehrsteilnehmer Verständnis für das erforderliche "Platzschaffen" wenn Not angesagt ist
... warum klappt es auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen nicht mit der Rettungsgasse?
scheinbar haben alle Verkehrsteilnehmer Verständnis für das erforderliche "Platzschaffen" wenn Not angesagt ist
... warum klappt es auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen nicht mit der Rettungsgasse?

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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
weil viele nur dran denken, wenn ich jetzt die Spur wechsle könnte ich zwei Meter weiter kommen. Warum also nach links oder rechts, dann sehe ich doch nichts mehr.buccaneer hat geschrieben: ... warum klappt es auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen nicht mit der Rettungsgasse?

Recht hast Du aber !
Gruß Hans
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
Eben nicht, werter Rolf.rgk hat geschrieben:Dies mit dem "Richter wird es klären" ist so eine Sache. Den jetzigen Strafbefehl
hat ja auch schon ein Richter festgelegt.
Zur allgemeinen Erklärung: Ein Strafbefehl wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA) verhängt und macht einem Ermittlungsverfahren nur ein Ende, wenn der Bestrafte keinen Einspruch erhebt.
Die Höhe des Strafbefehls ergibt sich aus der Sachlage und den (eventuell angenommenen) Einkommensverhältnissen des zu Bestrafenden. Daher ist es gut möglich, dass hier die StA eine Strafsatzhöhe von 30 Tagen angesetzt hat, und bei einem selbständigen Mediziner davon ausgeht, dass er im Bereich der Bemessungsgreze zur Sozialversicherung verdient, und somit eine Höhe von 150 Euro pro Tag als angemessen ansieht. Damit kommt man leicht auf die 4500 Euro.
Offensichtlich ist der "Tathergang" so ermittelt worden, dass die StA bei einem "normalen" Autofahrer wegen Verkehrsgefährdung von einem Fahrverbot in Höhe von 3 Monaten ausgeht, bei einem Berufsfahrer wird dies in der Regel verdoppelt.
Da der Mediziner korrekterweise Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hat, geht das Verfahren ohne weitere Auswirkungen an das zuständige Amtsgericht / Abteilung Verkehrswesen.
Glücklicherweise scheint der Führerschein nicht beschlagnahmt worden zu sein (warum auch) und daher kann der Arzt damit rechnen, ohne grosse Beeinträchtigung seiner Arbeit dabei davon zu kommen.
Nur fürchte ich, dass all der "Aufruhr" um dieses Verfahren keine günstigen Auswirkungen auf den Richter haben wird...
Eine Petition hat absolut keinen Sinn, wer das glaubt, hat unsere Demokratie mit Gewaltenteilung nicht begriffen und sollte noch einmal Staatsbürgerkunde bei der nächsten VHS belegen.
Generell finde ich diese Petitionswut nicht zielführend. Die wichtigen Themen werden durch die Flut an Petitionen verwässert, und teilweise der Lächerlichkeit preisgegeben.
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Re: Notarzt soll bestraft werden - online Petition !!
Grundsätzlich halte ich diese Petition für völlig sinnlos, denn ein ordentliches Gericht wird sich davon nicht im Geringsten beeinflussen lassen. Was in dem Fall genau abgelaufen ist, kann man aufgrund der vorliegenden Informationen nicht nachvollziehen. Was ich aber ebenso wenig nachvollziehen kann ist der Strafbefehl mit Fahrverbot auf Grund eines bloßen Verdachts, denn wenn es mehr als ein Verdacht gewesen wäre, käme es wohl nicht zu einem Prozess. Es mag ja sein, dass der Notarzt tatsächlich einen Fehler gemacht hat bei diesem Einsatz, wer wollte ihn dafür derart verurteilen? Wer von uns allen hat noch nie im Straßenverkehr einen Fehler gemacht, der zu einer brenzligen Situation geführt hat? Zum Glück geht es fast immer gut aus, so auch hier. Dafür den Notarzt, der ja erkennbar einen Notfalleinsatz hatte, anzuzeigen, finde ich gelinde gesagt egomanisch, und das ist der eigentliche Skandal an der Sache, dass so eine Anzeige überhaupt auf diese Art und Weise bearbeitet wird. Wenn die Angaben in den vorliegenden Quellen stimmen, gibt es genau 1 Person, die angezeigt hat und 1 Zeugen, wobei nicht bekannt ist, was dieser Zeuge ausgesagt hat und in welcher Beziehung er zum Anzeigenden steht. Es würde mich nicht wundern, wenn einer der Beiden Anwalt ist.
Übrigens: Die Gegend zwischen Ingolstadt und Karlshuld ist nicht gerade so, dass Strecken besonders unübersichtlich wären. Ich weiß zwar nicht, wo genau der Vorfall sich abgespielt hat, aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, auf den Straßen dort ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug so spät zu bemerken, dass man ein riskantes Brems- und Ausweichmanöver veranstalten muss, selbst unter den geschilderten Umständen. Wenn mir ein Einsatzfahrzeug hinter einem entgegenkommenden Fahrzeug entgegenkommt, muss ich doch sowieso schnellstmöglich so weit ausweichen, dass eine Gasse frei wird, sofern das Gelände das zulässt, also im Zweifelsfall auch auf's Bankett. Wenn das als Nötigung gesehen wird, können Rettungkräfte gleich zuhause bleiben, und eine Gefährdung ist ja dann doch auch ein sehr relativer Begriff, ein gewisses Maß an Gefahr ist im Straßenverkehr systemimmanent, damit muss ich als Autofahrer rechnen, und wenn ich das nicht tue, bin ich eher nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet, nicht mal als Fußgänger.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie das Ganze ausgeht. Das Fahrverbot für den Notarzt ist in jedem Fall total daneben, egal, was da sonst noch reinspielt. Einige haben oben angedeutet, dass es auch bei den Einsatzfahrern Leute gibt, die reichlich problematische Einstellungen dazu haben. Sowas ist mir speziell von Sanitätern und Feuerwehrleuten vereinzelt auch schon zugetragen worden, und es gibt ja leider auch ab und zu schlimme Unfälle durch Fehlverhalten von Einsatzfahrern. Aber gerade zu dieser Sorte gehört der Notarzt in diesem Fall ja offensichtlich nicht, wie seine bisherige Einsatzbilanz untermauert.
Übrigens: Die Gegend zwischen Ingolstadt und Karlshuld ist nicht gerade so, dass Strecken besonders unübersichtlich wären. Ich weiß zwar nicht, wo genau der Vorfall sich abgespielt hat, aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, auf den Straßen dort ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug so spät zu bemerken, dass man ein riskantes Brems- und Ausweichmanöver veranstalten muss, selbst unter den geschilderten Umständen. Wenn mir ein Einsatzfahrzeug hinter einem entgegenkommenden Fahrzeug entgegenkommt, muss ich doch sowieso schnellstmöglich so weit ausweichen, dass eine Gasse frei wird, sofern das Gelände das zulässt, also im Zweifelsfall auch auf's Bankett. Wenn das als Nötigung gesehen wird, können Rettungkräfte gleich zuhause bleiben, und eine Gefährdung ist ja dann doch auch ein sehr relativer Begriff, ein gewisses Maß an Gefahr ist im Straßenverkehr systemimmanent, damit muss ich als Autofahrer rechnen, und wenn ich das nicht tue, bin ich eher nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet, nicht mal als Fußgänger.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie das Ganze ausgeht. Das Fahrverbot für den Notarzt ist in jedem Fall total daneben, egal, was da sonst noch reinspielt. Einige haben oben angedeutet, dass es auch bei den Einsatzfahrern Leute gibt, die reichlich problematische Einstellungen dazu haben. Sowas ist mir speziell von Sanitätern und Feuerwehrleuten vereinzelt auch schon zugetragen worden, und es gibt ja leider auch ab und zu schlimme Unfälle durch Fehlverhalten von Einsatzfahrern. Aber gerade zu dieser Sorte gehört der Notarzt in diesem Fall ja offensichtlich nicht, wie seine bisherige Einsatzbilanz untermauert.