Das gibt mir auch schwer zu Denken,Herr B. hat geschrieben:Erst mal verdonnern, dann sehen wir weiter!Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht einging. Ein strafbarer Vorwurf lasse sich nicht aufrechterhalten.
weil, jedes mal wenn sich eine Staatsanwaltschaft wegen mir mit irgendwas befassen musste,
bekam ich zuerst mal ne Aufforderung zur Anhörung/Stellungsnahme, zu dem mir vorgeworfenen.
Darauf hin wurde dann entschieden wie es weiterging.
Hier hinkt (stinkt) irgendwas gewaltig.
