Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
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Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
wenn das stimmt, was da in der zeitung steht,
heißt es aufpassen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/weil-s ... 11956.html
heißt es aufpassen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/weil-s ... 11956.html
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
Es ist schon schade das es im vereinten Europa noch so viele unterschiede im Fahrerlaubnisrecht gibt.
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
Stimmt. Deswegen dürfen wir Alten ja auch mit dem Dreier über 3,5 T fahren.....die anderen nicht in Europa.......
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
Hallo,
wer den Bericht gesehen hat weiß das es sich bei den E-Bikes der Schweizer um die Variante mit Kennzeichenpflicht (45 Km/h) gehandelt hat. Meines Wissens gibt es auch bei uns für diese Räder eine Helmpflicht.
wer den Bericht gesehen hat weiß das es sich bei den E-Bikes der Schweizer um die Variante mit Kennzeichenpflicht (45 Km/h) gehandelt hat. Meines Wissens gibt es auch bei uns für diese Räder eine Helmpflicht.
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
Der ADFC sagt:
Helmpflicht
Durch die Begrenzung auf die sogenannte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h bei den E-Bikes und 6 km/h bei den Pedelecs mit Anfahrhilfe besteht keine Helmpflicht. Sie ist nach § 21a Abs. 2 StVO für Krafträder mit einer bbH von über 20 km/h vorgesehen. Schnelle Pedelecs, die bis 45 km/h Motorunterstützung erhalten, weisen nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine bbH von 45km/h auf. Das BMVI geht daher, in Gegensatz zu Institutionen der EU, von einer Helmpflicht für Schnelle Pedelecs aus.
Helmpflicht
Durch die Begrenzung auf die sogenannte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h bei den E-Bikes und 6 km/h bei den Pedelecs mit Anfahrhilfe besteht keine Helmpflicht. Sie ist nach § 21a Abs. 2 StVO für Krafträder mit einer bbH von über 20 km/h vorgesehen. Schnelle Pedelecs, die bis 45 km/h Motorunterstützung erhalten, weisen nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine bbH von 45km/h auf. Das BMVI geht daher, in Gegensatz zu Institutionen der EU, von einer Helmpflicht für Schnelle Pedelecs aus.
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
der 2. Bericht ist wirklich interessant.
Zum einen sagen Sie das S-Pedelecs wegen der Unterstützung bis auf 45 km/h einen Helm tragen müssen heil sie die 45 km/h als bbH ansehen.
Fahrer / Mitfahrer eines offenen Kfz ohne Gurte müssen > 20 km/h bbH einen Helm tragen.
Wenn das die Begründung ist, müssen ja auch alle Pedelecs-Fahrer mit 250 Watt-Motor (Unterstützung bis 25 km/h) einen tragen.
Und wir sprechen hier nicht von einen Fahrradhelm - es geht schon um einen richtigen der mehr Schutz gibt.
Zum einen sagen Sie das S-Pedelecs wegen der Unterstützung bis auf 45 km/h einen Helm tragen müssen heil sie die 45 km/h als bbH ansehen.
Fahrer / Mitfahrer eines offenen Kfz ohne Gurte müssen > 20 km/h bbH einen Helm tragen.
Wenn das die Begründung ist, müssen ja auch alle Pedelecs-Fahrer mit 250 Watt-Motor (Unterstützung bis 25 km/h) einen tragen.
Und wir sprechen hier nicht von einen Fahrradhelm - es geht schon um einen richtigen der mehr Schutz gibt.
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
Pedelecs werden in Deutschlanf nicht als Kraftfahrzeug eingeordnet. Ich zitiere mal kurz Wikipedia:
<zitat>
In Deutschland ist ein Pedelec einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, wenn es erstens mit einem maximal 250 Watt starken Motor ausgestattet ist und zweitens die Motorunterstützung konstruktiv auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt wird. In diesem Fall besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Dagegen ist für Fahrräder mit Elektroantrieb über 25 km/h ("S-Pedelec") die rechtliche Gleichstellung mit dem Kleinkraftrad vorgesehen, sie benötigen somit eine Betriebserlaubnis und sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrerlaubnispflichtig.
</zitat>
Also nur keine unnötige Aufregung, wenn ihr zu den langsamen E-Bike-Fahrern (<25km/h) gehört. Auf freiwilliger Basis ist das Tragen eines Helms allerdings auch nicht verboten. Ich würde mir auf meinem E-Bike allerdings mit dem Integralhelm vom Roller ziemlich blöde vorkommen.
<zitat>
In Deutschland ist ein Pedelec einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, wenn es erstens mit einem maximal 250 Watt starken Motor ausgestattet ist und zweitens die Motorunterstützung konstruktiv auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt wird. In diesem Fall besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Dagegen ist für Fahrräder mit Elektroantrieb über 25 km/h ("S-Pedelec") die rechtliche Gleichstellung mit dem Kleinkraftrad vorgesehen, sie benötigen somit eine Betriebserlaubnis und sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrerlaubnispflichtig.
</zitat>
Also nur keine unnötige Aufregung, wenn ihr zu den langsamen E-Bike-Fahrern (<25km/h) gehört. Auf freiwilliger Basis ist das Tragen eines Helms allerdings auch nicht verboten. Ich würde mir auf meinem E-Bike allerdings mit dem Integralhelm vom Roller ziemlich blöde vorkommen.
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Re: Achtung ! Motorradhelm für E-Biker
Also wir campen des öfteren in Holland und fahren den Weg zum Strand mit E-Bikes. Gefunden haben wir diese hier http://e-bike-test.online
Dort müssen nicht einmal die Rollerfahrer einen Helm tragen also sehr entspannt das ganze
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