Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.
Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.
... Internetabzocke & Co ...
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Mario
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Ich schrieb extra "in echt"BlueSkyFL hat geschrieben:Das stimmt so nicht. Ein Inkassoinstitut kann jeder beauftragen, der eine Forderung hat, die nicht beglichen wird.Mario hat geschrieben:Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben,...
Einen "Titel" erhält der Gläubiger, sobald die Rechtmäßigkeit einer Forderung von einem Gericht festgestellt wurde.
Erst mit solch einem Titel kann man die weiteren Schritte angehen, wie z.B. Pfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher erteilen.
Ende des kurzen Exkurses.
Und was heißt das ?????
In echt kannste dir diese Inkassosachen ohne Titel knicken,
oder warum soll man dann mit einem mal ohne Grund zahlen.
Inkassoinstitute ohne Forderungen mit Titel, sind so viel wert wie das mit was ich mir täglich den A... abwische.
BlueSkyFL, Exkursiere ruhig noch ein bisschen
aber dann schreibe auch dazu was es im Endeffekt bedeutet.
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Mario
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Und genau so sahen es deutsche Gerichte auch schon.Remmi hat geschrieben:Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.
Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.
Und genau deshalb habe ich oben schon geschrieben das es gegen solche Abzockfirmen sogar schon Urteile wegen Unterlassung gibt, deshalb verschwinden solche Firmennamen auch regelmäßig und machen unter dem nächsten Namen weiter.
Manchmal kann halt Fernsehen auch was nützen, man muß halt nur die richtigen Sendungen schauen.
Von 10 000 Leuten zahlen 1000 wohl aus Angst sofort wenn der Betrag nicht zu hoch ist, nochmal 1000 bei den nächsten Drohbriefen, 10 gehen nach geraumer Zeit gegen die Gauner vor, und der Rest lacht sich über solche Post einfach nur kaputt.
Da kann sich Jeder ausrechnen warum es diese Spinner immer weiter geben wird.
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Mario
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hier mal ein Link was sogenannte Inkassos sind und welche Rechte sie haben,
http://www.anwaltshotline.org/Recht-Ber ... bueros.htm .
Da anzurufen sollte man sich aber genau so schenken, die leben halt auch nur von der Angst der Leute.
Wer hier im Forum in der Lage ist einen Satz zu schreiben,
sollte das doch wohl auch ohne Anwalt bei einem Wiederspruch schaffen.
http://www.anwaltshotline.org/Recht-Ber ... bueros.htm .
Da anzurufen sollte man sich aber genau so schenken, die leben halt auch nur von der Angst der Leute.
Wer hier im Forum in der Lage ist einen Satz zu schreiben,
sollte das doch wohl auch ohne Anwalt bei einem Wiederspruch schaffen.
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mcdudel
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hallo Zeelander, nicht zahlen auch wenn Du mehrmals eine Androhung bekommst. Ist mir ähnlich ergangen allerdings mit einer Firma Namens Mega- Downloads.net.
Androhung mit Inkasso etc. Fast ein Jahr lang, dann wurde die Firma verklagt und schon hatte ich Ruhe.
Also nicht Mürbe machen lassen.
Ausser und das wurde schon erwähnt das du vom Gericht Bescheid bekommst dann musst Du agieren.
Gruß Harry
Androhung mit Inkasso etc. Fast ein Jahr lang, dann wurde die Firma verklagt und schon hatte ich Ruhe.
Also nicht Mürbe machen lassen.
Ausser und das wurde schon erwähnt das du vom Gericht Bescheid bekommst dann musst Du agieren.
Gruß Harry
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
@MarioMario hat geschrieben:Hier mal ein Link was sogenannte Inkassos sind und welche Rechte sie haben,
http://www.anwaltshotline.org/Recht-Ber ... bueros.htm .
Da anzurufen sollte man sich aber genau so schenken, die leben halt auch nur von der Angst der Leute.
Wer hier im Forum in der Lage ist einen Satz zu schreiben,
sollte das doch wohl auch ohne Anwalt bei einem Wiederspruch schaffen.
fahre mal mit der Maus über diese Anwaltshotline Seite... es ist eine Grafik, die unter Garantie öfter mal ihre Nummern ändert.
Wenn man die daneben stehenden Gebühren sieht ... wird auch klar wer wohl wirklich daran verdient.
Halt ich fast auch für ne Abzockerseite
LG M.
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
jo richtig, die wechseln sich öfter mal ab Mega Download usw. abermcdudel hat geschrieben:.......
Ausser und das wurde schon erwähnt das du vom Gericht Bescheid bekommst dann musst Du agieren.
Gruß Harry
@Zeelander
bleib einfach ganz gelassen, einen Bescheid vom Gericht wirst Du in diesem Falle nicht bekommen
Gute Nacht M.
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hey Andreas,
lies mal hier
fällt Dir da nichts auf?
Ich würde einfach mal gegen die Firma Anzeige erstatten und dann warten was kommt.
Anzeige kostet nichts.
lies mal hier
fällt Dir da nichts auf?
Ich würde einfach mal gegen die Firma Anzeige erstatten und dann warten was kommt.
Anzeige kostet nichts.
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Mario
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Marry, weiß ich ja, habe es extra noch dazugeschrieben,
die leben halt auch von den Ängstlichen, wer da anruft bekommt das selbe zu hören wie da eh schon steht,
oder bekommt nen Musterbrief den es in bestimmten Foren so zum runterladen gibt,
drückt dafür halt auch noch mal Kohle ab.
Ändert aber nichts an der richtigkeit des dort geschriebenen über die "Rechte" von Inkassos.
Hier hat sich gerade wieder so ein Anwalt an Emule-Abmahn "Opfern" (Dumme) gesund gestoßen,
erzähl ich Dir mal bei Gelegenheit, bzw. Ostern, da ist der ganze Rummel mit dem Blödsinn bestimmt auch vorbei.
die leben halt auch von den Ängstlichen, wer da anruft bekommt das selbe zu hören wie da eh schon steht,
oder bekommt nen Musterbrief den es in bestimmten Foren so zum runterladen gibt,
drückt dafür halt auch noch mal Kohle ab.
Ändert aber nichts an der richtigkeit des dort geschriebenen über die "Rechte" von Inkassos.
Hier hat sich gerade wieder so ein Anwalt an Emule-Abmahn "Opfern" (Dumme) gesund gestoßen,
erzähl ich Dir mal bei Gelegenheit, bzw. Ostern, da ist der ganze Rummel mit dem Blödsinn bestimmt auch vorbei.
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Gimli
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Guten Morgen,womonauten hat geschrieben:Die Frage, die sich stellt: ist die Forderung wirklich unberechtigt?
Vieles wird in der AGB versteckt...man klickt häufig den "...ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese...", ohne die AGB tatsächlich durchzulesen. Plötzlich hat man ein Abonnement...aber ich würde überprüfen, ob ein Einverständnis zu einem Verzicht auf Rücktritt des vermeintlichen Vertrages überhaupt rechtmäßig ist (bzw. nicht Sittenwidrig).
..wobei Internet wird so weit ich das weiß nicht als Haustürgeschäft gewertet, da wäre der Widerruf kein Thema...
Tja Zeelander....was hast Du tatsächlich (alles) angeklickt... s(ch)ein oder nicht s(ch)ein, das ist hier die Frage...
die Aussage von David möchte ich unterstützen.
Ich arbeite täglich mit dererlei Geschichten. Die o.g. Firma ist mir hinlänglich bekannt und ich kann dazu nur sagen:
Der Download der dort angepriesenen Software ist nur dann möglich, wenn man sich dort registriert.
Die Registrierung ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn man den Haken bei "AGB gelesen und akzeptiert" setzt. Kein Haken - keine Registrierung.
Auf der Anmeldeseite ist im rechten Frame zu lesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist.
Grundsätzlich dürfte hier seitens des Anbieters kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen sein - im Gegenteil: hier wurden schon Verfahren gegen die vermeintlich Geschädigten wegen Vortäuschens einer Straftat und Betruges geführt.
Diese hatten Anzeige gegen solche Firmen erstattet; die Ermittlungen führten jedoch dazu, dass nachgewiesen werden konnte, dass die Leute sich tatsächlich angemeldet hatten ..... nur, halt ohne die AGB und den Kostenhinweis auch zu lesen.
@zeelander:
Ich würde nochmals genau überlegen, ob es nicht vielleicht doch so gewesen sein kann, dass Du Dich dort registriert hast - ein tatsächlicher Download irgendwelcher Software ist nicht erforderlich. Der Vertrag wird allein durch die Anmeldung geschlossen :
Zitat der Homepage:
"Durch das Drücken des Buttons "Anmelden" enstehen Ihnen Kosten iHv. 96 Euro inkl. MwSt. pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit: 2 Jahre. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Service."
Der Verzicht auf das Widerrufsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein.
Zitat der Homepage:
"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."
Hier könnte anwaltlicher Rat von Nutzen sein .... mehr darf ich an dieser Stelle dazu nicht öffentlich posten.
Zitat der Homepage:
"Bis zum Ablauf des Anmeldetages (24:00 Uhr; "Testzeitraum") kann der Kunde den Zugang zu den in Abs. 1 genannten Inhalten nutzen, ohne dafür eine Vergütung oder ein Entgelt zu schulden.
Bis zum Ablauf des Testzeitraums gem. Ziff. 4 räumt der Dienstleister dem Kunden – unbeschadet seines gesetzlichen Widerrufsrechts (vgl. § 5) – ein Rücktrittsrecht ein.
Erklärt der Kunde bis zum Ablauf des Testzeitraums seinen Rücktritt, wird der Vertrag gegenstandslos und der ihm gewährte Zugang zu den in Abs. 1 genannten Inhalten gesperrt.
Eine bis zur Erklärung des Rücktritts etwaig erfolgte Nutzung des Zugangs zu den in Abs. 1 genannten Inhalten bleibt kostenfrei."
Die Firma dürfte somit "aus dem Schneider" sein und wahrscheinlich gute Chancen haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dies ist keine Rechtsberatung. Dies stellt lediglich die persönliche Meinung des Verfassers dar.