Danke,Pego hat geschrieben:Hallo Mary !
So habe ich es auch verstanden: Wir fahren lt. Zulassung eingetragen Q (160) und auf dem Winterreifen R (170) Km/h
Du fährst lt. Zulassung ebenfalls eingetragen Q (160) und auf dem Ganzjahresreifen R (170) Km/h
Also alles klar bei uns Beiden und Euch viel Spaß in Italien !
Achtung Italien-Urlauber.
Re: Achtung Italien-Urlauber.
Re: Achtung Italien-Urlauber.
Hier vielleicht noch eine etwas verständlichere Darlegung vom Chef der Straßenpolizei in Sterzing aus einer Südtiroler Zeitung:
http://www.tageszeitung.it/2014/05/03/d ... fen-posse/
". . . Wer aber mit Winterreifen fährt, deren Geschwindigkeitsindex dem im Autobüchlein eingetragenen Index entspricht – er darf nicht darunter liegen –, kann mit diesen Winterreifen auch im Sommer fahren.“
http://www.tageszeitung.it/2014/05/03/d ... fen-posse/
". . . Wer aber mit Winterreifen fährt, deren Geschwindigkeitsindex dem im Autobüchlein eingetragenen Index entspricht – er darf nicht darunter liegen –, kann mit diesen Winterreifen auch im Sommer fahren.“
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wolfi48
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Re: Achtung Italien-Urlauber.
Und wie ist das mit Fahrzeugen > 3,5 t ?
Die sind lt. Papieren (bei mir z.B. 160 km/h) für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen, dürfen aber nur aufgrund der Gewichtsklasse nur mit 60/80/100 fahren?
Da dürfte m.E. ein Reifen mit Geschw.-Index J (100 km/h) ausreichen?
Grüße
Wolfgang
Die sind lt. Papieren (bei mir z.B. 160 km/h) für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen, dürfen aber nur aufgrund der Gewichtsklasse nur mit 60/80/100 fahren?
Da dürfte m.E. ein Reifen mit Geschw.-Index J (100 km/h) ausreichen?
Grüße
Wolfgang
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Pego
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Re: Achtung Italien-Urlauber.
Entscheident ist der Eintrag in der Zulassung Teil 1. Steht hier unter 5.1 und 5.2 als letzter Eintrag ein Q dann mußt du auf deinen Reifen wenigstens ein R eingeprägt haben! (Nochmal : Q=160 km/h, R=170 km/h) Die 100km/h sind eine Deutsche oder auch EU-Verfügung, sie spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Deine 160Km/h Eintragung ist eine technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit die abgerufen werden kann aber in Deutschland und Europa nicht zulässig ist.
Deine 160Km/h Eintragung ist eine technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit die abgerufen werden kann aber in Deutschland und Europa nicht zulässig ist.
Re: Achtung Italien-Urlauber.
Und genau daran erkennt man ganz klar jenen Schwachsinn den Bürokraten verzapfen, nur um auf Kosten anderer ihre Daseinsberechtigung zu erbringen.Pego hat geschrieben:. . . Deine 160Km/h Eintragung ist eine technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit die abgerufen werden kann aber in Deutschland und Europa nicht zulässig ist.
Re: Achtung Italien-Urlauber.
Was daran Schwachsinn sein soll verstehe wer will, denn die Geschwindigkeitsbezeichnung legt Fiat fest
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Re: Achtung Italien-Urlauber.
Das ist richtig spielt aber rein rechtlich überhaupt keine Rolle und hat keine Relevanz, in den Zulassungsbescheinigungen ist es sogar besser Diesselbe nicht auszuweisen!willy13 hat geschrieben:Was daran Schwachsinn sein soll verstehe wer will, denn die Geschwindigkeitsbezeichnung legt Fiat fest
Und da glauben diese Bürokraten es uns nochmal zeigen zu müssen: "Wieviel wir könnten, wenn SIE es zuliessen, machen SIE aber nicht, sind halt ein wenig schwachsinnig diese Herrschaften...!"
Wichtigtuerei in allen Ebenen wie zu Zeiten der Feudalisten, könnte stundenlang...!
Genau das...!
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Re: Achtung Italien-Urlauber.
Was soll das denn heißen???Pego hat geschrieben:Das ist richtig spielt aber rein rechtlich überhaupt keine Rolle und hat keine Relevanz, in den Zulassungsbescheinigungen ist es sogar besser Diesselbe nicht auszuweisen!willy13 hat geschrieben:Was daran Schwachsinn sein soll verstehe wer will, denn die Geschwindigkeitsbezeichnung legt Fiat fest
1.) hat es sehr wohl eine Relevanz, wie schnell das Fahrzeug laut Papieren bzw. Zulassung fahren kann und darf (sofern keine Geschwindigkeitsbeschränkung der Straße gilt), denn die technische Ausrüstung des Fahrzeugs (Fahrwerk, Bereifung etc) ist auf diese Geschwindigkeit ausgelegt! Wenn Du ein normales Auto so frisierst, dass es statt der eingetragenen 160 km/h 240 km/h schafft und Du damit einen Crash baust, der auf der hohen Geschwindigkeit beruht, bist Du aber sowas von fällig! Kannst ja auch mal Deine Versicherung fragen, was die dazu sagen würden.
2.) Wie willst Du denn das machen, dass Du in den Papieren keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen hast? Die Fahrzeugpapiere sind amtliche Dokumente, und die Geschwindigkeit steht nun mal drin. Und ich glaube kaum, dass ein Hersteller eine allgemeine Zulassung für ein Fahrzeug bekäme, wenn er diese Angaben nicht machen würde, schon aus den oben genannten Gründen.
So, und nun erkläre mal, was das damit zu tun haben soll:
Wenn Du hier auf Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Straßen anspielst, dann frag' Dich halt einfach mal, wieso eigentlich Deutschland praktisch das einzige Land Europas ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen ist (von ein paar Mini-Exoten mal abgesehen). Sind dann alle anderen noch schlimmere Bürokraten, Wichtigtuer und Feudalisten als die deutschen Behörden oder wie?Und da glauben diese Bürokraten es uns nochmal zeigen zu müssen: "Wieviel wir könnten, wenn SIE es zuliessen, machen SIE aber nicht, sind halt ein wenig schwachsinnig diese Herrschaften...!"
Wichtigtuerei in allen Ebenen wie zu Zeiten der Feudalisten, könnte stundenlang...!
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Re: Achtung Italien-Urlauber.
Wenn ich das so lese, merke ich doch sehr wie unzufrieden Du bist, welcher Idiot verbietet Dir eigentlich ein Auswandern nach Timbuktu, dort zählt das Symbol auf den Reifen bestimmt nicht.Pego hat geschrieben: Und da glauben diese Bürokraten es uns nochmal zeigen zu müssen: "Wieviel wir könnten, wenn SIE es zuliessen, machen SIE aber nicht, sind halt ein wenig schwachsinnig diese Herrschaften...!"
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Re: Achtung Italien-Urlauber.
Vielleicht kriegt er da kein Einreisevisum ...willy13 hat geschrieben:welcher Idiot verbietet Dir eigentlich ein Auswandern nach Timbuktu