geht`noch depperter?

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Gimli
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von Gimli »

Tedela hat geschrieben:..., aber im endeffekt hat er nichts falsches gemacht sondern nur seine Schachtel gekonnt verkauft............


Wenn man sich da mal nicht täuscht :cool1

Der Käufer bekommt durch die Artikel-Beschreibung (darin wird der komplette Text von der Verpackung zitiert; entprechende Aufmachung des Angebotes) den Eindruck vermittelt, er würde die Verpackung samt früherem Inhalt kaufen.


Derartige Geschäfte kann man wegen arglistiger Täuschung gemäß § 138 BGB anfechten und den gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe der Verpackung zurückerstattet verlangen.

Zeigt der Verkäufer jedoch keine Bereitschaft zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, bleibt leider nur noch der Weg zum Anwalt oder zum Gericht.

Je nach "Aufmachung" der Artikel-Beschreibung kann sogar ein strafrechtlich relevantes Handeln (§ 263 StGB / Betrug) vorliegen.




[center]Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar, sondern ist meine persönliche Meinung.[/center]
Tedela
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von Tedela »

Auch wenn er geschrieben hat das es sich um die Verpackung handelt? Denn das ist eigentlich klar aus dem Text herauszulesen...................

Aber wenn es so ist, dann hoffe ich das der Käufer Glück hat und vom Kauf zurücktreten kann............
thomasd
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von thomasd »

ich habe den Verkaufstext mehrmals durchgelesen. Ich vermute zwar viel kriminelle Energie, sehe aber keinen verurteilswürdigen Tatbestand.

Wer weiss denn schon was alles gesammelt wird und hohe Sammlerpreise erzielt.
Vielleicht ist diese Umverpackung die "Blaue Mauritius" unter den Kartons?
garibaldi
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von garibaldi »

thomasd hat geschrieben:ich habe den Verkaufstext mehrmals durchgelesen. Ich vermute zwar viel kriminelle Energie, sehe aber keinen verurteilswürdigen Tatbestand.

Wer weiss denn schon was alles gesammelt wird und hohe Sammlerpreise erzielt.
Vielleicht ist diese Umverpackung die "Blaue Mauritius" unter den Kartons?

So muss es wohl sein. Zitat aus der Artikelbeschreibung (im Kleingedruckten): Es handelt sich lediglich nur um die "Original Verpackung".
schienbein
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von schienbein »

:hi: tach zesammen, einer meiner bekannten hat mal bei ebay ein paar alte, ausgelatschte und total verschlissene turnschuhe angeboten --- mit bilder und sehr genauer beschreibung der mängel u.a. zb. löcher in den sohlen. nach der versteigerung hat er sich von dem erzielten geld + ca.10 euro ein paar neue t.-schuhe gekauft :!: .... kein scherz :!: :!: :!: :shock:
thomasd
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von thomasd »

das ist wieder eine spezielle Käuferschicht, für alte Unterhosen zahlen sie dann Unsummen. :lol:
Gimli
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von Gimli »

thomasd hat geschrieben:das ist wieder eine spezielle Käuferschicht, für alte Unterhosen zahlen sie dann Unsummen. :lol:

:lach1 :lach1 :lach1 :lach1
schienbein
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von schienbein »

naja, 150 euro incl. versand für `en kartönchen ist ja auch nicht schlecht :!: :!: :!: :!: .... ich hätte da auch noch `ne alte schachtel :!: ;) ---- aber absolut neuwertig :lach1 :lach1 :lach1
Andy
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von Andy »

Gimli hat geschrieben:
Tedela hat geschrieben:..., aber im endeffekt hat er nichts falsches gemacht sondern nur seine Schachtel gekonnt verkauft............


Wenn man sich da mal nicht täuscht :cool1

Der Käufer bekommt durch die Artikel-Beschreibung (darin wird der komplette Text von der Verpackung zitiert; entprechende Aufmachung des Angebotes) den Eindruck vermittelt, er würde die Verpackung samt früherem Inhalt kaufen.


Derartige Geschäfte kann man wegen arglistiger Täuschung gemäß § 138 BGB anfechten und den gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe der Verpackung zurückerstattet verlangen.

Zeigt der Verkäufer jedoch keine Bereitschaft zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, bleibt leider nur noch der Weg zum Anwalt oder zum Gericht.

Je nach "Aufmachung" der Artikel-Beschreibung kann sogar ein strafrechtlich relevantes Handeln (§ 263 StGB / Betrug) vorliegen.




[center]Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar, sondern ist meine persönliche Meinung.[/center]


In diesem Fall schreibt der Verkäufer so oft, dass es sich um die original Verpackung handelt, dass eine arglistige Täuschung bestimmt nicht vorliegt. Dies ist auch bestimmt nicht anfechtbar. Warum auch, wenn er doch die Verpackung verkaufen will und dafür auch Käufer findet ist doch alles in Ordnung.

Seitens der Käufer steht für mich fest:
Entweder brauchen die Käufer so etwas gerade, oder man hat 3 x überlesen, dass es sich um die OVP handelt, aber dann ist der Käufer selber schuld. :lol:
Gimli
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Re: geht`noch depperter?

Beitrag von Gimli »

Andy hat geschrieben: In diesem Fall schreibt der Verkäufer so oft, dass es sich um die original Verpackung handelt, dass eine arglistige Täuschung bestimmt nicht vorliegt. Dies ist auch bestimmt nicht anfechtbar. Warum auch, wenn er doch die Verpackung verkaufen will und dafür auch Käufer findet ist doch alles in Ordnung.

Seitens der Käufer steht für mich fest:
Entweder brauchen die Käufer so etwas gerade, oder man hat 3 x überlesen, dass es sich um die OVP handelt, aber dann ist der Käufer selber schuld. :lol:

Wie gesagt, man KANN in derartigen Fällen etwas unternehmen. Mehr habe ich nicht geschrieben.

Wenn natürlich jemand tatsächlich die OVP für teuer Geld kaufen will, dann ist ja auch alles gut :shock:

Und: es ist so, dass nicht immer die Regel gilt "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" - auch, wenn Du's nicht glauben magst.
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