ich hab Truma angeschrieben und die haben geantwortet, dass die Polizei das eine falsche Aussage getätigt hat.
Es gibt weder eine EG-Richtlinie noch ein nationales Gesetz noch eine Norm, die vorschreibt, dass man Gasflaschen
in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen verschließen und abklemmen muss.
Lt. Antwortmail von Truma hat der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) inzwischen Kontakt mit der Autobahnpolizei aufgenommen
und den Irrtum richtig gestellt. Die Polizei hat anscheinend bei der Kontrolle die Vorschriften für den gewerblichen Bereich zugrunde gelegt.
Reaktion der Polizei war wohl, dass der Beitrag durch den Sender falsch geschnitten worden wäre.

Für Freizeitfahrzeuge gibt es sogar einschlägige Vorschriften, nach denen während der Fahrt die Gasflaschen
mit der Fahrzeuginstallation verbunden sein dürfen.
- Richtlinie 2001/56/EG (Heizungsrichtlinie)
- DIN EN 1949 (Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen)
- DVGW-Arbeitsblatt G 607
Da hab ich aber noch nicht reingeschaut.
Ich hab den Herrn von Truma angeschrieben, ob ich seine Mail veröffentlichen darf.
Wenn ich das Okay von dort bekomme, stell ich den kompletten Text ein.