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Re: Diesel-Partikelfilter

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 17:02
von diga
dann lieber 40 € und ein Punkt, bei Urkundenfälschung wird es richtig unangenehm.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch :

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Re: Diesel-Partikelfilter

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 17:04
von Wollrud
Hallo
Mein Nachbar hat einen Audi mit grüner Plakete und nee Dieselstandheizung.
Abgeshen davon das beim Anspringen der Heizung dir die Ohren wegfliegen :cry: , hinterlässt er jeden Morgen einen Handgrossen Rußfleck auf
dem Parkplatz. :evil:
Von wegen Feinstaubplakette.

gruß Wolli

Re: Diesel-Partikelfilter

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 18:21
von Mario
diga hat geschrieben:dann lieber 40 € und ein Punkt, bei Urkundenfälschung wird es richtig unangenehm.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch :

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nix Knast nix gefälscht, Irrtum vom Amt. :lach1 :lach1 :lach1

Und ich werde einen Teufel tun nen Sachverständigen zu wiedersprechen. :cool1