Hallo womopeter,
womopeter hat geschrieben:...ein 16 Jähriger in der Dunkelheit mit seinem Roller auf ein unbeleuchtetes Wohnmobil auffährt und sich den Halswirbel bricht. Dem sein Leben ist gelaufen. Nur weil ein WOMO Besitzer sein WOMO nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Warnschild "verschandeln" wollte,
welches exakt solche Unfälle vermeiden helfen soll...
jetzt lass mal wieder etwas Ruhe in die Diskussion kommen. Es geht hier um eine alte Vorschrift, die früher mal für LKW gedacht war (und die zweifelsohne noch gültig ist). Du müsstest dann schon mal den Unterschied erläutern, warum ein Womo mit unter 3,5 to (keine Tafel vorgeschrieben) eine geringere Gefahr darstellt, als exakt das gleiche Womo, nach der Auflastung auf über 3,5 to.
Nicht umsonst sind solche Tafeln bei den heute üblichen Womos, egal welcher Tonnage eher ungebräuchlich und wird deren Fehlen auch so gut wie nie beanstandet (außer ein Gesetzeshüter meint es mal wieder sehr genau - wie eingangs beschrieben).
Es macht schon einen Unterschied, ob ein verdreckter LKW-Oldtimer mit Minimalrückstrahlern und dunkelgrauer Stoffplane am Straßenrand steht oder ein blütenweißes Womo mit großflächigen Reflektoren an den Rückleuchten, wie sie heute allgemein üblich sind - wenn auch nicht vor dem Gesetz.
Wenn der von Dir beschriebene Rollerpilot ein Problem mit dem vorausschauenden Fahren hat, sind wohl eher andere Gründe die Ursache (sagt jetzt einer, der schon 35 Jahre mit motorisierten Zweirädern aller Art unterwegs ist.)
Gesetzestreue Grüße von
Tourist