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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 12. Apr 2010, 08:48
von thomasd
Guggi hat geschrieben:Robinson hat geschrieben:
Heißt das jetzt, alle Autos in D müssen eine LWR eingebaut haben?
Besser wär`s!
Wenn man sieht, wie Einige ihre Fahrzeuge beladen, Heckbühnen anschrauben und schwere Roller draufstellen, da kommt die Vorderachse gewaltig aus den Federn. :1sauer
Dass die Bodenhaftung und Lenkfähigkeit leidet, ist eine Sache, aber deswegen muss ich als Entgegenkommender nicht auch noch geblendet werden.

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 12. Apr 2010, 09:15
von Guggi
thomasd hat geschrieben:
Besser wär`s!
Wenn man sieht, wie Einige ihre Fahrzeuge beladen, Heckbühnen anschrauben und schwere Roller draufstellen, da kommt die Vorderachse gewaltig aus den Federn. :1sauer
Dass die Bodenhaftung und Lenkfähigkeit leidet, ist eine Sache, aber deswegen muss ich als Entgegenkommender nicht auch noch geblendet werden.

Hi Thomas!
Da hast schon recht.
Aber irgendwo muß ja dann verzeichnet sein welches Auto eine LWR eingebaut hat und welches nicht. Weil sonst bräuchte man ja keine Ausnahmegenehmigung.
In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht eingebaut ist!
Oder steht die Ausnahmegenehmigung generell in jeden Fahrzeugpapieren wo die LWR nicht eingebaut ist?
Aber ok so wichtig ist es ja nicht für mich, und OT ist es hier ja auch noch
Schönen Tag noch.
lG
Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 12. Apr 2010, 20:12
von Nobby51y
Hallo!
Ab 1990 war in D die LWR Pflicht und muß jetzt nicht mehr in den Papieren eingetragen sein. Bei einer Luftfederung kann ich die Höhenverstellung des Leuchtkegels erhöhen oder veringern des Luftdrucks in der Federung senken. War gerade beim TÜV. Prüfbericht, LWR außer Funktion, Lichthöhenverstellung erfolgt über Niveauregulierung, Prüfplakette wird erteilt.
Campergruß
Nobby
Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 9. Aug 2010, 16:55
von Kerli
Moin Moin,
komme gerade vom TÜV - vorerst keine neue Plakette
Grund:
LWR funktioniert nicht
Beim letzten TÜV-Besuch ( 2008 ) hatte der Prüfer die LWR-Funktion
überhaupt nicht überprüft.......

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 9. Aug 2010, 19:49
von Herr B.
Es gibt einen Stichtag allle Fahrzeuge ab Baujahr 01.01.1990 müssen mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein.
Fahrzeuge die eher gebaut wurden nicht! Seit 01.07.2007 ist eine nicht funktionierende LWR ein schwerwiegender Mangel und es gibt keine Plakette!
Die LWR muß vom Innenraum verstellbar sein. Es gibt eine Vorschrift da wird sogar festgelegt in welche Richtung der Regler zum Heben der Scheinwerfer bewegt werden muß!
Bei Fiat gibt es einen elektrischen Schalter der passt in die Aussparung am Amaturenbrett (an Stelle des Hydraulischen)
Aber der Umbau auf el. Stellmotore ist kein Problem. Die Bajonettverschlüsse sind genormt. Ich habe schon vor mehreren Jahren umgebaut funktioniert einwandfrei.
Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 9. Aug 2010, 20:53
von Petermännchen
Kerli hat geschrieben:Moin Moin,
komme gerade vom TÜV - vorerst keine neue Plakette
Grund:
LWR funktioniert nicht
Beim letzten TÜV-Besuch ( 2008 ) hatte der Prüfer die LWR-Funktion
überhaupt nicht überprüft.......

Na Kerli, dann mal willkommen im Club!
Du hast ja nun wenigstens genug Hinweise zur Abhilfe.
Viel Glück und Schaffenskraft!

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Mo 9. Aug 2010, 21:10
von Achim
Petermännchen hat geschrieben:Na Kerli, dann mal willkommen im Club!
Du hast ja nun wenigstens genug Hinweise zur Abhilfe.
Viel Glück und Schaffenskraft!
Ich hab' unsere gerade vor dem Urlaub auf elektrisch umgerüstet. War keine große Sache. Die größte Herausforderung ist das Finden der Teile auf den Schrottplätzen.
Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Di 10. Aug 2010, 06:07
von Andy
Herr B. hat geschrieben:Es gibt einen Stichtag allle Fahrzeuge ab Baujahr 01.01.1990 müssen mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein.
Fahrzeuge die eher gebaut wurden nicht! Seit 01.07.2007 ist eine nicht funktionierende LWR ein schwerwiegender Mangel und es gibt keine Plakette!
Die LWR muß vom Innenraum verstellbar sein. Es gibt eine Vorschrift da wird sogar festgelegt in welche Richtung der Regler zum Heben der Scheinwerfer bewegt werden muß!
Bei Fiat gibt es einen elektrischen Schalter der passt in die Aussparung am Amaturenbrett (an Stelle des Hydraulischen)
Aber der Umbau auf el. Stellmotore ist kein Problem. Die Bajonettverschlüsse sind genormt. Ich habe schon vor mehreren Jahren umgebaut funktioniert einwandfrei.
Irgendetwas kann hier nicht richtig sein.
Mein Womo ist definitiv nach 1990 gebaut, hat keine LWR und kommt doch über den TÜV.

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Di 10. Aug 2010, 06:50
von 64ersnoopy
Herr B. hat geschrieben:...Die LWR muß vom Innenraum verstellbar sein. ...
Keine Regel ohne Ausnahme. Bei unserem WoMo (Bj. 2007) gibt es keinen Regler für die LWR im Innenraum. Ursächlich hierfür sind die Xenon-Scheinwerfern, die mit einer automatischen LWR ausgestattet sein müssen.
Herr B. hat geschrieben:...Bei Fiat gibt es einen elektrischen Schalter der passt in die Aussparung am Amaturenbrett (an Stelle des Hydraulischen)
Aber der Umbau auf el. Stellmotore ist kein Problem. Die Bajonettverschlüsse sind genormt. Ich habe schon vor mehreren Jahren umgebaut funktioniert einwandfrei.
Meinen Bruder hatte mit seinem Duc letztens auch die LWR erwischt. Hier war, was wohl kein Einzelfall sein soll, lediglich der Schalter defekt (Mitnehmer abgebrochen oder irgendwas in der Art). Schalter getauscht uind schon war die Welt wieder in Ordnung.
Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
Verfasst: Di 10. Aug 2010, 07:13
von Andy
Ich finde im § 50 StVZO nur, dass die Scheinwerfer einstellbar sein müssen. Da steht nichts über das wie, außer bei Gasentladungslampen - die müssen eine automatische LWR haben.
Für mich deutet sich dass dann so: Rückbau der elektrischen LWR auf einstellbar über Schraube ist kein Problem. Nur wenn eine LWR vorhanden ist, muss sie auch funktionieren.