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Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 21:27
von Heiko
Ich denke mal das man dort wohl parken darf mit dem WoMo, aber man darf nicht campen, also Übernachten, Stühle rausstellen, grillen usw.
Aber die haben das schon etwas merkwürdig ausgedrückt mit "in"....

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 21:27
von Mary
komisch ... grübel, grübel, Parken ja, Camping ausserhalb vom Womo auch, nur innen darfste "nur" schlafen

aber nicht grillen

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 21:32
von thomasd
"Campin
in Wohnmobilen verboten."
Also Markise raus, Stühle, Tische, Bier, Sekt und Wein auf den Tisch und mit dem Campen
draussen anfangen.
Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 21:52
von Heiko
gute das wir ein Klappzelt an Bord haben, muss man wohl zum Schlafen ins Zelt gehen

Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 13:00
von garibaldi
Vielleicht ist es auch verboten,
im Womo Klappstühle, Zelte und Grills aufzustellen ...

Re: ... wer kennt die Lösung ...
Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 13:12
von mpetrus
Ich denke mal folgendes.
Du darfst dort parken.
Das bedeutet dein Fahrzeug abstellen. Auch darfst du deine Fahrtüchigkeit auf dem Parkplatz wieder herstellen.
Das bedeutet das du nach dem Parken keine SAT-Schüssel ausfährst und keine Verdunkelung an den Scheiben anbringst.
Unter "parken" wird verstanden das das Fahrzeug abgestellt wird und ohne irgendwelchen Rüstarbeiten wieder in Betrieb genommen werden kann.(Tür auf, rein setzen, Schlüssel ins Zündschloß rumdrehen und weg fahren.)
Re:
Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 13:42
von janoschpaul
thomasd hat geschrieben:"Campin
in Wohnmobilen verboten."
Also Markise raus, Stühle, Tische, Bier, Sekt und Wein auf den Tisch und mit dem Campen
draussen anfangen.
Vielleicht haben die auch nur keine Ahnung und meinen ein Parkverbot, denk ich mal.
Unsere Gemeinde ist da viel wissender, da steht gleich von 22-6 Uhr Womos verboten.

Re: ... wer kennt die Lösung ...
Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 19:03
von Heiko
mpetrus hat geschrieben:Ich denke mal folgendes.
Du darfst dort parken.
Das bedeutet dein Fahrzeug abstellen. Auch darfst du deine Fahrtüchigkeit auf dem Parkplatz wieder herstellen.
Das bedeutet das du nach dem Parken keine SAT-Schüssel ausfährst und keine Verdunkelung an den Scheiben anbringst.
Unter "parken" wird verstanden das das Fahrzeug abgestellt wird und ohne irgendwelchen Rüstarbeiten wieder in Betrieb genommen werden kann.(Tür auf, rein setzen, Schlüssel ins Zündschloß rumdrehen und weg fahren.)
Aber ne Scheibenverdunklung wird schon erlaubt sein. Sonst dürfte im Sommer ja auch keiner diese Sonnenschutzpappen in die Windschutzscheibe packen, oder im WInter die Anti-Frost-Matten nutzen.