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Heiko
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Beitrag von Heiko »

Ich denke mal das man dort wohl parken darf mit dem WoMo, aber man darf nicht campen, also Übernachten, Stühle rausstellen, grillen usw.

Aber die haben das schon etwas merkwürdig ausgedrückt mit "in".... :D
Mary
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Beitrag von Mary »

komisch ... grübel, grübel, Parken ja, Camping ausserhalb vom Womo auch, nur innen darfste "nur" schlafen :oops: aber nicht grillen :arrow: :lol:
thomasd
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Beitrag von thomasd »

"Campin in Wohnmobilen verboten."
Also Markise raus, Stühle, Tische, Bier, Sekt und Wein auf den Tisch und mit dem Campen :cool1 draussen anfangen.
Heiko
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Beitrag von Heiko »

gute das wir ein Klappzelt an Bord haben, muss man wohl zum Schlafen ins Zelt gehen ;)
garibaldi
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Beitrag von garibaldi »

Vielleicht ist es auch verboten,im Womo Klappstühle, Zelte und Grills aufzustellen ... :?
mpetrus
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Re: ... wer kennt die Lösung ...

Beitrag von mpetrus »

Ich denke mal folgendes.
Du darfst dort parken.
Das bedeutet dein Fahrzeug abstellen. Auch darfst du deine Fahrtüchigkeit auf dem Parkplatz wieder herstellen.
Das bedeutet das du nach dem Parken keine SAT-Schüssel ausfährst und keine Verdunkelung an den Scheiben anbringst.

Unter "parken" wird verstanden das das Fahrzeug abgestellt wird und ohne irgendwelchen Rüstarbeiten wieder in Betrieb genommen werden kann.(Tür auf, rein setzen, Schlüssel ins Zündschloß rumdrehen und weg fahren.)
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Re:

Beitrag von janoschpaul »

thomasd hat geschrieben:"Campin in Wohnmobilen verboten."
Also Markise raus, Stühle, Tische, Bier, Sekt und Wein auf den Tisch und mit dem Campen :cool1 draussen anfangen.
:cool1
Vielleicht haben die auch nur keine Ahnung und meinen ein Parkverbot, denk ich mal.
Unsere Gemeinde ist da viel wissender, da steht gleich von 22-6 Uhr Womos verboten. :evil:
Heiko
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Re: ... wer kennt die Lösung ...

Beitrag von Heiko »

mpetrus hat geschrieben:Ich denke mal folgendes.
Du darfst dort parken.
Das bedeutet dein Fahrzeug abstellen. Auch darfst du deine Fahrtüchigkeit auf dem Parkplatz wieder herstellen.
Das bedeutet das du nach dem Parken keine SAT-Schüssel ausfährst und keine Verdunkelung an den Scheiben anbringst.

Unter "parken" wird verstanden das das Fahrzeug abgestellt wird und ohne irgendwelchen Rüstarbeiten wieder in Betrieb genommen werden kann.(Tür auf, rein setzen, Schlüssel ins Zündschloß rumdrehen und weg fahren.)

Aber ne Scheibenverdunklung wird schon erlaubt sein. Sonst dürfte im Sommer ja auch keiner diese Sonnenschutzpappen in die Windschutzscheibe packen, oder im WInter die Anti-Frost-Matten nutzen.
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