Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
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Urban
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Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... geId=48490
unter dem Bericht auf den ersten Unterbericht klicken.
leider steht da nur immer PKW......aber trotzdem eine gute Nachricht.
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leider steht da nur immer PKW......aber trotzdem eine gute Nachricht.
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paule
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Re:
kmfrank hat geschrieben:In Hessen ist es schon abgeschafft und im Saarland hat es die Rückdatierung nie gegeben
Hallo,
für 'Grenzgänger' lohnt sich daher, den TÜV im anderen Bundesland aufzusuchen.
MfG Paule
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Wolf
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Re:
Hat es nie gegeben, jedenfalls nicht in NRW. Das habe ich sowohl mit Pkws als auch mit dem Wohnmobil im Laufe der Jahre mehrfach machen können. Nach der erneuten Zulassung war immer der tatsächliche (spätere) Prüfungstermin maßgebend, wenn der fällige Termin in der Stillegungszeit gelegen hatte.esskaa hat geschrieben:Es scheint auch keine Probleme zu geben, wenn man vorübergehend stilllegt und damit überzeiht.
Zitat aus dem o.a. Link (Adac): "Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrere Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde."
Na also, das ist doch der endgültige Beweis dafür, dass es bei der Rückdatierung nie um die Verkehrssicherheit ging, sondern einzig und allein um die Bewahrung bzw. Steigerung des Gebührenaufkommens.
Gruß Wolfgang
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garibaldi
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Ähm --- mehr als 2 Monate durfte man doch glaub' ich noch nie, oder? Auch nicht, als es die Rückdatierung noch nirgends gab. Wie das mit den 20 % allerdings juristisch begründet werden soll, ist mir ein Rätsel. Wenn sich da einer quer stellt, haben die wohl keine Chance. Allerdings wird es vielleicht irgendwo noch eine Regelung von wegen gebührenpflichtige Verwarnung geben. Da müsste dann der TÜV (oder wer sonst prüft) den "Delinquenten" an die zuständige Polizeidienststelle verpfeifen ...
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garibaldi
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Re:
Heiko hat geschrieben:Normal durfte man nie länger als auf dem Stempel steht.
Nur gab es erst ab dem 3. Monat einen Bon - vorher eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld.
Das meinte ich ...