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Mobile Freiheit • Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
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Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:34
von Urban
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... geId=48490

unter dem Bericht auf den ersten Unterbericht klicken.


leider steht da nur immer PKW......aber trotzdem eine gute Nachricht.

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:43
von kmfrank
In Hessen ist es schon abgeschafft und im Saarland hat es die Rückdatierung nie gegeben

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 15:58
von esskaa
Es scheint auch keine Probleme zu geben, wenn man vorübergehend stilllegt und damit überzeiht. Mir wird es wohl diesen Winter so gehen.

Re:

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 18:42
von paule
kmfrank hat geschrieben:In Hessen ist es schon abgeschafft und im Saarland hat es die Rückdatierung nie gegeben

Hallo,

für 'Grenzgänger' lohnt sich daher, den TÜV im anderen Bundesland aufzusuchen.

MfG Paule

Re:

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:22
von Wolf
esskaa hat geschrieben:Es scheint auch keine Probleme zu geben, wenn man vorübergehend stilllegt und damit überzeiht.
Hat es nie gegeben, jedenfalls nicht in NRW. Das habe ich sowohl mit Pkws als auch mit dem Wohnmobil im Laufe der Jahre mehrfach machen können. Nach der erneuten Zulassung war immer der tatsächliche (spätere) Prüfungstermin maßgebend, wenn der fällige Termin in der Stillegungszeit gelegen hatte.

Zitat aus dem o.a. Link (Adac): "Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrere Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde."
Na also, das ist doch der endgültige Beweis dafür, dass es bei der Rückdatierung nie um die Verkehrssicherheit ging, sondern einzig und allein um die Bewahrung bzw. Steigerung des Gebührenaufkommens.

Gruß Wolfgang

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 20:41
von Heiko
Ist schon krass, dass die Prüfstellen jetzt schon direkt die Verwarnungsgelder einziehen dürfen.

Aber mehr als 2 Monate ist ja auch zu schaffen...

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 20:47
von garibaldi
Ähm --- mehr als 2 Monate durfte man doch glaub' ich noch nie, oder? Auch nicht, als es die Rückdatierung noch nirgends gab. Wie das mit den 20 % allerdings juristisch begründet werden soll, ist mir ein Rätsel. Wenn sich da einer quer stellt, haben die wohl keine Chance. Allerdings wird es vielleicht irgendwo noch eine Regelung von wegen gebührenpflichtige Verwarnung geben. Da müsste dann der TÜV (oder wer sonst prüft) den "Delinquenten" an die zuständige Polizeidienststelle verpfeifen ...

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 20:49
von Heiko
Normal durfte man nie länger als auf dem Stempel steht.

Nur gab es erst ab dem 3. Monat einen Bon - vorher eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld. ;)

Re:

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 22:16
von garibaldi
Heiko hat geschrieben:Normal durfte man nie länger als auf dem Stempel steht.

Nur gab es erst ab dem 3. Monat einen Bon - vorher eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld. ;)

Das meinte ich ... ;)

Verfasst: Do 6. Okt 2011, 06:57
von mpetrus
Soll ich euch was beichten? Mein PKW Anhänger steht schon seit über 3 Jahre ungenutzt in der Ecke rum der Tüv seit zwei Jahre abgelaufen.
Nach Betreiberverantwortung hab ich ein Problem.