Frage zur Anhängerkupplung

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Sammy69
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Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Sammy69 »

Hallo,

mal eine Frage zu unserer ANhängerkupplung in die Runde.
Gestern bekamen wir die neue Kupplung bei Dürrbaum montiert. Es ist eine ACVA 125 Typ 125-0-1 (Liberco Systems) mit einem D-Wert von 12,5 kN und einer Stützlast von max 120 kg.
Ich habe dann beim Gespräch mit Herrn Dürrbaum festgestellt, dass in meinem Fahrzeugschein O.1 und O.2 keine max. Anhängelasten eingetragen sind.
Jetzt meine Frage: Darf ich bis zum Eintragen von Anhängelasten überhaupt einen (leeren) ANhänger ziehen?
Oder eher garnicht?
Was könnte seitens der Polizei bei einer Kontrolle passieren (ich weiß, dass das Mutmaßungen sein können)? Ordnungswirdrigkeit, Bußgeld, Anhänger abhängen und irgendwann irgendwo abholen?????
Was ich habe ist eine Montageanleitung und eine Betriebsanleitung. Keine ABE. Könnte die dann vom Hersteller kommen und/oder benötige ich Daten von Eura?

Danke für Eure Hilfe und Tips!
Grüße aus Brinkum
ANdi
Ronald
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Ronald »

Hallo Andi

Da dein Wohnmobil ein neues war hast du bestimmt auch eine EG-Konformitätsbescheinigung dazu und da stehen die Daten füt O.1 und O.2 drin die mußt du in deine Papiere eintragen lassen sonst weist du garnicht wieviel du anhängen darfst O.1= ????? gebremst O.2 = 750Kg ungebremst
Mary
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Mary »

Hi Andi,

immer mal wieder eine Überraschung, konnte Dürrbaum Dir das nicht vorher sagen?
Also nach meiner Meinung, müßten die Daten vom Hersteller kommen. Frage bei EURA nach.
Was steht denn im Brief?

Ronald hat geschrieben:...die Daten füt O.1 und O.2 drin die mußt du in deine Papiere eintragen lassen sonst weist du garnicht wieviel du anhängen darfst O.1= ????? gebremst O.2 = 750Kg ungebremst

Ja so ist es
Zuletzt geändert von Mary am Sa 14. Jul 2012, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
HannuDo
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von HannuDo »

...oder sollte es so sein, dass die Anhängelast variabel ist, sich also durch das max. Gespanngewicht bestimmt wird, welches evtl. in Deinen Papieren steht?

Also: Effektives Fahrzeuggewicht + effektives Anhängergewicht = max. Gespanngewicht

Viele Grüße von
Hannu
Sammy69
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Sammy69 »

Hallo,
Herr Dürrbaum konnte mir gestern spontan nicht weiterhelfen, da seiner Meinung nach die Daten im Schein gelten und vorgegeben wären.
Ich habe eben mal eine Hilfe-Mail an Eura und Liberco gesendet; mal sehen, was dabei rauskommt.
@Ronald
Du meinst das COC-Papier? Das liegt leider zu Hause... aber durch einen Zufall habe ich in meinen Unterlagen im Womo vom Vorgänger (Bürstner) noch die Daten und da steht im Schein unter "O" auch nichts, während in diesem COC-Papier was von 1400kg/750kg und 75 Kg Stützlast steht.
Ich glaube fast, dass das die richtige Spur ist. Hätte ich jetzt nicht so dran gedacht.....

Danke
Andi
Mary
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Mary »

ja haben die denn einfach nur vergessen das in die Zulassung einzuschreiben?
sieht fast so aus....
viel Glück und Gelassenheit beim herausfinden
Mary
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Mary »

Hi Andi,

bin neugierig, was ist denn nun geworden aus der Anhängerlast?

schönen Abend noch
willy13
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von willy13 »

Ich habe ja fast das gleiche Fahrzeug wie Sammy69, bei mir in der Zulassung steht bei Anhänger ohne Bremse 2000kg, dies ist aber leider fast nie möglich da das Gesamtzuggewicht 6000kg ist und bei einem zul-Gesamtgewicht von 4500kg so nur 1500kg übrig bleibt. Wenn ich die 2000kg ausnutzen will, muß ich darauf acten das das Wohnmobil nur ein tatsächliches Gewicht von 4000kg. hat.
Sammy69
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Sammy69 »

Hallo,
mal ein Update:
gestern war ich erst bei der DEKRA. Die können nach eigener Auskunft nichts in ein Feld eines Fahrzeugscheines eintragen lassen, wo nichts steht - bei mir ist ja das Feld für die ANhängelast leer. Dafür sei der TÜV zuständig.
Dann bin ich zum TÜV. Dort sagte man mir, dass ich zur Zulassungsstelle muss, da das Feld nur leergeblieben sei, wie die Daten vom COC-Papier bei der Erstzulassung in deren System zur Fahrzeugpapiereerstellung übernommen worden wäre. Also ein Fehler der Zulassungsstelle.
Sollte ich da nicht weiterkommen, weil die das nicht ohne weiteres eintragen möchten, dann soll ich mir das von denen schriftlich geben lassen, damit der TÜV ein Schreiben aufsetzen kann, um die Sachen doch eintragen zu lassen. Außerdem würde unter Sonstiges der Zusatz "Max. Gespanngewicht = 6 Tonnen" fehlen.
Ich liebe es.....

Also gehe ich morgen mal zu Zulassungsstelle!

Grüße
Andi
Mary
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Re: Frage zur Anhängerkupplung

Beitrag von Mary »

Sammy69 hat geschrieben:Hallo,
mal ein Update:
gestern war ich erst bei der DEKRA. Die können nach eigener Auskunft nichts in ein Feld eines Fahrzeugscheines eintragen lassen, wo nichts steht - bei mir ist ja das Feld für die ANhängelast leer. Dafür sei der TÜV zuständig.
Dann bin ich zum TÜV. Dort sagte man mir, dass ich zur Zulassungsstelle muss, da das Feld nur leergeblieben sei, wie die Daten vom COC-Papier bei der Erstzulassung in deren System zur Fahrzeugpapiereerstellung übernommen worden wäre. Also ein Fehler der Zulassungsstelle.
Sollte ich da nicht weiterkommen, weil die das nicht ohne weiteres eintragen möchten, dann soll ich mir das von denen schriftlich geben lassen, damit der TÜV ein Schreiben aufsetzen kann, um die Sachen doch eintragen zu lassen. Außerdem würde unter Sonstiges der Zusatz "Max. Gespanngewicht = 6 Tonnen" fehlen.
Ich liebe es.....

Also gehe ich morgen mal zu Zulassungsstelle!

Grüße
Andi

Guten Morgen Andi,

genau das habe ich geahnt, so etwas ähnliches hat der Fredl hier in Berlin auch schon mal erlebt.
Er hat es zum Glück klären können nach dem dritten Besuch bei der Zulassungsstelle.

Einer schiebt es auf den Anderen!

Viel Erfolg wünsche ich Dir ...

LG
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