Warntafel - Ja oder Nein
- KlaKliWa
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Warntafel - Ja oder Nein
Guten Abend in die Runde !!
Ich brauch eure Hilfe, besonders die von den vielen Reisenden ins Ausland.
Mir ist bekannt, dass in manchen Ländern ja bei herausragender Ladung eine Warntafel angebracht werden muß.
Wie sieht es aber in folgendem Fall aus:
An unserem Wohnmobil befindet sich eine Hundebox, braucht man hier auch eine Warntafel? Ja oder Nein?
Danke für die Hilfe !! Unser Jahresurlaub soll dieses Jahr in Italien verbracht werden und bevor wir hier Ärger bekommen nehmen wir gerne eure
Erfahrung in Anspruch.
Ich brauch eure Hilfe, besonders die von den vielen Reisenden ins Ausland.
Mir ist bekannt, dass in manchen Ländern ja bei herausragender Ladung eine Warntafel angebracht werden muß.
Wie sieht es aber in folgendem Fall aus:
An unserem Wohnmobil befindet sich eine Hundebox, braucht man hier auch eine Warntafel? Ja oder Nein?
Danke für die Hilfe !! Unser Jahresurlaub soll dieses Jahr in Italien verbracht werden und bevor wir hier Ärger bekommen nehmen wir gerne eure
Erfahrung in Anspruch.
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- SunVoyager
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Hallo Klaus! Wenn die Fahrzeugbeleuchtung und das Kennzeichen hinter der Box ist, brauchst Du keine Warntafel. Das ist das Ende Deines Fahrzeugs. Nur wenn Ladung übersteht z. B. ein Fahrradträger.
Wir haben auch eine Bühne für den Motorroller mit der Beleuchtung und Kennzeichen am Ende. Da braucht man keine Warntafel. War schon mehrfach in Italien unterwegs. Gruß Klaus!
Wir haben auch eine Bühne für den Motorroller mit der Beleuchtung und Kennzeichen am Ende. Da braucht man keine Warntafel. War schon mehrfach in Italien unterwegs. Gruß Klaus!
- Heiko
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Das ist aber leider nicht ganz richtig. In vielen europäischen Ländern zählt einzig das Maß der Länge, die im Fz-SChein steht.
Baut man sich etwas zusätzliches an, auch mit Beleuchtungseinrichtung, dann muss eine Warntafel angebracht werden.
Ob es nun sinnvoll erscheint, oder nicht.
In Deutschland braucht man diese nicht!
ZITAT:
Baut man sich etwas zusätzliches an, auch mit Beleuchtungseinrichtung, dann muss eine Warntafel angebracht werden.
Ob es nun sinnvoll erscheint, oder nicht.
In Deutschland braucht man diese nicht!
ZITAT:
Quelle: Verkehrsinfo Italien - ADACSie müssen jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel versehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ladung weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig.
Sie müssen eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils anbringen. Die Warntafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Blech sein und der Typengenehmigung entsprechen.
- SunVoyager
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Hallo Heiko: Danke für den Hinweis. Ja, ich bin davon ausgegangen, dass die Box eingetragen ist, so ist das bei unserer Bühne für den Roller. Die Länge des Fahrzeugs ist dann mit Bühne angegeben.
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
hallo ,
bei mir ist auch eine ausziebare Motorradbühne eingetragen . Hab allerdings seit Jahren eine Heckbox darauf montiert . An dieser Box habe ich eine aufklebbare Warntafel aufgeklebt was eigentlich überflüssig ist .
bei mir ist auch eine ausziebare Motorradbühne eingetragen . Hab allerdings seit Jahren eine Heckbox darauf montiert . An dieser Box habe ich eine aufklebbare Warntafel aufgeklebt was eigentlich überflüssig ist .
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Moin KlaKliWa ... habe nicht wirklich Ahnung bzgl. der Rechtslage bei Warntafeln.
Ich würde im Zweifel eine für Italien gültige Warntafel anbringen, um ärgerlichen Diskussionen mit Carabinierie (natürlich auf italienisch ) aus dem Weg zu gehen.
[ Post made via Android ] images/mobile/Android.png
Ich würde im Zweifel eine für Italien gültige Warntafel anbringen, um ärgerlichen Diskussionen mit Carabinierie (natürlich auf italienisch ) aus dem Weg zu gehen.
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- Condor
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Moin zusammen,
der Thread interessiert mich auch, da wir im Herbst durch Italien fahren.
An unserem Mobil ist diese Heckbox für unsere Räder montiert.
https://abload.de/img/fahrradboxtlovi.jpg
Die Box ist im KFZ-Schein eingetragen und dort steht: Bei montiertem Heckträger Länge + 720mm. Allerdings ist die
Gesamtlänge unter Pkt.18 noch mit 6910mm eingetragen. Alles natürlich in deutsch geschrieben.
Bisher habe ich die Warntafel immer mit Spanngummis befestigt, wie auf dem Foto.
https://abload.de/img/p1170652uuqio.jpg
Das ist mir aber immer zuviel Gerödel, wenn wir unterwegs mal die Fahrräder benötigen. Vielleicht brauchen wir die
Warntafel ja doch nicht.
Wie seht ihr die Situation????
der Thread interessiert mich auch, da wir im Herbst durch Italien fahren.
An unserem Mobil ist diese Heckbox für unsere Räder montiert.
https://abload.de/img/fahrradboxtlovi.jpg
Die Box ist im KFZ-Schein eingetragen und dort steht: Bei montiertem Heckträger Länge + 720mm. Allerdings ist die
Gesamtlänge unter Pkt.18 noch mit 6910mm eingetragen. Alles natürlich in deutsch geschrieben.
Bisher habe ich die Warntafel immer mit Spanngummis befestigt, wie auf dem Foto.
https://abload.de/img/p1170652uuqio.jpg
Das ist mir aber immer zuviel Gerödel, wenn wir unterwegs mal die Fahrräder benötigen. Vielleicht brauchen wir die
Warntafel ja doch nicht.
Wie seht ihr die Situation????
- KlaKliWa
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Hallo und Danke an alle Schreiber hier,
ich Danke für Infos von Euch und habe heute auch eine Lösung des "Problems" bekommen. Leider in einem anderen Forum.
Wenn es erlaubt ist setzte ich die Antwort gerne hier ein, da sie von der Rechtsabteilung des ADAC getätigt wurde.
ich Danke für Infos von Euch und habe heute auch eine Lösung des "Problems" bekommen. Leider in einem anderen Forum.
Wenn es erlaubt ist setzte ich die Antwort gerne hier ein, da sie von der Rechtsabteilung des ADAC getätigt wurde.
- KlaKliWa
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
So war der Text, sollte es nicht erlaubt sein, diesen hier zu veröffentlichen, bitte ich den Admin diesen Beitrag zu löschen. Danke noch einmal an alle die mir ihre Hilfe angeboten haben.
Nachdem nun heute Vormittag rund eine Stunde die ADAC-Telefondrähte von Kiel (ADAC) nach München (ADAC, Juristische Zentrale) heftig frequentiert wurden, hier das Ergebnis:
Es gibt eine Mitteilung der juristischen Zentrale des ADAC Nr. 11/2015 vom 9.2.2015.
Danach MUSS in Italien bei jeder nach hinten über die eingetragene Fahrzeugmaße hinaus ragenden Ladung, also auch für leere, hochgeklappte Fahrradträger und natürlich für beladene Fahrradträger EINE für Italien zugelassene Warntafel angebracht werden. Wenn nicht vorhanden, kostet es einen kleinen Beitrag für die italienische Staatskasse zwischen 84 und 318 Euro.
Die Art der Zulassung für die Tafel ist genau geregelt und weicht von der für Spanien ab (Grundmaterial, Art der Balken, etc.)
Damit muss das Fahrzeug aus Beitrag 1 eine Warntafel haben.
Ragt die Ladung, also alles war hinten am Fahrzeug dran/drauf oder sonst wie befestigt ist, über die Fahrzeugbreite hinaus oder ist sie so breit wie das Fahrzeug, MÜSSEN ZWEI Warntafeln (rechts und links nach hinten ausgerichtet) angebracht sein. Das wird für die Kastenwagenfahrer und - fahrerinnen interessant sein.
Denn, wenn auch ein Fahrradträger in der Regel nicht so breit ist, so kann doch die Ladung insgesamt deutlich breiter sein, zumal wir die Fahrräder auch jeweils etwas versetzt hinten anbringen. Und es ist bei der Fahrt immer beruhigend hinten noch ein kleines Stück vom Fahrrad-Rad oder -Rücklicht im Rückspiegel zu sehen.
Weiterhin: Ladung überstehend
- nicht mehr als 30 cm über die ...... vorhandenen Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten seitlich,
- nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts.
Für die Fachkundigen:
Artikel 164 Regolamento del Codice della Strada, und in weiteren Durchführungsbestimmungen im
Artikel 361 Abs. 3 Regolamento del Codice della Strada
Nachdem nun heute Vormittag rund eine Stunde die ADAC-Telefondrähte von Kiel (ADAC) nach München (ADAC, Juristische Zentrale) heftig frequentiert wurden, hier das Ergebnis:
Es gibt eine Mitteilung der juristischen Zentrale des ADAC Nr. 11/2015 vom 9.2.2015.
Danach MUSS in Italien bei jeder nach hinten über die eingetragene Fahrzeugmaße hinaus ragenden Ladung, also auch für leere, hochgeklappte Fahrradträger und natürlich für beladene Fahrradträger EINE für Italien zugelassene Warntafel angebracht werden. Wenn nicht vorhanden, kostet es einen kleinen Beitrag für die italienische Staatskasse zwischen 84 und 318 Euro.
Die Art der Zulassung für die Tafel ist genau geregelt und weicht von der für Spanien ab (Grundmaterial, Art der Balken, etc.)
Damit muss das Fahrzeug aus Beitrag 1 eine Warntafel haben.
Ragt die Ladung, also alles war hinten am Fahrzeug dran/drauf oder sonst wie befestigt ist, über die Fahrzeugbreite hinaus oder ist sie so breit wie das Fahrzeug, MÜSSEN ZWEI Warntafeln (rechts und links nach hinten ausgerichtet) angebracht sein. Das wird für die Kastenwagenfahrer und - fahrerinnen interessant sein.
Denn, wenn auch ein Fahrradträger in der Regel nicht so breit ist, so kann doch die Ladung insgesamt deutlich breiter sein, zumal wir die Fahrräder auch jeweils etwas versetzt hinten anbringen. Und es ist bei der Fahrt immer beruhigend hinten noch ein kleines Stück vom Fahrrad-Rad oder -Rücklicht im Rückspiegel zu sehen.
Weiterhin: Ladung überstehend
- nicht mehr als 30 cm über die ...... vorhandenen Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten seitlich,
- nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts.
Für die Fachkundigen:
Artikel 164 Regolamento del Codice della Strada, und in weiteren Durchführungsbestimmungen im
Artikel 361 Abs. 3 Regolamento del Codice della Strada
- widder
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Re: Warntafel - Ja oder Nein
Warntafel?
Ich fahre schon seit 28 Jahren nach Italien und Spanien.
Ohne Warntafel !!!
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