da ich mich immer noch als Anfänger, wenn auch nicht mehr als unbedarften betrachte, habe ich mal eine Verständnisfrage:
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass in Deutschland im Falle einer Überladung die 5 % - Regel greift; mithin durch die Polizei innerhalb dieses Toleranzbereiches eine Überladung geduldet wird. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich dabei um eine Verordnung der Polizei und um keine gesetzliche Regelung.
Ebenfalls bisher bin ich davon ausgegangen, dass die 5 % vom zulässigen Gesamtgewicht berechnet werden.
Heute hat man mir erläutert, dass das falsch sei. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der möglichen Zuladung.

Da kommen dann natürlich ganz andere Werte zustande.
Kann mir das jemand aus berufenem Munde so bestätigen?