Gewichtsüberschreitung - 5 % Grenze

Motor, Getriebe, Fahrwerk, Basisfahrzeug allgemein
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Breckman
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Gewichtsüberschreitung - 5 % Grenze

Beitrag von Breckman »

Hallo zusammen,

da ich mich immer noch als Anfänger, wenn auch nicht mehr als unbedarften betrachte, habe ich mal eine Verständnisfrage:

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass in Deutschland im Falle einer Überladung die 5 % - Regel greift; mithin durch die Polizei innerhalb dieses Toleranzbereiches eine Überladung geduldet wird. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich dabei um eine Verordnung der Polizei und um keine gesetzliche Regelung.

Ebenfalls bisher bin ich davon ausgegangen, dass die 5 % vom zulässigen Gesamtgewicht berechnet werden.
Heute hat man mir erläutert, dass das falsch sei. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der möglichen Zuladung. :shock:

Da kommen dann natürlich ganz andere Werte zustande.

Kann mir das jemand aus berufenem Munde so bestätigen?
Germany
oldpitter
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Re: Gewichtsüberschreitung - 5 % Grenze

Beitrag von oldpitter »

Hallo Lars
Zur Info, schau mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

Busgeldbewährt ist die Überschreitung des zul Gesamtgewichts (oder der Achslasten) in v.H. (%) NICHT DER NUTZLAST!
Bei KFz bis 7,5 to fängt das bei 5 % an.


Wegen der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wird auch erst ab dieser Überladung ein Abladen verlangt. (Dann aber auf 0 %)
Die 5 % (über 7,5 to nur 2%) sind ein reiner Sicherheitszuschlag wegen möglicher Eich/Messfehler.

Selbst die so strengen Schweizer (bisher 0%) mussten ihre Gesetze ändern und wegen "Messtoleranzen" einen 3 % Abschlag in ihre Anweisungen aufnehmen. ;)
Breckman
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Re: Gewichtsüberschreitung - 5 % Grenze

Beitrag von Breckman »

Hallo Peter,

Danke für die Info; da kann ich jetzt wieder ein wenig beruhigter rollen ;)

Handkuss an Deine liebenswerte bessere Hälfte :)
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