Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

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FCC
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Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von FCC »

So aus gegebenen Anlass.

Da mit heute auf der Autobahn (ich war im PKW unterwegs) ein Wohnmobil das Bauartbedingt mehr als 3,5 to. ZGG
hat, mit knappen 100 Km/h 200 Meter vor mir auf die dritte Spur zog :1sauer und ich nur mit einer Vollbremsung einen Unfall verhindern konnte.

Laut StVO haben Fahrzeuge mit mehr als 3,5 to ZGG, sowie Fahrzeuge mit Anhänger ein grundsätzliches Fahrverbot auf der dritten Spur einer BAB.
Gogolo
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von Gogolo »

Ich fahre täglich auf der A8 von Rosenheim nach München über den Irschenberg und zurück. Der Irschenberg ist ebenfalls dreispurig und da ist so ein Verhalten fast alltäglich - nur sind es rel. selten WoMos, die das machen, sondern ausgewachsene 38-Tonner, die unbeladen dann mit 82kmh auf die dritte Spur wechseln. Also immer auf der Hut und wachsam sein.....damit es nicht kracht, denn gegen einen 38-Tonner schaue ich mit meinem Pkw "alt" aus, auch wenn ich "im Recht" bin. Aber von letzterem habe ich relativ wenig, wenn ich 2m tief unter der Erde liege.


Habe die Ehre

Gogolo
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von Cruiser »

Da gibt es dann noch die PKW, die mit, munter hüpfenden, Anhängern am Haken und 150 Km/h diese Spur gerne benutzen.
Adler
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von Adler »

Ich war da mit unserem WOMO auch schon häufiger unterwegs....

Allerdings nicht ganz freiwillig, sondern gezwungen durch das plötzliche ausscheren eines LKW auf die zweite Spur, der mit dieser Aktion verrhindern wollte, dass er in einen Ostblock LKW fuhr, der mit ca. 30km/h die Kassler Berge bezwang.

Immer wachsam ist die beste Lebensversicherung.... und Vorschriften nützen wenig, wenn die Realität besondere Maßnahmen erfordert. :mrgreen:
Urban
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von Urban »

Jetzt muß ich mich mal outen, das habe ich nicht gewußt, das ich die linke Spur mit meinem 5 Toner auf einer 3 Spurigen Autobahn nicht zum überholen nutzen darf.
Mach ich zwar selten, kommt aber manchmal vor und auch nur wenn links lange lange alles frei ist.
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von Karl0097 »

Schlimmer sind die, die auf der rechten Seite ( ich mein den Pannenstreifen) überholen.
mpetrus
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von mpetrus »

FCC hat geschrieben:
Da mit heute auf der Autobahn (ich war im PKW unterwegs) ein Wohnmobil das Bauartbedingt mehr als 3,5 to. ZGG
hat, mit knappen 100 Km/h 200 Meter vor mir auf die dritte Spur zog :1sauer und ich nur mit einer Vollbremsung einen Unfall verhindern konnte.


Darf ich mal fragen wie schnell du gefahren bist?
Ich unterstell jetzt mal das zwischen dem WOMO und dir kein anderes Fzg. war.
Selbst wenn du 200 km/h gefahren bist hättest du ein Anhalteweg von 227 Meter incl. 1 sek Reaktionszeit. (200 km/h auf 0 km/h!!!)
Das WoMo bewegt sich ja mit seien 100 km/h weiter.
Also stimmt bei deiner Beschreibung etwas nicht.
FCC
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von FCC »

Ich hatte ca 230-240 km/h auf dem Tacho stehn.
DeMixx
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von DeMixx »

Hallo,

und worüber meckerst du dann?

Ich hab solchen Speed auf der Bahn auch mal auf der Uhr stehen, selten, aber kommt vor. Nur: Wenn auch nur die Möglichkeit bestehen könnte, dass irgendjemand auf die linke Spur ziehen könnte, nehm ich den Speed deutlichst zurück.

Und: Auch wenn ich aus diesem Speed mal in die Eisen muss, warum auch immer, beschwere ich mich nicht. Richtgeschwindigkeit fahren rulez :-)

Gruß
DeMixx
Andy
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Re: Autobahn überholen auf der 3. Spur mit mehr als 3,5 to. ZGG

Beitrag von Andy »

FCC hat geschrieben:Ich hatte ca 230-240 km/h auf dem Tacho stehn.


Du weist auch, dass Du, wenn etwas passiert mit Schuld hast, und zwar erhebliche. Von wegen Richtgeschwindigkeit, angepasste Fahrweise, etc...

Irgendwo gab es mal ein Richt-Urteil: Wenn der Unfall bei Richtschwindigkeit hätte vermieden werden können, trifft den Auffahrenden erhebliche Mitschuld.
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