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Mobile Freiheit • Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !
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Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 23:03
von Petermännchen
Ja, nu war ich wieder mal mit allerlei behördlich geforderten Überprüfungen dran (auch TÜV und ASU genannt).

Da läßt der TÜV-er dat Womo doch glatt durchfallen, weil die Höhenverstellung der Scheinwerfer nicht funktioniert. :(

O-Ton der Fiat-Werkstatt: bis vor 2 Jahren wäre das ein geringfügiger Mangel gewesen, bei dem man aber trotzdem die Plakette bekam.
Weiteres Gespräch mit dem Werkstattmeister:

Na gut.... nichts zu ändern - und wat kost dat? -> 400,- Teuronen............................ Herzstillstand im Anmarsch. :o

Ähhhhh , wieso so teuer ?????? -> Weil das ein vollhydraulisches System ist, und das muß komplett ausgetauscht werden!! und .......

..... in 2-3 Jahren wird das selbe wieder beanstandet werden - die Hydraulikflüssigkeit bleibt leider nicht dauerhaft im System!

Kann man die nicht auffüllen??? -> nein !

Ich hätte gerne ein elektrisches System! -> gibt es meines Wissens nicht für dieses Baujahr!

Für langes Suchen hatte ich nu keine Zeit mehr - wollte ja mein Womo wiederhaben. Aber der nächste Austausch sollte nach meinen Vorstellen dann länger halten.

Hatte jemand schon ähnliches mit seinem Fiat erlebt?

Ich jedenfalls habe wenig Lust alle 3 Jahre Pfusch gegen anderen Pfusch auszutauschen! :1sauer

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 23:44
von Becks
schau doch mal im alten forum, da hat doch haui mal seine scheinwerfer wieder instand gesetzt-> http://mobile-freiheit.foren-city.de/to ... erung.html

Hope this helps

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 07:08
von camperfan
Moin,

wie alt ist denn Dein Fiat?

Wie oben angegeben, Haui hatte bei seinem Ur-Ducato dieses Problem und erfolgreich umgerüstet ;)

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 07:38
von Achim
hobby-sn hat geschrieben:O-Ton der Fiat-Werkstatt: bis vor 2 Jahren wäre das ein geringfügiger Mangel gewesen, bei dem man aber trotzdem die Plakette bekam.
Genau diesen Hinweis hat mir der TÜVler beim diesjährigen TÜV auch gegeben. Meine Höhenverstellung funktioniert auch nicht mehr. Er hat dies jedoch nur als einen geringen Mangel eingestuft, aber mich darauf hingewiesen, dass dies beim nächsten TÜV (in einem Jahr (!)) ein Grund zur Verweigerung der Plakette sein kann. Ich habe daraufhin eine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Höhenverstellung geführt. Bei unserem Fahrzeug mit ALKO-Tiefrahmenchassis und Tandemachse gibt es keine Neigung, die mit der Höhenverstellung ausgeglichen werden könnte. Diese Verstellmöglichkeit wurde bei unserem Mobil noch nie betätigt und wird auch in den nächsten 100 Jahren niemand betätigen. Das sei egal, meinte der Prüfer. Die Verstellung sei eingebaut und müsse funktionieren.
:1sauer

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 08:16
von wienix
Bin auch vor 14 Tagen beim TÜV gewesen ... was glaubt Ihr ?
Rischtisch ! Höhenklapperatismus rechts im Eimer.
Ergebnis: geringer Mangel, soll "bei Gelegenheit" (Originalton) "gemacht" werden.

Es drängt sich ein Fazit auf: Vor dem Gesetz sind alle gleich - vor dem TÜV vielleicht nicht :lol:

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 08:18
von MichaelN
Es gibt von Fiat je nach Baujahr eine Bescheinigung, die besagt, das es keinen Ersatz mehr für die Regulierung gibt. Das wird dann als Ausnahmegenehmigung in den Papieren eingetragen.
Dann kann auch der TÜV nix mehr machen.. Bis zu welchem Baujahr sich das allerdings machen lässt, entzieht sich meiner Kenntniss

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 08:20
von Udo
Hallo,

auch ich war dieses Jahr mit meinem DUC 244 Baujahr 2005 beim TÜV. Meine Leuchtweitenregulierung war auch defekt (hatte ich noch nie benutzt). Bei mir war nur der Schalter defekt, gab keinen Kontakt raus. Habe dennoch die Plakette bekommen, mit dem Hinweis den Mangel beheben zu lassen. Der neue Schalter hat 30,00€ gekostet.

Gruß Udo

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 08:47
von Herr B.
Im Ducatoforum habe ich den Austausch ausführlich beschrieben. Ich rate zur elektrischen Verstellung, denn hydraulisch ist teuer und kurzlebig. Der Umbau ist einfach und kann selbst gemacht werden. Kosten unter 100.- €

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 09:28
von Achim
Herr B. hat geschrieben:Im Ducatoforum habe ich den Austausch ausführlich beschrieben. Ich rate zur elektrischen Verstellung, denn hydraulisch ist teuer und kurzlebig. Der Umbau ist einfach und kann selbst gemacht werden. Kosten unter 100.- €
... wobei ich hier gelesen habe, dass der Umbau auf ein elektrisches System nicht erlaubt sei und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Ich glaube, ich versuche auch eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten und die LWR austragen zu lassen...

Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 19:04
von Herr B.
Hallo Achim,

der Herr Robert Most ist Inhaber einer Fiat Werkstatt. Das er seine hydraulische und jetzt auch elektrische Leuchtweiten-regulierung (teuer) verkaufen will ist nachvollziehbar. Im Gesetz steht, dass die Verstellung vom Innenraum erfolgen muß, aber nicht wie und die Bauteile sind alle genormt. Die Servomotoren von VW, Opel etc. haben alle den gleichen Bajonettverschluß. Dem TÜV ist es egal wie verstellt wird, nur gehen muß es!