gestern im Radio
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Urban
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gestern im Radio
Der Tüv Hessen hat die leidige Rückdatierung abgeschafft...also 1 oder 2 Jahre TÜV ohne Strafabzüge bei Überziehen des Tüv Termins. Ich fand das diese Regelung sowieso nicht rechtens ist denn wieso kassiert eine private Gesellschaft praktisch Strafen fürs überziehen des TÜV,s...entweder ist ist ein Fahrzeug für 24 Monate...oder LKW und auch schwere Womos...für 12 Monate geprüft oder nicht...schließlich ist ja auch die Gebühr für diesen entsprechenden Zeitraum
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präses
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Re: gestern im Radio
Hallo Urban,
versteh ich das Richtig? Als Beispiel, mein Moppet ist mitlerweile 4 Jahre überfällig, nach bisherigem Brauch müßte ich 2x TÜV Gebühren zahlen (hab mir schon überlegt das Teil ab und wieder anzumelden) nach jetzigem Gebrauch müßte ich also nur einmal die Vollabnahmne zahlen. Zweites Beispiel: wenn ich bisher z.B. im Mai TÜV Thermin hatte aber erst z.B. im Sep. hingefahren bin, bekam ich die Plakette nur bis zum nächst fälligen Mai jetzt würde sie bis Sep. gelten.
Urban, hab ich das so richtig verstanden? Diese Regelung gab es früher schon immer, hab da mit der Zeit manchmal, durch Überziehung, ein Jahr TÜV rausgeschunden.
versteh ich das Richtig? Als Beispiel, mein Moppet ist mitlerweile 4 Jahre überfällig, nach bisherigem Brauch müßte ich 2x TÜV Gebühren zahlen (hab mir schon überlegt das Teil ab und wieder anzumelden) nach jetzigem Gebrauch müßte ich also nur einmal die Vollabnahmne zahlen. Zweites Beispiel: wenn ich bisher z.B. im Mai TÜV Thermin hatte aber erst z.B. im Sep. hingefahren bin, bekam ich die Plakette nur bis zum nächst fälligen Mai jetzt würde sie bis Sep. gelten.
Urban, hab ich das so richtig verstanden? Diese Regelung gab es früher schon immer, hab da mit der Zeit manchmal, durch Überziehung, ein Jahr TÜV rausgeschunden.
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Adler
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Re: gestern im Radio
Urban hat geschrieben:Der Tüv Hessen hat die leidige Rückdatierung abgeschafft...also 1 oder 2 Jahre TÜV ohne Strafabzüge bei Überziehen des Tüv Termins. Ich fand das diese Regelung sowieso nicht rechtens ist denn wieso kassiert eine private Gesellschaft praktisch Strafen fürs überziehen des TÜV,s...entweder ist ist ein Fahrzeug für 24 Monate...oder LKW und auch schwere Womos...für 12 Monate geprüft oder nicht...schließlich ist ja auch die Gebühr für diesen entsprechenden Zeitraum
Da stimm ich Dir vollkommen zu!
Wenn ich, egal wie lange der TÜV vorher überzogen war, zum TÜV gehe sollte ich ab dem Prüfungszeitpunkt 2 Jahre (beim großen WOMO 1 Jahr) bekommen und nicht abzüglich der vorher überzogenen Monate.
Das dieses Überziehen Strafe kostet steht ja ausser Frage.... aber ich hab in meinem Stall zwei Motorräder, die seit vier Jahren nicht mehr bewegt wurden und trotzdem angemeldet sind.
Wenn ich im Moment dort vorfahren würde (beim TÜV) müsste ich tatsächlich genau abwarten, dass die Jahre wieder voll sind.
Denn wenn TÜV im Mai 2008 abgelaufen wäre, und ich würde Heute hinfahren (schon klar heut ist Samstag) dann würde ich nur einen Monat bekommen.
Im Juni übrigens volle 2 Jahre!
Das ist irgendeinem Schreibtisch Täter kurz nach dem Büroschlaf eingefallen :1sauer
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Urban
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Re: gestern im Radio
Hab gerade gelesen das es im Saarland diese neue Regelung niemals gab....eigentlich befremdlich, das ich zB in NRW anders beim TÜV behandelt werde als zB jetzt in Hessen oder die ganze Zeit über im Saarland.
Präses wenn Du genau nach 4 Jahren zum Tüv fährst, zahlst Du nur eine Gebühr, fährst Du einen Monat früher hin, bekommst Du nur TÜV für einen Monat....wirst also 23 Monate Rückdatiert....also praktisch eine Strafe einer privaten Gesellschaft....das wäre so als würde ich von einem Parkverbotschild was vor meiner Haustüre steht, privat das Knöllchengeld bekommen.
Im Saarland hat man wohl schon damals bei der Einführung der Rückdatierung den Schwachsinn erkannt und nicht mitgemacht.
Was in Hessen zu der Rücknahme der Rückdatierung geführt hat vermag ich nicht zu sagen.....ich vermute mal das jemand geklagt hat.
Das wäre doch jetzt echt mal ein Fall für den ADAC....dafür zu sorgen das wir in ganz Deutschland gleiche Bedingungen haben.
Auch die RU wäre doch als Verband jetzt gefordert.
Präses wenn Du genau nach 4 Jahren zum Tüv fährst, zahlst Du nur eine Gebühr, fährst Du einen Monat früher hin, bekommst Du nur TÜV für einen Monat....wirst also 23 Monate Rückdatiert....also praktisch eine Strafe einer privaten Gesellschaft....das wäre so als würde ich von einem Parkverbotschild was vor meiner Haustüre steht, privat das Knöllchengeld bekommen.
Im Saarland hat man wohl schon damals bei der Einführung der Rückdatierung den Schwachsinn erkannt und nicht mitgemacht.
Was in Hessen zu der Rücknahme der Rückdatierung geführt hat vermag ich nicht zu sagen.....ich vermute mal das jemand geklagt hat.
Das wäre doch jetzt echt mal ein Fall für den ADAC....dafür zu sorgen das wir in ganz Deutschland gleiche Bedingungen haben.
Auch die RU wäre doch als Verband jetzt gefordert.