nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch der Personenschutz und Brandschutz müssen auf Campingplätzen und Stellplätzen sichergestellt sein.
Von vielen Camping- und Stellplatzbetreibern jedoch noch mit stiefmütterlichen Blicken betrachtet, sind die Vorschriften rund um die Elektro-Versorgung.
Selbst für Elektro-Fachkräfte oft ein nicht festgestellter Sachverhalt ist da. Es gibt seid 1984 ein Regelwerk was die Ausstattung von solchen Plätzen beschreibt und im Februar 2010 hat sich die VDE 0100-708:2010-02 wieder dem Stand der Technik und den Erfahrungen angepasst.
Durch die zunehmende Verwendung von Stromverbrauchern, z.B. Klimaanlagen, wird der Energieverbrauch erhöht.
Dem wurde jetzt Rechnung getragen. Eine Veränderung des Regelwerkes ist die Absicherung einer Steckdose über einen eigenen RCD (30mA) und eine eigene Überstromschutzeinrichtung (Sicherung). Jeder Nutzer kann dann auch z.B. seinen RCD entsprechend mit der Prüftaste oder sogar einem Messgerät checken.
Wer also einen Stellplatz sein Eigen nennt, sollte dies bei Erweiterung oder Neueinrichtungen beachten.
Gruß Hans
