Ich bin sicherlich auch dafür, dass - so die rechtlichen Rahmenbedingungen diesem nicht entgegenstehen - wir Wohnmobilisten selbst entscheiden, welchen Einschränkungen wir uns aussetzen wollen. Dies machen wir in der Regel dadurch, dass wir einen Stelplatz annehmen - oder eben nicht.
Allerdings denke ich, dass mit den hier bisher geposteten Aussagen, nicht ausreichend Informationen vorliegen um von "Willkür" zu sprechen und damit den Weg in Richtung einer emotionalen statt sachlichen Diskussion zu eröffnen. Damit dürfte weder uns noch Norbert geholfen sein.
Solange mir nicht das Gegenteil bekannt ist, gehe ich ersteinmal davon aus, dass die zuständige Behörde ihre Entscheidung auch durch entsprechende Rechtsverweise begründet und den Rechtsweg eröffnet hat.
Außerdem verstehe ich dein Posting so, dass der bsiherige Stellplatz nicht auf der als Stellplatz genehmigten Fläche, sondern auf einer - hierfür nicht genehmigten - Ausweichfläche gelegen war.
"...war die Errichtung eines Wohnmobil-Stellplatzes genehmigt worden. Bodenproben ergaben aber, dass unter dem Gelände eine riesige Moorblase ist. Die Entfernung dieser Moorblase hätte den Investitionsrahmen dieser Anlage total gesprengt. Für Investitionen und Amortisation gab es keine akzeptable Grundlage mehr.
Nun gab es aber ca. 500 Meter weiter ein geeignetes Gelände, welches auch zum Flugplatz gehört und früher als Parkplatz mit genutzt wurde.
...
Der Platz wurde recht gut angenommen. ..."
Sollte meine Interpretation deines Postings richtig sein, so stellen sich mir folgende Fragen:
- Wer hat die Entscheidung zur Nutzung dieser Fläche als Stellplatz getroffen ?
- Warum wurde hierfür nicht vor Inbetriebnahme des Platzes bei der zuständigen Stelle eine Genehmigung beantragt ?
- Was unterscheidet hinsichtlich der Entscheidung der zuständigen Behörde die genehmigte Fläche von der genutzten Fläche ?
Diese Überlegungen / Fragestellungen ergeben sich für mich auf Basis der spärlichen Informationen. Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass ich auf Grund meiner Tätigkeit - wenn auch in anderen Rechtsgebieten - über Anträge zu entscheiden habe. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Entscheidung zu begründen ist. Und sicherlich ist nicht jede Entscheidung immer die einzig mögliche Lösung, insbesondere dann wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt. Aber auch das ist m.E. völlig normal, denn bei allen gesetzlichen Regelungen bleibt halt jeder Mensch ein Individuum. Schließlich beurteilen selbst Gerichte den gleichen Sachverhalt unterschiedlich.
Stephan