Guggi hat geschrieben:Hi Achim!
Steht die Leuchtweitenregulierung irgendwo in den Papieren?
Ist sie irgendwo vermerkt, dass sie eingebaut ist?
Hat es das Basisfahrzeug auch ohne gegeben?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?
Wenn überall nein, dann kann man sie mM nach ohne Probleme ausbauen.
Woher soll der TÜV wissen ob da eine eingebaut war?
Bei mir hat man bei einer normalen Kontrolle nicht einmal gesehen, dass je eine eingebaut war.
lG
In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie
nicht eingebaut ist! Hat mein Vater mit einem Astra von 1992 und ich mit einem Fiesta von 1994 durch, beide Reimporte aus Österreich. Da heißt es Nachweisen, dass das Fahrzeug ohne war, also mit Identnummer und Schreiben vom Hersteller, dann aufs Regierungspräsidium, gegen Gebühr eine Ausnahmegenehmigung erstellen lassen und dann auf die Zulassungsstelle. Dann wird es in der Zulassung eingetragen, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wie man sieht, ganz schön viel Papier...:
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