Andy hat geschrieben:schienbein hat geschrieben: nur soviel : der händler muß dir garantie geben für 1 jahr .
Wenn es ein Wagen im Kundenauftrag ist, gibt es keine Garantie.
stimmt Andy.......aber dann sollte auch der Preis stimmen

Andy hat geschrieben:schienbein hat geschrieben: nur soviel : der händler muß dir garantie geben für 1 jahr .
Wenn es ein Wagen im Kundenauftrag ist, gibt es keine Garantie.
Sascha hat geschrieben:Andy hat geschrieben:schienbein hat geschrieben: nur soviel : der händler muß dir garantie geben für 1 jahr .
Wenn es ein Wagen im Kundenauftrag ist, gibt es keine Garantie.
stimmt Andy.......aber dann sollte auch der Preis stimmen

schienbein hat geschrieben: nur soviel : der händler muß dir garantie geben für 1 jahr .


schienbein hat geschrieben:hallo flora, bitte erst richtig lesen , bevor du antwortest:!: [/color]


Wollrud hat geschrieben: Hallo
Das heist nicht anderes als zu diesem Thema jeden Satz von meinem Anwalt prüfen lassen muß.
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Alles nur Heise Luft, oder ?
gruß Wolli

Gimli hat geschrieben:Wollrud hat geschrieben: Hallo
Das heist nicht anderes als zu diesem Thema jeden Satz von meinem Anwalt prüfen lassen muß.
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Alles nur Heise Luft, oder ?
gruß Wolli
Moin Wolli,
leider ist das rechtlich alles nicht so einfach, wie man sich das mit normalem Menschenversand denkt. Die Meinungsfreiheit ist auch nicht uneingeschränkt praktizierbar - auch hier gibt es Grenzen.
Rassistische oder beleidigende Äußerungen z.B. stellen sicherlich auch irgendeine Art von Meinung dar - sind jedoch deshalb absolut nicht vom Art. 5 GG geschützt - ganz im Gegenteil. Ich will damit nur sagen, dass nicht schlichtweg alles unter dem Begriff "freie Meinungsäußerung" zu begreifen ist.
Sobald die Rechte Dritter, wie auch immer, verletzt werden (könnten), kann man sich nicht einfach nur auf Art. 5 GG berufen.
Da dies alles recht grenzwertig ist, ist der Vorschlag, der bereits gekommen ist, einen realistischen Erfahrungsaustausch per PN zu tätigen, der richtige Weg - auch, wenn dadurch die Allgemeinheit nicht alles erfahren kann.
Es ist leider so, wie es ist.

Wollrud hat geschrieben: Hallo
Bei Rechtsradikalen und Holokaustleugner gebe ich dir Recht.
Aber es gibt ja auch Restaurant Kritik, da werden Noten vergeben.
Habe gerade gelesen in [clicklink=]http://www.restaurant-kritik.de[/clicklink]
" Ein völlig ungerechtfertigter Preis für ein Menü mit unterdurchschnittlichem Essen. Leider können wir es nicht weiterempfehlen, auch wenn ... "
Diese Art Beträgen werden vom Betreiber der Webpage nicht nur geduldet sodern sind erwünscht .
gruß Wolli