Also ich gehe davon aus, wenn die Beurteilung per PM verschickt werden muß, liegt für mich die Vermutung nah, dass die die Beurteilung nicht so gut ist. Wenn die Beurteilung öffentlich ist, muß sie gut sein. Für mich sagt Das schon viel aus,oder?
Gruß und noch einen schönen Abend
Martina
mal wieder Wohnmobilhändler
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Wollrud
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
o.k. o.k.
Gimli, ich glaube du hast Recht http://www.gif-paradies.de/gifs/menschen-laender/haende/hand_0032.gif, um dieses Forum um seine Existenz nicht zu gefährden, werde ich die Womo Händler mit welchen ich schlechte Erfahrungen gemacht habe nicht Namendlich bzw. Identiviezierbar nennen.
Die Lösung jemand nennt einen Händler, und bekommt einige PN mit eigenen Erfahrungen ist schon ganz o.k.
gruß Wolli
Gimli, ich glaube du hast Recht http://www.gif-paradies.de/gifs/menschen-laender/haende/hand_0032.gif, um dieses Forum um seine Existenz nicht zu gefährden, werde ich die Womo Händler mit welchen ich schlechte Erfahrungen gemacht habe nicht Namendlich bzw. Identiviezierbar nennen.
Die Lösung jemand nennt einen Händler, und bekommt einige PN mit eigenen Erfahrungen ist schon ganz o.k.
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Gimli
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
Wollrud hat geschrieben:o.k. o.k.
Gimli, ich glaube du hast Recht http://www.gif-paradies.de/gifs/menschen-laender/haende/hand_0032.gif, um dieses Forum um seine Existenz nicht zu gefährden, werde ich die Womo Händler mit welchen ich schlechte Erfahrungen gemacht habe nicht Namendlich bzw. Identiviezierbar nennen.
Die Lösung jemand nennt einen Händler, und bekommt einige PN mit eigenen Erfahrungen ist schon ganz o.k.
gruß Wolli
Manchmal ist weniger wirklich mehr.
Und, wie bereits gesagt, wenn man die Erfahrungen per PN mitteilt, kann man schreiben, was man will
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Cruiser
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
Ja liebe Freunde, es ist wirklich nicht einfach in Zeiten abmahnwütiger Rechtsanwälte. Sicher, es gibt hier (in diesem Forum und in diesem Staat) eine grundsätzliche Meinungsfreiheit, welche aber nur solange Gültigkeit hat, solange keine anderen Rechte berührt werden. Wenn ich also, mit meiner Meinung, jemanden beleidige, in seiner Ehre verletze, oder Äußerungen tätige, welche dazu geeignet sind, die Geschäfte, oder das Ansehen, zu schädigen, kann der so Geschädigte auf Unterlassung klagen. Das kann, für den Forenbetreiber und für den User, welche diese Äußerungen getätigt hat, ziemlich teuer werden.
Was allerdings erlaubt ist, sind beweisbare Äußerungen. Wenn mich ein Unternehmer betrogen hat und er dafür verurteilt wurde, darf ich das natürlich auch veröffentlichen. Reine Behauptungen, oder Unterstellungen, sind dagegen unbedingt zu unterlassen.
Vielen Dank für euer Verständnis!!
Was allerdings erlaubt ist, sind beweisbare Äußerungen. Wenn mich ein Unternehmer betrogen hat und er dafür verurteilt wurde, darf ich das natürlich auch veröffentlichen. Reine Behauptungen, oder Unterstellungen, sind dagegen unbedingt zu unterlassen.
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jion
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
versteh ehrlich gesagt die Ganze Aufregung hier nicht, ich habe mir die Informationen über einen bestimmten Wohnmobilhändler aus dem Promobil - Forum geholt. Promobil ist doch eigentlich eine ziemlich bekannte Zeitschrift...
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Cruiser
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
jion hat geschrieben:versteh ehrlich gesagt die Ganze Aufregung hier nicht, ich habe mir die Informationen über eben einen bestimmten Wohnmobil aus dem Promobil - Forum geholt. Promobil ist doch eientlich eine ziemlich bekannte Zeitschrift...
Gruß
Jion
Aufregung? ...... Wer regt sich denn hier auf? ...... Es geht lediglich darum, dass man auf seine Wortwahl achtet, wenn man Kritik übt.
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64ersnoopy
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
Also ich finde es mal wieder interessant, wie wieder Äpfel und Birnen durcheinander gebracht werden.
Gewährleistung ist eine rechtliche Pflicht, die ein Verkäufer gegenüber einem Käufer grundsätzlich eingehen muss. Bei Verkäufen unter Privatleuten kann diese Pflicht ausgeschlossen werden. Bei Verkäufen zwischen Gewerbetreibenden besteht diese Pflicht nicht. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Gewerbe Verkäufer und Käufer stammen. Sprich, egal ob der Bäcker sein Auto von einem Kfz-Händler oder einem Maurer kauft, es besteht keine Gewährleistung.
Die Gewährleistung beträgt immer ein Jahr. Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Während in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer nachweisen muss das der Mangel zum Zeitpunkt der Verkaufs nicht bestand, muss anschließend der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand. Natürlich gilt die Gewährleistung, wie ja auch bereits geschrieben, nicht für Verschleißteile. Was ein Verschleißteil ist, kann im Zweifel strittig sein.
Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung die in der Regel bei Neufahrzeugen durch den Hersteller gegeben wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit - auch bei Gebrauchtfahrezugen - eine Zusatzgarantie abzuschließen. Dies ist im Prinzip eine Art Versicherung.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Privatmann ein gleichwertiges Fahrzeug deshalb günstiger als ein Unternehmer verkaufen kann, da er
a) nicht das Risiko der Gewährleistung oder einer freiwilligen Garantie trägt,
b) z.B. keine Steuern auf das getätigte Geschäft zahlen muss,
c) kein Unternehmen aus den Erlösen seiner Geschäftstätigkeit finanzieren muss
d) nicht selber von den Erlösen leben muss.
Andererseits hat der Käufer, so der Verkäufer seinen Pflichten nachkommt, natürlich beim Erwerb im Falle eines Falles die sich aus der Gewährleitung für ihn ergebenden Ansprüche als Vorteil. Voraussetzung ist allerdings, dass es den Händler dann noch gibt. Deshalb denke ich ist es durchaus auch im Interesse des Käufers, dass der Verkäufer bei der Kalkulation seines Verkaufspreises neben a) auch die anderen Punkte hinlänglich berücksichtigt.
Ob man nun an einen seriösen oder eher weniger seriösen Händler geraten ist, wird man - wie so oft im Leben - erst wissen wenn der Fall der Fälle eingetreten ist. Allerdings gibt es m.E. durchaus Möglichkeiten, sich im Vorwege zu informieren. Hierzu gehört für mich der Preisvergleich, aber z.B. auch auf sogenannten Hausmessen den Versuch zu unternehmen, mit Personen ins Gespräch zu kommen, die bereits bei dem jeweiligen Händler gekauft haben. Bei einem seriösen Händler wird es m.E. kein Problem sein, mit solchen Kunden ins Gespräch zu kommen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich auf Stellplätzen die Kennzeichenverstärker und Aufkleber an den WoMo anzusehen. Auch hier besteht die Chance, dann Eigner von WoMo anzusprechen, die bei dem ins Auge gefassten Händler gekauft haben. Das funktioniert jedoch alles nur, wenn ich nicht überstürzt kaufe.
Andersherum wäre es für mich ein eindeutiges Zeichen die Finger von einem Händler zu lassen, wenn dieser mich z.B. motivieren will, zu unterschreiben, das ich Gewerbetreibender bin obwohl dieses definitiv nicht der Fall ist. Gleiches gilt, wenn z.B. der 2 Autoschlüssel fehlt oder die Serviceunterlagen unschlüssig/unvollständig sind.
Glücklich kann sich letztlich der schätzen, der nach Jahren der Kundenbeziehung noch mit seinem Händler zufrieden ist. Ich schätze mich glücklich.
Gewährleistung ist eine rechtliche Pflicht, die ein Verkäufer gegenüber einem Käufer grundsätzlich eingehen muss. Bei Verkäufen unter Privatleuten kann diese Pflicht ausgeschlossen werden. Bei Verkäufen zwischen Gewerbetreibenden besteht diese Pflicht nicht. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Gewerbe Verkäufer und Käufer stammen. Sprich, egal ob der Bäcker sein Auto von einem Kfz-Händler oder einem Maurer kauft, es besteht keine Gewährleistung.
Die Gewährleistung beträgt immer ein Jahr. Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Während in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer nachweisen muss das der Mangel zum Zeitpunkt der Verkaufs nicht bestand, muss anschließend der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand. Natürlich gilt die Gewährleistung, wie ja auch bereits geschrieben, nicht für Verschleißteile. Was ein Verschleißteil ist, kann im Zweifel strittig sein.
Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung die in der Regel bei Neufahrzeugen durch den Hersteller gegeben wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit - auch bei Gebrauchtfahrezugen - eine Zusatzgarantie abzuschließen. Dies ist im Prinzip eine Art Versicherung.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Privatmann ein gleichwertiges Fahrzeug deshalb günstiger als ein Unternehmer verkaufen kann, da er
a) nicht das Risiko der Gewährleistung oder einer freiwilligen Garantie trägt,
b) z.B. keine Steuern auf das getätigte Geschäft zahlen muss,
c) kein Unternehmen aus den Erlösen seiner Geschäftstätigkeit finanzieren muss
d) nicht selber von den Erlösen leben muss.
Andererseits hat der Käufer, so der Verkäufer seinen Pflichten nachkommt, natürlich beim Erwerb im Falle eines Falles die sich aus der Gewährleitung für ihn ergebenden Ansprüche als Vorteil. Voraussetzung ist allerdings, dass es den Händler dann noch gibt. Deshalb denke ich ist es durchaus auch im Interesse des Käufers, dass der Verkäufer bei der Kalkulation seines Verkaufspreises neben a) auch die anderen Punkte hinlänglich berücksichtigt.
Ob man nun an einen seriösen oder eher weniger seriösen Händler geraten ist, wird man - wie so oft im Leben - erst wissen wenn der Fall der Fälle eingetreten ist. Allerdings gibt es m.E. durchaus Möglichkeiten, sich im Vorwege zu informieren. Hierzu gehört für mich der Preisvergleich, aber z.B. auch auf sogenannten Hausmessen den Versuch zu unternehmen, mit Personen ins Gespräch zu kommen, die bereits bei dem jeweiligen Händler gekauft haben. Bei einem seriösen Händler wird es m.E. kein Problem sein, mit solchen Kunden ins Gespräch zu kommen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich auf Stellplätzen die Kennzeichenverstärker und Aufkleber an den WoMo anzusehen. Auch hier besteht die Chance, dann Eigner von WoMo anzusprechen, die bei dem ins Auge gefassten Händler gekauft haben. Das funktioniert jedoch alles nur, wenn ich nicht überstürzt kaufe.
Andersherum wäre es für mich ein eindeutiges Zeichen die Finger von einem Händler zu lassen, wenn dieser mich z.B. motivieren will, zu unterschreiben, das ich Gewerbetreibender bin obwohl dieses definitiv nicht der Fall ist. Gleiches gilt, wenn z.B. der 2 Autoschlüssel fehlt oder die Serviceunterlagen unschlüssig/unvollständig sind.
Glücklich kann sich letztlich der schätzen, der nach Jahren der Kundenbeziehung noch mit seinem Händler zufrieden ist. Ich schätze mich glücklich.
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Turboarrow4
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
64ersnoopy hat geschrieben:Also ich finde es mal wieder interessant, wie wieder Äpfel und Birnen durcheinander gebracht werden.
Gewährleistung ist eine rechtliche Pflicht, ...
snip
Glücklich kann sich letztlich der schätzen, der nach Jahren der Kundenbeziehung noch mit seinem Händler zufrieden ist. Ich schätze mich glücklich.
Hallo Stephan,
guter Beitrag...
Cheers
Thorsten
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jion
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Re: mal wieder Wohnmobilhändler
Turboarrow4 hat geschrieben:64ersnoopy hat geschrieben:Also ich finde es mal wieder interessant, wie wieder Äpfel und Birnen durcheinander gebracht werden.
Gewährleistung ist eine rechtliche Pflicht, ...
snip
Glücklich kann sich letztlich der schätzen, der nach Jahren der Kundenbeziehung noch mit seinem Händler zufrieden ist. Ich schätze mich glücklich.
Hallo Stephan,
guter Beitrag...![]()
Cheers
Thorsten
sehe ich genau so, Danke