Udo hat geschrieben:Habe mir mal das Superpanoramabild von London angeschaut: 80 Milliarden Pixel.
Hier sind viele Leute zu sehen, auf den Strassen und sogar hinter Gardinen, alle nicht gepixelt. Sind solche Fotos eigentlich erlaubt?
http://www.mobile-freiheit.net/viewtopi ... 105&t=9801
Gruß Udo
Ja, sind sie. Gem. § 59 Urhebergesetz darf man alles, was von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aus zu sehen ist, auch fotografieren und veröffentlichen (sogenannte Panoramafreiheit). Lediglich Bilder, welche einzelne Personen zeigen, darf man nicht veröffentlichen (Recht am eigenen Bild). Wenn man aber Gruppen fotografiert (zB die Tribüne bei einem Fußballspiel), darf man diese Bilder auch veröffentlichen.
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.