
Wieviele Fußgänger und Fahrradfahrer sind schon zu Schaden gekommen, weil diese neben einem LKW standen und der Fahrer diese nicht gesehen hat.
Moin Andy,Andy hat geschrieben:Hallo Uwe,
jau, ich habe vergessen zu schreiben, dass es für LKWs der Klasse N2 und N3 ab Erstzulassung 01.01.2000 Pflicht ist.
Ansonsten spricht man bei der Vorschrift von einer "Umrüstung mit einem verbesserten Weitwinkelspiegel (seitlich an der A-Säule bzw. dem Türrahmen) und mit einem verbesserten Nahbereichsspiegel bzw. Rampenspiegel" und von "Die neuen, verbesserten Spiegel, die ggf. auch in die vorhandenen Spiegelrahmen integriert werden können, ermöglichen jedoch ein erweitertes Sichtfeld, so dass der "tote Winkel" weitestgehend vermieden wird.", also auch von den Spiegeln, die ich dort angebracht habe (außer Rahmenspiegel).Mit dem Unterschied, dass diese für das Womo nicht Pflicht sind. Sorry.
Hab ich auch so verstanden.Gimli hat geschrieben:Moin Andy,
ist ja nicht so wild. Nur, wie gesagt, bevor hier jemand denkt, es sei für alle Pflicht, dachte ich, ich stell's mal detaillierter dar.![]()
Denke ich auch.Gimli hat geschrieben:- und gut sind diese Spiegel allemale. Ich möchte sie nicht mehr missen. Insbesondere in GB ist das mit einem solchen Spiegel auf der rechten Seite schon eine schöne Sache.