Steuererklärung eines Rentners

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jion
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Steuererklärung eines Rentners

Beitrag von jion »

so geht das:
Steuererklärung.pdf
:cool1
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Heiko
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Beitrag von Heiko »

Da hat sich das Rechtsstudium ja mal richtig gelohnt :)
Mary
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Beitrag von Mary »

ich kann das nicht öffnen :( ... weiß nicht warum....probier noch mal :?
Wollrud
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Beitrag von Wollrud »

Hammer !

gruß Wolli
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Re: Steuererklärung eines Rentners

Beitrag von Rumtreiber »

Im Schwabenland sagt man in so einem Fall :

NUR KEINEN DUMMEN AN DIE DEICHSEL

Grüße
Mary
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Beitrag von Mary »

o.k. ich konnte es jetzt lesen, ist ja wirklich der Hammer.
Brain
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Re: Steuererklärung eines Rentners

Beitrag von Brain »

Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?

1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.

2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.


:lach1 :lach1
frieda
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Beitrag von frieda »

Und da sag noch einer, unsere Rentner hätten kein Geld :cool1
mpetrus
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Re: Steuererklärung eines Rentners

Beitrag von mpetrus »

Brain hat geschrieben:Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?

1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.

2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.


:lach1 :lach1

Ich weis nicht in welchen Bundesland du wohnst, aber in Hessen bekommst du nicht mal ein KFZ zugelassen ohne dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer aus zu stellen.

Mit Geldautomaten kenne ich mich nicht so aus, weil ich mein Geld noch brav am Schalter hole.
garibaldi
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Beitrag von garibaldi »

Also wenn die Geschichte nicht stimmt, ist sie doch gut erfunden ... :lol:
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