Steuererklärung eines Rentners
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jion
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Steuererklärung eines Rentners
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Rumtreiber
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Re: Steuererklärung eines Rentners
Im Schwabenland sagt man in so einem Fall :
NUR KEINEN DUMMEN AN DIE DEICHSEL
Grüße
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Re: Steuererklärung eines Rentners
Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.

1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.
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mpetrus
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Re: Steuererklärung eines Rentners
Brain hat geschrieben:Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.
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Ich weis nicht in welchen Bundesland du wohnst, aber in Hessen bekommst du nicht mal ein KFZ zugelassen ohne dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer aus zu stellen.
Mit Geldautomaten kenne ich mich nicht so aus, weil ich mein Geld noch brav am Schalter hole.