Ich muss aber vorher noch ne Gasprüfung machen, sonst krieg ich keinen TÜV!!agent_no6 hat geschrieben:Moin,
du kannst abgemeldet mit dem entstempelten Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung fahren.
Brauchst nur eine Deckungszusage der Versicherung, die kommt normalerweise automatisch mit der Abmeldung.
War bei mir jedenfalls so. Auf der Abmeldebescheinigung der Versicherung stand, ich könne zur Zulassung und zur HU fahren.
Somit besteht Versicherungsschutz.
Das beste: der TÜV wird dann NICHT zurückdatiert, wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht gemacht.
Grüße
Also müsste ich die vor der Abmeldung machen, oder?
Mutzel241, danke für den Tip, aber ich glaube, ich kann mit den alten Schildern zum TÜV.
Bleibt die Gasprüfung!
